Kinderschutzbund

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    • plädieren sie für eine Regelung wie beim Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Sprich Verbot im BGB. Sie erklären auch die eigene Einwilligung als Voraussetzung.
      Natürlich klingt das insgesamt zögerlich, doch bietet einige Anhaltspunkte, auf die man sie festnageln kann.
      Oder verstehe ich was falsch?

      Auch unterstütze ich ihren Appell, aufzuklären. Allerdings habe ich noch nichts davon mitbekommen, dass der Kinderschutzbund das in irgendeiner effizienten und offensiven Weise tut.
      Auch da sehe ich eine gute Möglichkeit, mit denen ins Gespräch zu kommen - indem man sie mit ihren eigenen Aussagen konfrontiert.
    • Der Empfehlung der Stellungnahme, dass eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt sein soll, können wir uns jedoch nicht anschließen, da wir es als Kinderschützerinnen und Kinderschützer als unsere vorrangige Aufgabe sehen uns dafür einzusetzen, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe in den Körper eines Kindes zu unterbleiben haben. Als Lobbyist der Kinder sollte nach unserer Ansicht der Kinderschutzbund uneingeschränkt für das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit eintreten. Dies schließt für uns eine zustimmende Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf aus.


      dksb-vs.de/aktionen-in-der-let…ef-an-den-bundesvorstand/