Das § 1631d BGB widersprüchlich ist, sollte den Leuten bekannt sein, jedoch MUSS die Beschneidung trotz aller dem straffrei bleiben !!! Wie könnt ihr nur behaupten, dass die Zirkumzision gegen Grundrechte verstößt? Gehen wir mal davon aus, dass das zirkumzisieren unter Strafe gestellt wird. Würde das nicht gegen "ETLICHE" Grundrechte verstoßen? Elterliches Erziehungsrecht, Religionsausübung (welches an hoher Stelle steht) und auch die freie Berufsausübung würde eingeschränkt werden. Die Beschneidung wird auf der ganzen Welt durchgeführt und ist in jedem Land erlaubt und das muss auch bei uns in Deutschland so bleiben ! Das einzige was getan werden muss ist es den § 1631d BGB neu auszulegen!!! Ich lese hier, dass einige Leute (18+) mit Phimose erkrankt werden. Eine Beschneidung im Kindesalter, würde das Problem definitiv lösen. Ich hätte keine große Lust meinen Intimenbereich mit 28 operieren zu lassen.
Gruß !!!
Gruß !!!