Angepinnt Tonio Walter zu §226a

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    • Tonio Walter zu §226a

      Genitalverstümmelung bei Jungen: Dass der neu geschaffene § 226a Strafgesetzbuch ausdrücklich die Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen bestraft, nicht aber die an Männern und Jungen, empfindet der Strafrechtsprofessor und Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Tonio Walter in der Zeit als Zumutung. § 226a StGB verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass "niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt" werden dürfe, so Walter. Die ausschließliche Inbezugnahme des weiblichen Geschlechts sei gespenstisch und habe auch mit der Wirklichkeit der männlichen "Beschneidung" wenig zu tun. Zu Unrecht werde letztere zumeist als medizinisch einwandfreier sauberer Eingriff gesehen, wogegen auch das bloße Entfernen oder Anstechen der Klitoris-Vorhaut stets als "Verstümmelung" gelte.
    • Der Artikel von Prof. Walter in der "Zeit" ist wirklich ein Hammer. Walter formuliert entschieden und präzise.

      Tonio Walter schrieb:

      "Wie schafft man es, einen so harten Verstoß gegen das verfassungsmäßige Diskriminierungsverbot durchzusetzen? Indem man ihn verbrämt. Darin hatten die Verantwortlichen Übung, denn das mussten sie schon für die Legalisierung der Jungenbeschneidung tun. Und auch dieses Mal: Beschneidung von Mädchen heißt in allen Formen »Verstümmelung«, die der Jungen stets nur Beschneidung...Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren."

      Die Verwendung des Begriffs "Verstümmelung" statt "Beschneidung" geht auf Edward Schramm zurück.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Seite 13:

      Das unantastbare Geschlecht

      In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft - aber nur, wenn Frauen die Opfer sind

      von Prof. Tonio Walter, Universität Regensburg, Richter am OLG Nürnberg

      Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
    • Dass das ausgerechnet in der ZEIT kommt, das wundert mich. Hat man den Joffe dort jetzt ausgebootet?
      Kann man die ZEIT, wie vor etlichen Jahren, wieder mit großem Genuss und Gewinn lesen?
      Ach, selbst wenn, da ist ja noch der di Lorenzo, buahahha! :(

      Erfreulich, dass jetzt auch immer mehr renommierte Juristen konsequent von Verstümmelung reden, wenn Verstümmelung in der Verpackung ist. Ich hoffe, das setzt sich jetzt allgemein durch.
      Allerdings kann ich mir vorstellen, dass unsere Bundesjustizverstümmlerin dann mit einem neuen "Ergänzungsparagraphen" kommt:


      §130 StGB (7)
      Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung als "Verstümmelung" bezeichnet.


      Denn unsere Minderheiten sollen sich doch bei uns wohlfühlen!!!!!!!! Scheiß auf die Mehrheit der "Kartoffeln"! ;)

      OK, ich werde mir ausnahmsweise dieses Blatt noch mal kaufen, ihr habt mich heiß gemacht. Obwohl mich diese !&%$§? aus ihrem Forum geschmissen haben, weil ich dort gewagt habe, die fatale Entschließung des "Ethikrates" (man erinnert sich sicher an "Dr. Latasch und sein Video") zu kritisieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung ()

    • Selbstbestimmung schrieb:

      Obwohl mich diese !&%$§? aus ihrem Forum geschmissen haben, weil ich dort gewagt habe, die fatale Entschließung des "Ethikrates" (man erinnert sich sicher an "Dr. Latasch und sin Video") zu kritisieren.

      Böööööser Junge!! :D In die Ecke mit Dir und einen Eselshut aufsetzen!

      Christoph Mandla bringt es in seinem Aufsatz "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (FPR 2013, Rdnr.244 ff.) in Fußnote 4 auch schön auf den Punkt:

      Die Kanzlerin behält mit ihrer Bemerkung von der "Komikernation" ungewollt Recht. Die Ansichten darüber, was komisch ist, mögen differieren, es hat aber Slapstickqualität, wenn bei der Vorführung eines Films, der zeigen soll, wie harmlos die Beschneidung ist, eine Zuschauerin vor Entsetzen in Ohnmacht fällt.

      Sollte irgendjemand aus unserer Leserschaft gerade nicht im Bilde sein: FAZ: Jacobs Beschneidung
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Scheiß auf die Mehrheit der "Kartoffeln"!
      Verdammt, ich muss unbedingt das Wort "Kartoffeln" in die Zensurliste aufnehmen! :cursing:
      Wie konnt ich nur übersehen, daß irgendeiner irgendwann dieses brutale Schimpfwort hier verwendet?! :whistling:
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Habe den Artikel gerade gelesen, alles in allem ist er große Klasse!
      Er hat aber auch ein paar Schwächen:

      Das Gesetz verlangt lediglich, dass die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden, vor allem, dass man eine Narkose gibt...


      Das ist etwas ungenau. Unter "Narkose" verstehen die meisten Menschen "Vollnarkose", das andere nennt man üblicherweise Lokalanästhesie oder örtliche Betäubung.
      Im Gesetzestext selbst steht nichts von Narkose "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein dehnbarer Gummibegriff.

      In der Begründung des Gesetzes steht:


      Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpf- chen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorge- nommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesie- renden Salbe (etwa EMLA). Bei älteren Kindern wird der Eingriff auch unter Vollnarkose durchgeführt.


      Also Diazepam- (früh wird man angefixt!) oder Paracetamol-Zäpfchen bzw. EMLA-Salbe kann man nun beim besten Willen nicht als "Narkose" bezeichnen. Der Gesetzgeber hält das aber für ausreichend, und Gerichte sind somit gehalten, den Gesetzestext eben so zu interpretieren.
      Interessanterweise wird in der Begründung viel auf das Judentum, und das jüdische Ritual eingegangen, aber das Wort "Wein" findet sich nicht, wo der doch üblicherweise als Sedierungsmittel eingesetzt wird. Das wird schamhaft unterschlagen. Alkohol an Neugeborene! Die gegenüber Alkohol extrem empfindlich sind! Und der bei ihnen auch in kleinsten Mengen (schon über die Atmung und die Schleimhäute) wirkt! Klar wird das Baby dann sofort friedlich. Aber die Mutter, die ihrem Baby einen Spritzer Cognac in die Flasche gibt, damit es endlich Ruhe gibt und schläft - die wird ggf. (zu Recht) bestraft.

      Sie [die Vorhaut] schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses - wie die Biologen sagen - Erregungssystems zu sein.


      Das halte ich für falsch. Die Penis-Vorhaut hat mehr Nervenzellen als die Penis-Eichel. Besonders das "ridged band"

      Work in progress indicates that retraction and stretching of this accordion-like structure triggers reflex contraction of bulbocavernosus and bulbospongiosus.[4]

      Taylor theorizes that the main function of the ridged band is to trigger sexual reflexes. In a letter to the editor of BJU International, 2007, Taylor writes:

      Initial study (J.R.T. unpublished) indicates that the real importance of the ridged band to sexual intercourse lies in an ability to trigger a reflex contraction of muscles responsible for ejaculation.[5]

      In the Journal of Sexual Medicine, 2007, Taylor states:

      Both glans and prepuce contribute to the single mucocutaneous junctional zone of the penis and it is possible that these apparently dissimilar structures in fact share similar functions related more to sexual reflexes than to touch perception.


      en.wikipedia.org/wiki/Ridged_band

      und das Frenulum:

      The frenulum and the associated tissue delta on the underside of the penis below the corona has been described in sexuality textbooks as "very reactive" and "particularly responsive to touch that is light and soft." The “underside of the shaft of the penis, meaning the body below the corona” is a “source of distinct pleasure.”[5] Crooks and Baur observe that two extremely sensitive specific locations that many men find particularly responsive to stimulation are the corona, and the frenulum
      ...
      The frenulum is often crushed and cut away, or broken during infant circumcisions.


      en.wikipedia.org/wiki/Frenulum_of_prepuce_of_penis

      Aber alles in allem ein wirklich guter Artikel. Gut z.B. der Hinweis auf den §226 StGB (früher "Zeugungsunfähigkeit", jetzt "Fortpflanzungsunfähigkeit"), der geschlechtlich symmetrisiert wurde. Wie eigentlich im Laufe der letzten Jahrzehnte so viele Gesetze geschlechtlich symmetrisiert wurden (fast immer um Benachteiligung des weiblichen Geschlechtes zu beheben), bis auf die, wo es logischerweise keine Symmetrie geben kann (die Schwangerschaft betreffend).
      Gut die Beschreibung des rhetorischen Tricks (Verstümmelung vs. Beschneidung). Und die Polarisierung, , die Rosinenpickerei, die betrieben wird: Bei der FGM werden stets die dunkelsten Aspekte aufgeführt, dagegen wird die MGM als problemlos, harmlos "alles easy" und vorteilhaft dargestellt.

      Allerdings müssen wir überlegen, wie viele Botschaften dieser Art Männern und Jungen noch zumuten möchten


      Ja, schaun mer mal! Weitgehend unbemerkt vom Mainstream und vom Gleichklang der "Qualitätsmedien" brodelt es schon kräftig...

      PS: Ich habe den Artikel mal vorsichtshalber eingescannt. Wozu zahlt man schließlich eine Zwangsabgabe auf alle Scanner, Festplatten, Speicherkarten, CD-ROMs, und Drucker für "Privatkopien"? :) Einen "wirksamen" Kopierschutz" hatte er anscheinend nicht (Schönen Gruß an Frau Zypries!) (BTW, ist die "was war noch mal ein Browser?" jetzt nicht im "Kompetenzteam? :))
    • Joeye schrieb:

      Der Artikel von Tonio Walter ist nun auch bei Zeit-Online verfügbar:
      zeit.de/2013/28/genitalverstuemmelung-gesetz-frauen

      Danke für den Link, da hätte ich ja glatt €4,50 sparen können! ^^
      Das ist das drollige an der ZEIT - jetzt, nachdem das Kind in den legislativen Brunnen gefallen ist (und die ZEIT dabei kräftig mitgeschubst hat) - da können sie auf einmal anders. Schaut mal, wir sind doch gar nicht so!

      Wie auch immer - ein guter Artikel bleibt ein guter Artikel - und online ist er noch viel wertvoller!

      Bin mal auf die Leserkommentare gespannt (auf die, die "zugelassen werden" ;)). Ich böser Junge darf meinen Senf dort ja nicht mehr abgeben... :thumbdown:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • werner schrieb:

      "Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren".


      :thumbsup:


      Wann denn? War FGM nicht immer schon strafbar? Wo sind die Fälle, wo sind die Urteile? Das ist doch alles pure Schaumschlägerei! Politiker, die sich aufplustern, produzieren, profilieren (wollen). Seht her, aber wenigstens die Mädchen haben wir doch gerettet! Wir sind also doch Kinderschützer! Haaa, haaa, haaa!

      Viel wichtiger wäre es, den 1631d zu kassieren! Aber das ist noch überhaupt nicht abzusehen. Und beim BVerfG ist nie sicher, wie die Sache ausgeht, auch in Sachen Diskriminierung von Männern, man denke nur an die Wehrpflicht. Das BVerfG hat schon etliche fragwürdige/skandalöse Urteile gefällt. Da ist immer auch dieser politische Druck im Spiel. Die Richter sind allesamt von den Kinderverräter-Parteien ins Amt gehievt worden. Das streifen die nicht mal eben ab.
      Und nie vergessen: Drehmoment = Kraft x Hebelarm. Die Kraft (Masse) ist zwar gering, aber der Hebel ist enorm!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Schlimmstenfalls käme dabei heraus, dass das BVerfG sagt: Typ Ia muss aus dem§226a herausgenommen werden, sonst ist er verfassungswidrig. Dann wäre nichts gewonnen, sondern nur etwas verloren.
      Aber wer sollte überhaupt wegen des §226a klagen? Eltern, die gerne ihre Tochter vorhautamputieren möchten? Wohin sollten die anschließend flüchten?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Maria Werner schrieb:

      ...falls das Ding kassiert wird.

      Aus meiner Sicht geht es nicht unbedingt nur darum, ob und wie die Gesetze real kassiert werden können, sondern dass die Offensichtlichkeit ihrer Verfassungswidrigkeit auf den Tisch kommt und dort bleibt. Das hat Auswirkungen auch auf die allgemeine öffentliche Diskussion. Das ist möglicherweise vielen zu wenig, aber noch vor einem halben Jahr hatten wir nicht derart viele Stellungnahmen von Profis wie heute.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      sondern dass die Offensichtlichkeit ihrer Verfassungswidrigkeit auf den Tisch kommt und dort bleibt.

      Dann wäre es für die Staatsanwaltschaft schon nicht mehr so einfach, wenn nicht gar unmöglich, die Tat nicht zu verfolgen. Es gibt nämlich einen Zwang zur Verfolgung von Straftaten. Nur müssten Genitalverstümmelungen aus dem Bereich des nicht weiter qualifizierten* § 223 StGB raus, weil dort nur auf Strafantrag des Betroffenen (bzw. dessen Eltern) hin verfolgt werden kann, und in einen höher qualifizierten Straftatbestand rein. Dort braucht es keine Antragspflicht, der Staatsanwalt braucht nur Kenntnis davon, dass eine MGM vorgenommen wurde.
      *) Qualifiziert ist etwa die gefährliche oder die schwere Körperverletzung.
    • Maria Werner schrieb:

      *) Qualifiziert ist etwa die gefährliche oder die schwere Körperverletzung.
      Ich habe mir sagen lassen, daß dafür die Verwendung eines Skalpells völlig ausreichen würde - ob die Gomco-Klemme gleichen Rang beanspruchen könnte?

      Die Juristen, die ich sonst dazu gelesen habe, haben in den Raum geworfen, daß die Einwilligungserklärung der Eltern wohl am ehesten mit der Sittenwidrigkeit ausgehebelt werden könnte - weshalb 226a kaum Probleme bereiten würde, aber 1631d in voller Härte unantastbar wäre...
      Gruß
      Hickhack
    • Maria Werner schrieb:

      Ja so in etwa: Gerichtsentscheidungen im Falle weiblicher Beschneidung - Familiengericht Bonn


      Wieso? Da wollte doch niemand verstümmeln! Das waren doch nur Hirngespinste des Gerichtes! Bzw. der "TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelungen".
      Hat der Vater gesagt, dass er die Tochter verstümmeln wollte? Im Gegenteil, er hat sogar schriftlich versichert, dass er das niemals tun würde. Wie sollte er da klagen, wenn er das doch gar nicht will?

      Glaubst du im Ernst, jemand stellt sich in Deutschland hin und sagt: "so, und ich würde jetzt gerne mal meine Tochter verstümmeln!"? ?( Den Shitstorm kann doch gar keiner überleben!

      Richtig lustig finde ich aber:

      Auch nach Auffassung des mit dieser Sache befassten Gerichts stellt die Genitalverstümmelung (hier von Mädchen) eine der schwersten Verletzungen der Menschenwürde dar und ist eine der abscheulichsten Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Derartige Eingriffe und Verletzungen sind durch keine Religion, Sitte oder Brauchtum zu rechtfertigen.


      Man beachte das "(hier von Mädchen)"!. Ja klar, für Jungen gilt das auch! :thumbsup:

      (OK, die meinten als die andere Alternative sicherlich nicht "von Jungen" sondern "von Frauen" (selbstbestimmte Genitalmodifikationen nennt man das eigentlich :rolleyes: ). Dass die Verstümmelung von Jungen auch eine Verstümmelung ist, das war ja 2008 noch geradezu Tabu.)

      Ein solches Ausreiseverbot muss man dann natürlich auch bezüglich der MGM einführen - da ist nichts mehr mit Türkei- oder Israel- Urlaub! ;)


      Genitalverstümmelung ist in allen Kulturen, die diese praktizieren, eine Sache der Frauen.



      Aha! Und sonst heißt es ja immer "patriarchalische Unterdrückung"....
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Maria Werner schrieb:

      Ein Skalpell in der Hand eines Arztes gilt nicht als gefährliches Werkzeug. In der Hand eines Nichtarztes allerdings schon.


      Das verstehe ich nicht. Es kommt doch darauf an, ob die Tat eine Heilbehandlung darstellt. Wenn ein Arzt einem Kind mit dem Skalpell den vereiterten Blinddarm entfernt (mit Einwilligung der Eltern), ist das eine straflose Körperverletzung, und das Skalpell ist kein "gefährliches Werkzeug" sondern ein "angemessene Werkzeug". Schlitzt der Arzt aber in einem Wutanfall mit dem Skalpell seinem Nachbarn, den er hasst das Gesicht in Fetzen - dann ist natürlich das Skalpell ein "gefährliches Werkzeug" - so wie es das bei jedem anderen Täter auch wäre. Warum sollte es einen Unterschied machen, ob der Arzt dabei ein Skalpell oder ein anderes Messer verwendet?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Interview mit Patricia Robinett. Die Autorin des Buches "The Rape of Innocence: Female Genital Mutilation and Circumcision in the USA" beschreibt, wie sie herausfand, in den 1950er Jahren genitalverstümmelt worden zu sein. Die posttraumatischen Auswirkungen, die sie bei genitalverstümmelten Jungen beobachtet hatte, trafen auch auf sie selbst zu.

      Female & Male Genital Mutilation in the USA

      Hier weitere Informationen über das Buch: The Rape of Innocence
    • R2D2 schrieb:

      „Aus medizinischer Sicht ist sowohl die Beschneidung der Klitorisvorhaut als auch die Beschneidung der Vorhaut von Jungen ein schwerwiegender Eingriff, der allenfalls bei medizinischer Indikation gebilligt werden kann, nicht aber aus anderen Gründen.“

      Der Hartmann ist einfach klasse. Soviele Hüte, wie man vor ihm ziehen sollte, gibt's gar nicht! :thumbup:
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ventus schrieb:

      ...was ist bitte medizinisch notwendig...?

      Naja ich bin keine Ärztin und kann das nicht beurteilen, aber in Fällen von Lichen Sclerosus könnte das möglicherweise der letzte Ausweg sein, falls alle anderen Therapien versagen. Das ist eine seltene Erkrankung, die nichts mit der bloßen "Verengung" zu tun hat, die, soweit sie keine Probleme bereitet, vor dem Eintritt ins Erwachsenenalter schon keine Krankheit ist.

      Die Autoren definieren "pathologische Phimose" eng als eine narbige Phimose infolge von Lichen sclerosus, einer seltenen Hautkrankheit, die auch als Balanitis xertocia obliterans (BXO) bezeichnet wird und nur 0,6% aller Jungen bis zu ihrem 15 Geburtstag betrifft (a).

      Auch in Fällen von Lichen Sclerous /BXO haben sich starkwirksame Corticosteroide als effektive Behandlungsmöglichkeit erwiesen (b). Laut dem Britischen Dermatologenverband (British Association of Dermatologists), ist bei Fällen von Phimose infolge von Lichen slerosus eine Behandlung mit stark-wirksamen Corticosteroiden (wie z.B. Clobetasolpropionat) die Therapie der erster Wahl, und Zirkumzisionen sollen auf jene Fälle beschränkt bleiben, bei denen eine solche Behandlung mit Corticosteroiden nicht zum Erfolg führte (c).

      (a) Shankar KR, Rickwood AM. The incidence of phimosis in boys. BJU Int 1999;84(1):101-2.
      (b) Vincent MV, MacKinnon E. The response of clinical balanitis xerotica obliterans to the application of topical steroid-based creams. J Pediatr Surg 2005;40(4):709–12.
      (c) Lewis FM, Tatnall FM, Cox NH; British Association of Dermatologists. British Association of Dermatologists' guidelines for the management of lichen sclerosus 2010. Br J Dermatol. 2010 Oct;163(4):672-82.

      beschneidung-von-jungen.de/hom…ysiologische-phimose.html
    • Danke Maria, Lichen war mir bekannt. Die Frage war eigentlich ein bischen rhetorisch gemeint, da medizinisch indiziert leider meiner eigenen Erfahrung nach ein soweit dehnbarer begriff ist, daß alleine das vorhanden sein einer vorhaut schon als indikation zu reichen scheint. Und wenn der Arzt es als solche dokumentiert hat scheint man ihm auch glauben zu schenken, nur wie beweißt man das gegenteil, wenn es entfernt wurde?

    • "REGENSBURG. „Prof. Dr. Tonio Walter legt – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – mit Wirkung vom 30. November 2010 sein SPD-Stadtratsmandat nieder.“ Das verkündet eine Stellungnahme, die Fraktionsvorsitzender Norbert Hartl und Walter gestern gemeinsam abgaben. Hauptgrund für Walters Entscheidung sei Zeitmangel. Er habe feststellen müssen, dass seine beruflichen Arbeitslasten für die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse, in denen er sitze, nur unzureichend Zeit ließen. Er habe vor kurzem den Vorsitz des Vereins der ehemaligen Angehörigen der juristischen Fakultät übernommen, setze sich für die Gründung eines neuen Themenverbunds an der Universität ein und werde voraussichtlich noch vor 2014 das Amt des Prodekans der juristischen Fakultät übernehmen.
      Tonio Walter war 2006 bekannt geworden, als er die kurz zuvor von Joachim Wolbergs aufgegebene OB-Kandidatur übernehmen sollte. Die Nominierung nahm ihm Wolbergs, der sich schließlich umbesonnen hatte, dann doch ab. Zeitweilig führte Walter in der Nachfolge von Kurt Schindler die Altstadt-SPD, gab den Vorsitz aber bald wieder auf. Von dem SPD-Ortsverein ist seit dem Rückzug Schindlers öffentlich nicht mehr viel zu hören.


      mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10067&pk=605248
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.