Nachfolgend eine EMail von der Vereinigung für Medizinrecht (VfM) e.V. der Uni Leipzig die ich heute erhalten habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die heftigen öffentlichen Diskussionen nach dem Kölner Beschneidungsurteil sind nahezu verstummt. Der
Gesetzgeber hat das sog. "Beschneidungsgesetz" erlassen. Und dennoch sind längst nicht alle Probleme in
diesem Bereich geklärt.
Gesetzgeber hat das sog. "Beschneidungsgesetz" erlassen. Und dennoch sind längst nicht alle Probleme in
diesem Bereich geklärt.
Professor Kern, die Vereinigung für Medizinrecht (VfM) e.V. und das Institut für Grundlagen des Rechts möchten in
einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung den derzeitigen Stand der Rechtswissenschaft und Medizin zu
diesem Fragenkreis aufzeigen und eine wissenschaftliche Diskussion ermöglichen.
einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung den derzeitigen Stand der Rechtswissenschaft und Medizin zu
diesem Fragenkreis aufzeigen und eine wissenschaftliche Diskussion ermöglichen.
Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich zu der Veranstaltung
"§1631d BGB - Beschneidung der Rechte von Jungen?"
am 8. Mai 2013 in Leipzig ein.
Sie können diese Einladung auch gern an interessierte Kollegen/Mitarbeiter in Ihrem Hause weitergeben.
Weitere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Flyer im Anhang.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Gründel
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Schatzmeister der
Vereinigung für Medizinrecht (VfM) e.V.
c/o Universität Leipzig - Juristenfakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Rechtsgeschichte und Arztrecht
Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Burgstraße 27
04109 Leipzig
Tel.: 0341 - 9735140
Fax.: 0341 - 9735149
mail: vfm@uni-leipzig.de