17.05.2013 in Konstanz - "Kopftuch, Beschneidung, Kreuz“

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    • 17.05.2013 in Konstanz - "Kopftuch, Beschneidung, Kreuz“

      "Religiöse Minderheiten erscheinen vielfach als neuartige Herausforderung für das politische und kulturelle Handeln der Gegenwart. Doch waren multireligiöse Räume auch in der Vergangenheit der Normalzustand, nicht die Ausnahme. Religiöse Durchmischung entstand über Jahrhunderte hinweg durch Migration, Mission oder als Folge von Eroberungen. Die Machtbeziehungen zwischen religiöser Mehrheit und Minderheit waren daher häufig unklar bzw. prekär: Mitunter konnten die Anhänger der dominanten Religion sogar zahlenmäßig unterlegen sein."

      Freitag, 17. Mai 2013 14.30 Uh

      Podiumsdiskussion
      Kopftuch, Beschneidung, Kreuz: Negative und positive Religionsfreiheit in Deutschland
      Kamran Safiarian (ZDF) -Moderation

      Werner Schiffauer
      Professor für vergleichende Kultur- und Sozialanthropologie
      an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

      Ulla Wessels
      Professorin für Praktische Philosophie an der Universität des
      Saarlandes

      Wolf Krötke
      Emeritierter Professor für systematische Theologie an der Humboldt-
      Universität zu Berlin


      Universität Konstanz | 2013 | 46
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Mir geht es echt auf'n Geist, dass Beschneidung ständig zum Flaggschiff für alle möglichen Ambitionen umfumktioniert wird. Die einen nutzen sie als "Beweis" für das von Religiosität angeblich ausgehende "Böse", die anderen als "Beweis" von Intoleranz gegenüber Religiosität als solcher. Sowohl auf religiöser wie auch auf atheistischer Seite gibt es Gruppierungen, die das Thema ständig für ihre weltanschaulichen Grabenkämpfe ausschlachten wollen.

      Das Motiv für die Körperverletzung von Kindern ohne medizinische Indikation ist jedoch schiet-egal. Kann religiös motiviert sein, kann ein Ausdruck von Identitätsgefühl sein, von Tradition, von Hygienewahn oder kann sich auf medizinische Fehlvorstellungen stützen. Kann auf dem Täter-Opfer-Kreislauf beruhen, kann gesellschaftlichem Druck geschuldet sein, kann irgend ein anderes Motiv haben. EGAL.

      Beschneidung ist Unrecht, weil man vom Sexualorgan eines Kindes nichts abschneiden darf. Fertig.

      Die Macht des Arguments liegt in seiner Schlichtheit.

      Die Schlichtheit des Unrechts der Beschneidung kann bewirken, dass Beschneidungsgegner aus allen politischen, weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen Lagern rekrutiert werden. Aber nur dann, wenn man sie nicht mit ideologischen Überbauten versemmelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maria Werner ()

    • Maria Werner schrieb:

      Die Schlichtheit des Unrechts der Beschneidung kann bewirken, dass Beschneidungsgegner aus allen politischen, weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen Lagern rekrutiert werden. Aber nur dann, wenn man sie nicht mit ideologischen Überbauten versemmelt.
      Da spricht die Juristin. :rolleyes:

      Die Diskussion dieser Frage hat bei uns eine lange Geschichte, die auch in der Gegenwart noch aktuell ist. Sie begann (?) bei den RAF- Prozessen, bei denen die Angeklagten von "politischen Prozessen" sprechen wollten, was der Richter dadurch zurückwies, dass er "nur" über Mord verhandeln wolle. Heute hat die Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments gefordert, dass das Gericht mit dem Zschäpe-Prozess die Verfolgung türkischer Migranten in Europa(!) beenden solle. (Man "erinnerte" auch wieder an den Holokaust.). Der arme Richter! 8)

      Wenn die Beschneidung verboten wäre, stünde nicht ein Täter vor Gericht, sondern ein Mohel. Das Thema "Der Übergang von Täterstrafrecht ("Gesinnungsstrafrecht") zum Tatstrafrecht" als Lehre aus dem 3. Reich ist höchst interessant, würde hier aber natürlich viel zu weit führen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.