Andreas Jung (CDU)

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    • Andreas Jung (CDU)

      abgeordnetenwatch.de/andreas_j…680--f379725.html#q379725

      Mir ist bewusst, dass der Eingriff in die körperliche Integrität irreversibel und damit natürlich keine Bagatelle ist. Mit dem beschlossenen Gesetz liegt meiner Meinung nach eine ethisch vertretbare und verfassungskonforme Antwort auf die Fragen vor, die das Urteil des Landgerichts Köln aufgeworfen hat. Aus diesem Grund habe ich – wie eine breite Mehrheit im Bundestag – für das Gesetz gestimmt – und seitdem meine Meinung nicht geändert.
    • [ironie]

      "Hallo Herr R2D2, ich bedanke mich für Ihre kritische Anfrage zur Beschneidung. Von kritischen Bürgern lebt unsere Demokratie. Das ist heute nicht anders als zu den Zeiten von Theodor Heuss. Wussten Sie, lieber Herr R2D2, übrigens, dass ich ein glühender Anhänger von Theodor Heuss bin? Fragen Sie meine Frau. Sie kann es Ihnen bestätigen! Sie können auch unseren Hund fragen, aber er hört in seinem Alter ziemlich schlecht. Ha, ha, kleiner Scherz meinerseits!
      Aber zurück zu Ihrer Frage. Wie lautete sie gleich? Seien Sie doch so freundlich, und schicken Sie sie mir nochmal, o.k.? Eins kann ich Ihnen allerdings gleich sagen: meine Meinung hat sich dazu nicht geändert!

      Mit freundlichen Grüssen

      Ihr Andreas Jung (mit Frau und Hund, ha,ha)"

      [/ironie]
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • R2D2 schrieb:

      ethisch vertretbare
      hahaha, wie wär's mit ethisch einwandfrei?
      Ist das nicht ein einwandfreies Beispiel von .... äh... ach wie hieß das noch. ... Vulgärrationalismus?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Also ich glaube ja an das heilige und lebensspendende Spagettimonster, es sei geehrt (Leser, jetzt gegen Italien verneigen)! Dieses heilge Spagettimonster, es sei geehrt, hat mir jetzt befohlen alle Politiker die für die Beschneidung gestimmt haben zu beschneiden. Wenn ich jetzt Jung einer Beschneidung unterziehe, wäre das ethisch vertretbar? Ich meine, wir Spagettis, die an das heilige Spagettimonster glauben, es sei geehrt, wissen doch alle, die Vorhaut ist nur ein Hautlappen, der nicht mal zu Bologneseverarbeitung taugt.
      Mir ist bewusst, dass der Eingriff in die körperliche Integrität von Politikern irreversibel und damit natürlich keine Bagatelle ist.

      Ach ja, meine Meinung hat sich dazu nicht geändert und ist meiner Meinung nach eine ethisch vertretbare und verfassungskonform sowiso.
      Und ich weiss das diese Zwangsbeschneidung gegen Schwachsinn helfen soll (1), womit die Beschneidung von PolitikerInnen sicherlich noch einen anderen Aspekt erfüllt, den unser Spagettimonster, es sei geehrt, in seiner Weisheit vorausgesehen hat!!!

      Die Erde ist eine Scheibe, eine Scheibe, eine Scheibe und Politiker haben einen an der ...

      (1)
      beschneidung-von-jungen.de/hom…elung-american-style.html

      PS:
      Ich geh jetzt mal das rostige Messer holen, zum Tomatenschneiden, um die heilige Sauce Bollognese zu bereiten...

      PPS:
      Das erste Gebot des Spagettimonsters, es sei geehrt, lautet:
      Rede nie mit Idioten, sie ziehen Dich auf Ihr Niveau herunter...
    • "Aus diesem Grund habe ich – wie eine breite Mehrheit im Bundestag – für das Gesetz gestimmt – und seitdem meine Meinung nicht geändert. "

      Jetzt müsste der tolle Herr Jung nur noch erklären, was die Meinung einer breiten Mehrheit im Bundestag mit der Bildung einer eigenen Meinung zu tun hat. Aber immerhin, sich selbst als rückratlosen Mitläufer darzustellen ist vielleicht ein Anfang der Selbsterkenntnis.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.