Kerstin Andreae macht es sich nicht leicht mit der Beschneidung

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    • Kerstin Andreae macht es sich nicht leicht mit der Beschneidung

      abgeordnetenwatch.de: Kerstin Andreae

      ....ich habe es mir aber auch nicht einfach gemacht.

      ...Bei der Abwägung habe ich auch die Bedeutung des Eingriffs bewertet. Er ist irreversibel, aber doch vergleichsweise gering – eine gesundheitliche Schädigung ist nicht die Folge – und er wird auch aus anderen Gründen, zum Beispiel aus prophylaktischen und hygienischen Erwägungen, bei Kindern und Erwachsenen vorgenommen.

      .... der Effekt würde sein, dass sie nicht mehr medizinisch fachgerecht ausgeführt wird. Ich will aber nicht, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland in der Illegalität stattfindet. -----
      blablabla .... wir uns zu einer demokratischen und multikulturellen Gesellschaft bekennen...

      Na prima, dann brauchen wir auch nicht die Mädchenbeschneidung verbieten, da sie sonst in die Illegalität rutscht. Das wäre außerdem gar nicht multikulturell. Frau Andraea ich zweifle an Ihrem Verstand.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Jetzt sei mal nicht so streng mit der Dame, Guy, sie sagt ja, sie habe es sich nicht leicht gemacht. xD
      Diesen selbstlosen Einsatz für die Menschenrechte könntest Du durchaus etwas besser würdigen...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Meine Güte, geben unsere MdBs denn immer noch den gleichen Stuss von sich? Nach all den Informationen, die inzwischen öffentlich und ausführlich auf dem Tisch liegen?

      Fr. Andreae ist offensichtlich nicht fähig, sich zu einem Thema grundlegend zu informieren. Zudem impliziert Sie demagogenhaft Falschinformationen, um ihre schwache Position zu verstärken. Für mich ist Fr. Andreae damit als demokratische Politkerin durchgefallen und hat im Bundestag nichts verloren.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Ich weiss, es bringt nichts, aber ich konnte nicht anders. Schauen wa mal, ob ich durchkomme ;)



      Sehr geehrte Frau Andreae,

      vielen Dank für Ihre Stellungnahme bezüglich des Beschneidungsgesetzes. Mir sind hierzu einige Fragen eingefallen und ich würde mich freuen, wenn Sie anhand dieser Ihre Position etwas verdeutlichen könnten.

      Wieso sind vermeintliche prophylaktische & hygienische Erwägungen ein Argument für Körperverletzung, welche die Beschneidung rechtlich gesehen ja ganz ohne Zweifel ist, wenn wir für Hygiene Wasser und für die Prophylaxe das Kondom haben?

      Woher wissen Sie, dass die Beschneidung keine gesundheitlichen Schädigungen zur Folge haben kann, wenn erwiesenermassen empfindsames Gewebe am Geschlechtsteil entfernt wird und die Prozedur an sich u.U. sogar lebensgefährlich sein kann?

      Woher wissen Sie, dass jüdisches Leben ohne Babybeschneidung in Deutschland nicht mehr möglich ist, wenn doch erwiesenermassen zahlreiche unbeschnitte Juden aus Osteuropa vollwertige Mitglieder ihrer religiösen Gemeinde sind?

      Wieso meinen Sie, dass eine Sanktionierung der Knabenbeschneidung diese in die Illegalität treibt, während Sie selbst bei den milden Formen der weiblichen Genitalbeschneidung dies anscheinend nicht befürchten?

      Wieso meinen Sie, dass Sie sich durch die Befürwortung des Beschneidungsgesetzes zu einer demokratischen Gesellschaft bekennen, wo doch damit eindeutig die fundamentalen Grundrechte in Form der körpl. Unversehrtheit von männlichen Kindern eingeschränkt und weniger gewichtet werden als die der Mädchen?


      Mir freundlichen Grüßen
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Doch, da kommen Textbausteine von den Mitarbeitenden, oder sagt man bei den Grünen MitarbeiterInnen?!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)