Steven Svoboda zu Beschneidung und Menschenrechten

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    • Steven Svoboda zu Beschneidung und Menschenrechten

      Steven Svoboda ("Attorneys for the Right of the Child") weist in seinem neuesten Artikel für das "Journal of medical Ethics" nach, dass kindliche Zwangsbeschneidung einen Verstoss gegen die Menschenrechte, wie sie von den Vereinten Nationen in den Jahren 1948 und 1966 sowie in der Kinderrechtskonvention von 1989 formuliert wurden, darstellt. Svoboda betont, dass diese Erklärungen immanenter Bestandteil des amerikanischen Rechts sind, und die Durchführung von kindlichen Zwangsbeschneidungen fortlaufend gegen dieses Recht verstosse.

      Svoboda weist darüber hinaus auf die Erklärung der Ethikkommission der AAP hin, in der diese forderte, dass alle medizinischen Behandlungen von Kindern, die auf einen Zeitpunkt verschoben werden können, an dem das Kind die Bedeutung der Behandlung verstehen kann, auch verschoben werden sollten.

      Bemerkenswert ist, dass Svoboda die kindliche Beschneidung mit der Folter vergleicht, wie sie in Artikel 1 der "Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, inhumane und herabwürdigende Behandlung oder Bestrafung" aus dem Jahre 1984 beschrieben wurde.

      Auszug aus der Konvention:

      "Folter bezeichnet jede Handlung durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oderzu nötigen oder aus einem anderen auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben dazu gehören oder damit verbunden sind."

      Zum Schluss gibt Svoboda der Überzeugung Ausdruck, dass frühkindliche Zangsbeschneidung in Amerika bald der Vergangenheit angehören wird. Dabei spiele das Kölner Urteil und die weltweite Ablehnung durch die medizinischen Fachgesellschaften eine bedeutende Rolle.

      (Anm.: den Aufsatz von Steven Svoboda findet man auf der Internetseite der "Attorneys for the Right of the Child")
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Man sollte sich vergegenwärtigen, dass immer mehr Menschenrechtsjuristen weltwelt zu einem ähnlichen Fazit gelangen. Der Vorwurf, Menschenrechte seien das neue "Gewand des Antisemitismus" wird dadurch immer absurder.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.