Betrifft: Legendenbildung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Betrifft: Legendenbildung

      Immer wieder wird behauptet, dass durch das Kölner Urteil quasi urplötzlich und wie aus dem Nichts die Meinung von Putzke et.al. aufgetaucht wäre. Der Angeklagte könne sich deshalb auf einen Verbotsirrtum berufen. Das dies keineswegs so war, zeigt der folgende Artikel aus dem Jahre 2008 (!) mit 60 Kommentaren.

      „Wir finden keinen Arzt mehr, der eine Beschneidung unseres Sohnes durchführen will.“ Diese Beschwerde wurde letzte Woche an die Antidiskriminierungsstelle der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs gerichtet. Immer mehr Eltern aus dem Raum Kassel klagen darüber, dass Ärzte grundsätzlich nicht mehr bereit sind, die Beschneidung bei ihren Söhnen vorzunehmen. Es ist ein aktueller Artikel im Deutschen Ärzteblatt, der den Anstoss gegeben hat, damit Ärzte vor dieser Maßnahme zurückschrecken lässt.

      jurblog.de/2008/10/01/verbot-d…g-bei-juden-und-muslimen/
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich finde das wunderbar, dass die die Kritikermeinungen so detailliert (und überzeugend) verbreiten. Sie helfen uns dabei, denn mancher Muslim wird dies lesen und sich in seiner Ablehnung der Jungen-Beschneidung bestätigt fühlen. Nur in einem Punkt irren sie: die zitierten Autoren vertreten keine Minderheits- sonder die Mehrheitsmeinung der deutschen Bevölkerung.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)