"Jüdische Familie im Fadenkreuz deutscher Ermittler" - Ermittlungen eingestellt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • „Fast alle unserer Angehörigen wurden während des Holocaust ermordet, und nun sind es wieder deutsche Beamte, die eine derart unfassbare Aktion gegen eine jüdische Familie in Gang setzen“, empört sich Jonathan S. Sein Sohn David fügt hinzu: „Wenn es an der Tür klingelt, habe ich manchmal furchtbare Angst, dass diese drei Männer wieder zurückkommen.“
      Jaja, gleich werden wieder Parallelen gezogen, zur Verfolgung im Dritten Reich.
      Der Kleine hat eine Dummheit begangen und wird jetzt ein paar Stunden rasenmähen dürfen, für die Gemeindeverwaltung seines Wohnorts. Was ist schon dabei...


      Die Allgemeinheit ist wohl betroffen, wenn derartig beleidigt wird. Und im Rahmen der Beweissicherung, den PC sicherzustellen, das macht man doch nicht unter Vorankündigung.

      Nicht nur die Umstände der Hausdurchsuchung, auch das kompromisslose Vorgehen Putzkes gegen einen jüdischen Teenager kann er nur schwer nachvollziehen

      Jetzt wird aus einem Täter ein Opfer. DIe übliche Masche. Putzke zeigt an und leistet damit keine Vorauswahl über die Methoden der Polizei, den Täter zu ermitteln. Aber Putzke ist dennoch Schuld an dieser "maßlosen" Verfolgung.
    • Holm Putzke erstattet Strafanzeige

      Der 15-jährige David S. beleidigte Holm Putzke schwer; dieser erstattete Strafanzeige. Daraufhin erfolgte bei David S. eine Hausdurchsuchung. Während einerseits die Maßnahme der Hausdurchsuchung wegen Beleidigung juristisch fragwürdig ist, vergleicht andererseits die Familie in ihrer Stellungnahme die polizeiliche Maßnahme mit den Gestapo-Übergriffen während des Holocausts.

      „Fast alle unserer Angehörigen wurden während des Holocaust ermordet, und nun sind es wieder deutsche Beamte, die eine derart unfassbare Aktion gegen eine jüdische Familie in Gang setzen“, empört sich Jonathan S. Sein Sohn David fügt hinzu: „Wenn es an der Tür klingelt, habe ich manchmal furchtbare Angst, dass diese drei Männer wieder zurückkommen.“

      Ja, wenn Straftaten begangen werden, kann man es mit der Polizei zu tun bekommen. Das ist zunächst einmal ein ganz einfaches Prinzip, von dem niemand ausgenommen wird und ausgenommen werden darf.

      Eine ganz andere Frage ist die, ob im vorliegenden Fall die Maßnahme der Hausdurchsuchung wegen Beleidigung gerechtfertigt war. Hausdurchsuchungen dürfen nicht immer stattfinden, sie erfordern gewisse Voraussetzungen. Dies wird juristisch zu klären sein.

      Holm Puzke betont, gegen weitere Beleidigungen ebenfalls mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen zu wollen.

      Der Artikel hat insgesamt leider einen sehr wertenden Unterton, der ein wenig billig erscheint. Weshalb das Kommissariat 44 involviert wurde, ist nicht bekannt und wird logischerweise nicht kommuniziert, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Doch nur, weil dieses Kommissariat in der Regel Taten mit rechtsextremistischem Hintergrund verfolgt, schließt dies nicht aus, dass es auch andere Delinquenten verfolgt. Völlig ohne Grund und Anhaltspunkte werden solche Maßnahmen in aller Regel nicht vorgenommen und um hier eine Wertung vornehmen zu können, müsste man schon die gesamte Aktenlage kennen.

      Cicero

      "Jüdische Familie im Fadenkreuz deutscher Ermittler"
      Von Jennifer Nathalie Pyka
      17. April 2013
    • Lass mich raten, Maria.....
      hmmm. Verdunklungsgefahr? Könnte es darum gehen?
      Möchte nun nicht als Antisemit gelten, aber ein Jeder würde doch den PC säubern..., wenn die Herrschaften der Polizei höflich um einen Termin ersuchen.
      Mit der IP-Nummer bekommt man den Anschlussinhaber.
      Aber erst mit der Haussuchung konnte man den Jungen zweifelsfrei als Autor der Beleidigung ausmachen.
    • Fidelis schrieb:

      Aber erst mit der Haussuchung konnte man den Jungen zweifelsfrei als Autor der Beleidigung ausmachen.

      Wenn ich jetzt die ganzen rechtlichen Vorausetzungen zu dem Thema referieren müsste, wäre das 'ne halbe Vorlesung - bitte entschuldigt, aber das ist mir gerade zu viel.

      In jedem Fall macht sich die Familie bei den Ermittlungsbehörden keine Freunde, wenn sie sie mit der Gestapo vergleicht und vom Holocaust faselt. Beziehungsweise: es kommt ganz auf den Charakter des Einzelnen an. Manche mag das einschüchtern, bei der Polizei arbeiten meines Wissens nach aber nicht allzu viele Hascherl. Andere dürften stinksauer sein ob derartiger Vergleiche.
    • An anderer Stelle fiel die Bemerkung, die Staatsanwaltschaft handelt - im Unterschied zum unabhängigen Gericht - auf Anweisung des Staates. Gleiches gilt für die Polizei. Können wir uns daraus eine Verschwörungstheorie basteln? ;) Oder hat Putzke vorsorglich mit "Rechtsbeugung" "gedroht"?
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich ergreife jetzt mal Parte für den Jungen. Ja, er hätte ihn nicht beleidigen sollen, aber er war 14! Mit 14 war ich auch nicht besser. Er war wütend auf Putzge und hat ihn via Facebook beleidigt, ja und? Ich würde wegen so etwas kein Kind anzeigen. Und wenn einer David98 heißt muss man kein Genie sein um sein Alter abzuschätzen. Bei Facebook melden und sperren lassen ist doch der normale Weg. Facebook ist wie der wilde Westen, da gibt es keine Regeln. Es ist ja nicht so, als ob er Putzke mit E-Mails und Briefen gestalkt hätte. Der Junge und seine Familie haben jetzt sehr viel Stress und werden Putzke und alles für was er steht auf ewig hassen. Und ich kann es ihnen nicht übel nehmen. Wenn es hilft Antisemitsmus zu rufen um eine Verurteilung meines Sohnes zu verhindern würde ich es genau so machen.

      Das Vorgehen der Polizei ist ene andere Sache. Als gebürtiger Münchner mit Migrationshintergrund kann ich Lieder von der "guten" bayrischen Polizei singen. Im Moment hab ich wirklich Mitleid mit dem armen Jungen. Man sollte darüber hinwegkommen können von einem 14-Jährgen beleidigt zu werden.
    • Ich kann auch Prof. Putzke verstehen. Er dürfte unglaublichen Attacken seit letztem Jahr ausgeliefert gewesen sein, von denen wir uns kaum eine Vorstellung machen können und die auf Dauer jeden Menschen zermürben. Nun geht er einfach gegen alle vor, die meinen, sie können sich ihm gegenüber alles erlauben. Es wird ja auch deutlich, dass er eine Art Rundumschlag gegen diese ganzen Fanatiker fährt, die ihn mit Hassmails bombardieren. So etwas geht halt auch einfach nicht, und irgendwann müssen selbst die Beschneidungsbefürworter lernen, dass es gesellschaftliche Regeln gibt, an die sie sich halten müssen. Der arme Junge hatte ja nun auch wirklich schlechte Vorbilder; ihm wurde wahrscheinlich von Protagonisten wie Henryk M. Broder und anderen suggeriert, Beleidigungen und Schmähungen seien ein normales Verhalten für Personen, die in dieser Debatte die Pro-Beschneidungs-Position einnehmen.

      Andererseits ist eine Hausdurchsuchung nur wegen einer Beleidigung auf Facebook durchaus merkwürdig. Bevor ich aber beurteilen kann, ob das nun rechtswidrig war oder nicht, müßte ich mehr wissen. Und für diese Aufgabe sind die eingeschalteten Anwälte zuständig, die ihrer Arbeit sicherlich ordentlich nachgehen werden.

      Letztlich ist der Holocaust-Vergleich m.E. das schlechteste Mittel der Wahl, auch wenn das Vorgehen der Polizei äußerst fragwürdig war.
    • "ABSOLUT UNGLAUBLICH - Per Email erhalten, zusammen mit einem Ersuchen um Beistand sowie fachlich kompetente Juristische Unterstützung:
      ..Heute Morgen, standen 3 Staatsschutz Kriminal Polizisten, vor unserer Haustüre mit einem Durchsuchungsbefehl mit Beweismittelsicherung. Antragssteller war der Bekannte Antisemit Holm Putzke welcher sich durch ein Mail meines 14 jährigen Sohnes beleidigt fühlte.
      Ermittlungen gegen einen Jüdischen Jungen und Gemeindemitglied der Israelitischen Kultusgemeinde in München wegen Beleidigung genehmigt durch einen Münchner Amtsrichter......"
      Wenn jemand meint hier helfen zu können, bitte email an [email protected] schicken!"

      "Der Junge Mann wurde am 11.1.98 geboren. Und tatsächlich gab es ohne vorherige Anhörung die Anordnung die Whg. zu dursuchen. Begründet mit §§102, 105 Abs 1, 162 Abs 1 StPO - gemäß §§ 33 Abs 4 StPO. Auf dem Protokoll der Durchsuchung steht unter Vorwurf nur: "Beleidigung gem. §185 Stgb".
      ]Mit anderen Worten: Da hat sich ein jüdischer Jugendlicher fürchterlich über den netten Herrn Putzke aufgeregt, schreibt ihm einen - wie zu vermuten ist - recht beleidigenden Brief (liegt mir leider noch nicht vor) und wird daraufhin angezeigt, wie wahrscheinlich einige Dutzend anderer Leute, die - wie zu vermuten ist - die ebenfalls ähnliche Briefe an Herrn Putzke geschrieben haben. Dann nimmt dies ein vielleicht befreundeter - oder auch nicht - Jugendrichter zum Anlaß einen solchen Durchsungsbefehl zu erlassen und schickt das Kriminalfachdezernat 4 München, vertreten durch mindestens einen Kriminalhauptkommissar und 2 weitere Herren los, um Haus und Hof zu durchsuchen und dann den Laptop des Jungen samt Ladekabel zu beschlagnahmen. Und dann sag mir noch mal einer, daß die Welt hier in Deutschland noch richtig tickt...."

      "Sacha Stawski
      Info für alle: Ich stehe in eingem Kontakt mit der Familie. Mir liegen mittlerweile alle fehlenden Informationen vor, aber wie ich verstehen werdet, kann ich diese NOCH nicht veröffentlichen. Der Skandal ist noch wesentlich größer, als das was ich bisher veröffentlicht habe. Ich werde Euch auf dem laufenden halten. Zum jetzigen Zeitpunkt suchen wir nur noch nach weiteren Kontakten zu guten Strafrechtlern. Falls Ihr dazu konkrete Empfehlungen habt, bzw. einen Kontakt herstellen könnte, bitte email an [email protected] schicken. (Bitte per Email und nicht per FB! Danke.)"

      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Paragraf 102 StGB weist auf Verdacht der Begünstigung, Strafvereitelung oder der Hehlerei hin*. Wenn es dafür ausreichend Anhaltspunkte gab, kommt es nicht darauf an, dass es sich im Nachhinein bei David S. als Finte herausstellte. Wie gesagt: ohne ganz genaue Kenntnis der Sachlage ist das schlichtweg nicht zu beurteilen. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und dann sehen, was los ist. Entweder waren die Anhaltspunkte ausreichend oder sie waren es nicht, und wenn nicht, können Rechtsmittel ergriffen werden.

      Dass man aber generell für Straftaten sogar dann in Haftung genommen wird, wenn man der jüdischen und nicht etwa der buddhistischen oder katholischen Glaubensgemeinschaft angehört, dürfte nur die Wenigsten ernsthaft überraschen.

      *) Siehe weiter unten: § 102 befugt auch zur Durchsuchung wegen anderer Straftaten. Anmerkung nachträglich eingefügt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Maria Werner ()

    • Maria Werner schrieb:

      Antragssteller war der Bekannte Antisemit Holm Putzke
      Das alleine ist ein Grund für eine weitere Anzeige.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Verdunkelungsgefahr

      Genau darauf tippe ich.
      Hätte der Kleine mit seinem echten Namen firmiert, hätte er einen Strafbefehl bekommen..
      Die Anonymität des Angriffs ist Grund genug, den Rechner sicherzustellen.
      Bei der Wertschätzung, die die Herrschaften in blau gerade seitens der Familie entgegengebracht bekommen, könnten diese, aus einer gewissermaßen allergischen Reaktion heraus, etwas überpenibel werden, bei der Untersuchung des Platteninhalts. Ich hoffe nur, die finden nichts Anderes auf dem Rechner...

      1. Diese Sache verdient keine Presse, das ist ein Jungenstreich, weiter nichts.
      2. Komisch nur, woher der Junge die Motivation hernimmt Herrn Putzke so vehement anzugehen.
      3. Merkwürdig auch, wie das Umfeld diese Sache andeutungsweise zu einem remake der Naziverfolgung verklärt.
      4. Eine Warnung an alle die glauben, das Internet biete Schutz für niedere Absichten.
      5. Beamtenbeleidigung kann teuer werden.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Maria Werner schrieb:

      Verdunklungsgefahr
      Ja, lieg ich falsch? ich meine damit, dass der Kleine natürlich seinen Internetcache geleert und einen Tiefendefrag über die Platte geschickt hätte, wenn man ihn höflich und unter Nennung der Gründe auf die Wache geladen hätte.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Hach ich merke gerade, dass ich seit sehr vielen Jahren kein Strafrecht mehr gemacht habe! Bitte entschuldigt allerseits.

      § 102 StPO befugt zur Durchsuchung wegen des Verdachts der Täterschaft oder Teilnahme an einer Straftat ganz allgemein, daneben auch, wenn es einen Verdacht wegen Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei gibt.

      Die Durchsuchung muss verhältnismäßig sein. Sie scheidet aus, wenn es andere, weniger einschneidende Maßnahmen der Überführung gibt oder wenn die Tat unverhältnismäßig geringfügig ist (z.B. eine Ordnungswidrigkeit wie etwa Falschparken).

      Wie schön, dass ich wieder im Büro gelandet bin und nicht mehr von unterwegs aus mit dem Handy agiere, wo ich manchmal Dinge zu schnell überfliege. Das ist mir in letzter Zeit schon oft passiert. Jetzt kann ich auch meine schlauen Bücher zur Hand nehmen. Und ich finde dort auf den ersten Blick nichts, was gegen die Durchsuchung sprechen würde. Wir sollten uns allenfalls fragen, ob dem Knaben die Tat auch dann hätte nachgewiesen werden können, wenn es keine Durchsuchung gegeben hätte.

      Eine Frage an unsere Techniker!
    • Maria Werner schrieb:

      Wir sollten uns allenfalls fragen, ob dem Knaben die Tat auch dann hätte nachgewiesen werden können, wenn es keine Durchsuchung gegeben hätte.
      Einen Festplattenweitwurf in die Isar, dass kriegt doch auch ein 14-jähriger hin.

      Vielleicht wäre es jedoch aus pädagogischen Gründen besser gewesen, es wären erst keine Beweismittel sicher gestellt worden. Dann hätte sich nämlich dem jungen Mann die Rolle des Leugners angeboten, die er sicher angenommen hätte.

      Wenn jemand zum Leugnen gezwungen wird, ist dies oft dem Unrechtsbewusstsein eher förderlich, als das was sich in diesem Fall wohl anschließend abgespielt hat. Eine Schar von Erwachsenen stellt sich hinter den Übeltäter und hievt ihn auf das Podest des Helden. Die Dusseligkeit der meisten Kommentatoren auf Facebook ist kaum zu beschreiben. Was versprechen die sich von einem Staat, gegen den sie ihre Kinder aufbringen?
    • Pöser Pürger schrieb:

      Maria Werner schrieb:

      Was versprechen die sich von einem Staat, gegen den sie ihre Kinder aufbringen?
      Genau das frage ich mich auch.

      Der Ausdruck "Vorhautschwanz" ist übrigens ein pornographischer "Fachbegriff" aus der Schwulenszene. Was will ich also sagen, wenn ich "dreckiges Vorhautschwänzchen" sage? Richtig: dreckig, mickrig, schwul. Nun ist "schwul" im Prinzip keine Beleidigung, wird von pubertierenden Jugendlichen aber in der Regel als Beleidigung gemeint.

      Ich kenne Holm Putzke als einen Mann, der sehr genau weiss, was er tut und warum er es tut. Er hat mit Sicherheit unzählige Schreiben mit unflätigen Inhalten bekommen, und es ist mit Sicherheit kein Zufall, dass er ausgerechnet hier aktiv geworden ist. Ihm Rachegefühle, Humorlosigkeit oder gar Unverständnis gegenüber blöd herumlabernden Jugendlichen zu unterstellen, geht m.E. völlig an der Sache vorbei. Mit solchen Schubladen tun wir uns keinen Gefallen.

      Ich wohne zwar auch nicht in Putzkes Oberstübchen, denke aber mal, dass wir noch erfahren werden, was hier abläuft. Auf alle Fälle sind wir hier und im Fall der Metzitzah B' Peh in Berlin Zeitzeugen des auf die Alltagsebene heruntergebrochenen "Kulturkampfes". Das Tabu "Praeter constitutionem", das durch das Kölner Urteil gebrochen wurde, lässt sich nicht wieder herstellen. Jedenfalls nicht, solange Holm Putzke unter uns wandelt. ;)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich denke, der Nachsatz des Jugendlichen, dass „Deutschland nach dem Holocaust nie wieder kleine beschnittene jüdische Jungs in die Flammen der Krematorien werfen“ werde, dürfte möglicherweise für Herrn Putzke ausschlaggebend gewesen sein, ohne mir anmaßen zu wollen, seine Sichtweise und Beweggründe zu interpretieren.

      Anders gesagt: wäre ich der Empfänger der Beleidigung, würde ich das "Vorhautschwänzchen" alleine großzügig wegstecken. Die Anspielung auf den Nationalsozialismus in seiner schlimmsten Form kann sich jedoch niemand gefallen lassen. Wer so etwas bringt, ist dann auch alt und einsichtsfähig genug, um dafür Verantwortung zu übernehmen. Das ist kein Dummer-Jungen-Streich.
    • Pöser Pürger schrieb:

      Ich denke, der Nachsatz des Jugendlichen, dass „Deutschland nach dem Holocaust nie wieder kleine beschnittene jüdische Jungs in die Flammen der Krematorien werfen“ werde, dürfte möglicherweise für Herrn Putzke ausschlaggebend gewesen sein, ohne mir anmaßen zu wollen, seine Sichtweise und Beweggründe zu interpretieren.
      Jedenfalls wird für mich eher ein Putzke-Schuh draus, wenn man die Äusserungen des Jugendlichen als eine Variante des Antisemitusmusvorwurfs betrachtet.

      Die ethische Kritik, dass man dafür doch nicht einen "dummen Jungen" quasi "funktionalisieren" dürfe, prallt meiner Ansicht nicht nur an dem Umstand ab, dass dieser Jugendliche nur eine geringe Strafe zu erwarten hat, dass er alt genug ist, um seine Äusserung als Beleidigungstatbestand zu erkennen und dies von ihm auch so gewollt war, und dass er offensichtlich über die historischen Hintergründe bestens informiert war (kein Wunder in einer jüdischen Familie).

      Aus meiner Sicht wichtiger ist die Frage, ob man den Rechtsstaat gegen das "Tabu", jüdisches Leben zu kritisieren, "zu Hilfe rufen" darf. Diese Frage möchte m.E. Putzke juristisch geklärt haben. Mit diesem "hartherzigen" (Graumann), "rechtspositivistischen" (Prantl) und "vulgärrationalistischen" (Gauck) Vorgehen will sich Putzke der Frage annähern, ob der Holocaust die Beschneidung rechtfertigen kann. Der Verzicht auf die Anklage hätte genau dies implizit ausgesagt.

      Übrigens ist der Münchner "Promi-Anwalt" Steffen Ufer ein Spezialist in der Funktionalisierung der Öffentlichkeit für die Verteidigung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Putzke sich davon beeindrucken lässt, und keine Mittel weiss, dies auch vor Gericht zu verhindern. Die Wahl Ufers lässt eher darauf schliessen, dass man sich der eigenen "rechtspositivistischen" Schwäche bewusst ist.
      Im Ergebnis könnte ich mir gut vorstellen, dass Putzke letztlich dann "nachgibt" und eine Entschuldigung des Jungen akzeptiert. Vorher müssen jedoch noch einige Dinge geklärt werden.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Dem Anliegen einiger Vertreter des Judentums aber auch nicht, mit diesem abstrusen Brückenschlag von der Shoah zur Hausdurchsuchung durch den Vater des Jungen und die quasi Rechtfertigung dieser Beleidigung mit Verweis auf die "Beschneidungsdebatte", in der sich Herr Putzke selbst immer höflich und friedlich geäußert hat, durch den Rabbiner.
    • Pöser Pürger schrieb:

      Ich denke, der Nachsatz des Jugendlichen, dass „Deutschland nach dem Holocaust nie wieder kleine beschnittene jüdische Jungs in die Flammen der Krematorien werfen“ werde, dürfte möglicherweise für Herrn Putzke ausschlaggebend gewesen sein, ohne mir anmaßen zu wollen, seine Sichtweise und Beweggründe zu interpretieren.

      Anders gesagt: wäre ich der Empfänger der Beleidigung, würde ich das "Vorhautschwänzchen" alleine großzügig wegstecken. Die Anspielung auf den Nationalsozialismus in seiner schlimmsten Form kann sich jedoch niemand gefallen lassen. Wer so etwas bringt, ist dann auch alt und einsichtsfähig genug, um dafür Verantwortung zu übernehmen. Das ist kein Dummer-Jungen-Streich.

      Ich glaube auch, wenn der Knabe mit solchen Anschuldigungen um sich werfen kann, Ist er nicht zu jung für diese ungeheure Beleidigung auch gerade stehen zu können.
      Ich bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft sich winden wird.
    • Jennifer Nathalie Pyker zieht über Prof. Putzke her. Wie konnte sich denn Herr Prof. Putzke ernsthaft durch "kleines dreckiges Vorhautschwänzchen" beleidigt fühlen, obwohl er sich doch erdreistete, die Amputation von Vorhaut am Genital eines Babys als "Körperverletzung" zu bezeichnen? Der Lümmel. Da muss er natürlich Unflätigkeiten aller Art einstecken können, schließlich hat DER ja angefangen. Beschneidung als Körperverletzung, nee nee. Besser hätte er mal gesagt: "Beschneidung ist eine Joghurt-Sorte mit Vanillegeschmack". Das wäre viel höflicher gewesen.


      Doch wer die Beschneidung laufend als Körperverletzung, gar als Akt »religiöser Gewalt« tituliert und damit jüdische ebenso wie muslimische Eltern zu Kinderschändern stempelt, sollte vielleicht auch dementsprechend einstecken können. Vor allem, wenn Beleidigungen im nicht öffentlichen Rahmen privater Nachrichten fallen; allerdings auch mit Blick darauf, dass nicht nur Juristen, sondern auch Juden und Muslime sich beleidigt fühlen könnten.


      Übrigens habe ich niemals mitbekommen, dass Prof. Putzke das Wort "Kinderschänder" in den Mund genommen hätte.

      Jüdische Allgemeine
    • Ganz deiner Meinung, Maria. Das ganze ist schon irgendwie eine merkwürdige Geschichte.

      Ein spontaner Gedanke: Wie ist das eigentlich bei illegalen downloads? Werden da nicht auch Hausdurchsuchungen vorgenommen nur aufgrund der Kenntnis (ip), von welchem Rechner der download stattfand? Wird ein illegaler download in einem Mehrpersonenhaushalt folglich nicht strafverfolgt wie das im Fall der Beleidigung via Computer hier der Fall zu sein scheint?

      Es sagt sich so leicht, dass man diese Art Beleidigungen einfach wegstecken sollte. Das mag im Einzelfall sicher die richtige Reaktion sein. Man sollte sich aber vergegenwärtigen, dass Herr Putzke konstant unter beleidigendem Dauerbeschuss steht und sowas geht an die Substanz. Die Anzeige geht nach meinem Empfinden vollkommen in Ordnung und ich halte es für ziemlich daneben, wie diverse Zeitungen mal wieder den Sachverhalt verdehen, die Sache bagatellisieren und ihn als Querulant dazustellen versuchen.

      Ich erinnere mich noch, wie vor einiger Zeit das Thema Cybermobbing in aller Munde war und Politiker wie Medien mehr Sensibilität einforderten...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      Ein spontaner Gedanke: Wie ist das eigentlich bei illegalen downloads? Werden da nicht auch Hausdurchsuchungen vorgenommen nur aufgrund der Kenntnis (ip), von welchem Rechner der download stattfand? Wird ein illegaler download in einem Mehrpersonenhaushalt folglich nicht strafverfolgt wie das im Fall der Beleidigung via Computer hier der Fall zu sein scheint?


      Bei illegalen Downloads ist das Urheberrecht tangiert. Nach § 101 Abs.9 UrhG kann hier ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden, dem zufolge die Telekommunikationsgesellschaft umfassende Auskunft darüber erteilen muss, wer Anschlussinhaber war, als zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Rechtsverletzung unter einer bestimmten IP-Adresse stattfand. Das Downloaden von illegalen Dateien fällt auch nicht unter das Fernmeldegeheimnis, wie dies etwa bei Emails oder Telefonanrufen der Fall ist. Deshalb hat der Gesetzgeber hieran keine allzu strengen Anforderungen gestellt.

      Hausdurchsuchungen werden in solchen Fällen nicht vogenommen, ich habe jedenfalls noch nie davon gehört. Wer Anschlussinhaber ist, der haftet (zumindest nach der Störerhaftung; nicht zwingend auch auf Schadenersatz), Ausnahmen gibt es selten, Käs gegessen.
    • Professor Holm Putzke...ist wahrlich ein fleißiger Mann.....
      kämpft er für die Vorhaut der anderen....
      unzählige Vorträge, Aufsätze und Rezensionen...
      breitenwirksamer – mal in Talkrunden, mal in Interviews – ...lässt er sich nur selten entgehen.
      wahrlich eine nette Beschreibung von Holm Putze. fehlt nur noch, dass er als Ossi-stämmiger religiös unmusikalisch sozialisiert wurde.
      Putze ist demnach ein geltungssüchtiger, übereifriger Fanatiker im Kampf für die Vorhaut anderer, der sich in Dinge einmischt, die ihn nichts angehen.

      Erstaunlich ...dass er bei alledem noch Zeit dafür findet, Strafanzeige gegen Personen zu erstatten....
      von denen er sich in der Beschneidungsdebatte beleidigt fühlt.....
      .... sah Putzke wohl rot.....
      Eine Lappalie...
      Es ist also nur ein Gefühl, Herr Putzke bildet sich ein beleidigt worden zu sein. In Wirklichkeit war ja gar nichts.


      ...der passionierte Beschneidungsgegner Putzke nicht für das Verhalten der Behörden, sondern nur für seine eigene Strafanzeige verantwortlich.....
      Natürlich steht es ihm frei, sich so gegen Beleidigungen zu wehren.....
      Danke, dass man ihn nicht verantwortlich macht für die Vorgehensweise anderer. Sehr großzügig.
      Auch sehr gönnerhaft: er darf sich wehren!


      Von Souveränität zeugt das allerdings nicht....
      .....sein selbst gewähltes Dasein .... Kreuzritter im Namen der Kinderrechte
      ....laufend als Körperverletzung, gar als Akt »religiöser Gewalt«
      ..... Eltern zu Kinderschändern stempelt
      Das Wort Kinderschänder haben die Beschneidungsbefürworter um diesem Zusammenhang erfunden, um ihre Opferrolle zu überzeichnen und die Kritik an der Beschneidung absurd erscheinen zu lassen.


      Ein erbärmlich dümmlicher Artikel, voll von Füllwörtern, zur Abqualifizierung des Gegners. Mehr als Hass und Verachtung kann ich darin nicht entdecken.
      Hoffentlich fühlt sich die Autorin nicht beleidigt. Und wenn doch, es wäre ja auch nur ein selbstgewähltes Gefühl und insgesamt wenig souverän, also weiter nicht schlimm.
      Dass die jüdische Allgemeine so ein tendenziöses Geschmiere veröffentlicht, hätte ich nicht gedacht.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Jennifers "Analyse" ist unvollständig. Bekanntlich war es Necla Kelek, die den Prof. Herzberg indoktriniert hat. Dieser wiederum hat dann seinen Musterschüler Doktorschüler Putzke indoktriniert. Dahinter stehen vermutlich Abhängigkeitsverhältnisse, die zur Gehirnwäsche geführt haben. Wie die Professoren Merkel und Isensee sowie die deutschen Ärzte in diesen Strudel hineingezogen wurden, wird Jennifer bestimmt noch herausfinden.

      (Aber hübsch ist sie schon, die Jennifer, oder? :whistling: )
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      hübsch ist sie schon, die Jennifer, oder?
      Das wiederum, habe ich mich nicht getraut. Könnte nämlich als sexistisch angeprangert werden. (würg)
      Intelligent ist sie sicher auch, nur eben ein Wenig ideologisiert und intellektuell unredlich, wenn es um dieses Thema geht.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • werner schrieb:

      (Aber hübsch ist sie schon, die Jennifer, oder? :whistling: )

      Nun ja, werner, wie heißt es in Ernst Osterkamps „Lucifer – Stationen eines Motivs“:

      ...daß das Böse im Menschen hinter Schönheit trügerisch sich verbergen darf, ja soll, erst dies ebnet den Weg zur schönen Gestalt Lucifers…

      :D
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Guy schrieb:

      Das wiederum, habe ich mich nicht getraut. Könnte nämlich als sexistisch angeprangert werden.
      Ich bin überzeugt, dass ich durch eine randomisierte Umfrage einen evidenzbasierten Beweis für meine These erhalten würde. :rolleyes:

      Jennifer kommt aus der Abteilung "Agitation und Propaganda". Argumente spielen dort nur eine untergeordnete Rolle.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.