"Jüdische Familie im Fadenkreuz deutscher Ermittler" - Ermittlungen eingestellt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Guy schrieb:

      werner schrieb:

      hübsch ist sie schon, die Jennifer, oder?
      Ich hatte den gleichen Gedanken, Werner.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Weguer schrieb:

      ...daß das Böse im Menschen hinter Schönheit trügerisch sich verbergen darf, ja soll, erst dies ebnet den Weg zur schönen Gestalt Lucifers…
      Vorsicht! Antisemitismus! ;)

      "Lucifer-Name des Geistes, der nach Meinung der Magier dem Osten vorsitzt, Lucifer wurde Montags beschworen, in einem Kreis, in dessen Mitte sein Name stand. Er gab sich mit einer Maus für seine Gefälligkeiten zufrieden. Man hält ihn oft für den König der Unterwelt, und einige Dämonomanen nach steht er höher als Satan. Man sagt, er treibe manchmal gern seine Späße. Einer seiner Streiche sei zum Beispiel, die Besen wegzuziehen, auf denen die Hexen zum Sabbath fahren, und ihnen damit "eins auf die Schulter zu geben"; das haben die Hexen von Moira in Schweden 1692 bestätigt.Dieselben Hexen haben bekräftigt, dass sie auf eben diesem Sabbath denselben Lucifer in grauer Kleidung gesehen haben, mit blauen Strümpfen und kurzen, mit Bändern geschmückten roten Hosen. Lucifer befiehlt den Europäern und den Asiaten. Er erscheint in Gestalt eines besonders schönen Kindes. Wenn er zürnt, rötet sich sein Gesicht, ohne dass es scheußlich wirkt. Er ist, einigen Dämonographen nach, der hohe Gerichtsherr der Unterwelt. In den Litaneien des Sabbath wird er als erster angerufen."

      Dann doch lieber Sexismus. :S
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Maria Werner schrieb:


      Wer Anschlussinhaber ist, der haftet (zumindest nach der Störerhaftung; nicht zwingend auch auf Schadenersatz), Ausnahmen gibt es selten, Käs gegessen.


      Danke Maria für die Ausführungen. Auf den letzten Satz wollte ich hinaus. Läge nicht eine ähnliche Situation vor, wenn nachgewiesen würde, dass die email von eben jenem Rechner verschickt wurde?

      In beiden Fällen wurde mithilfe des Mediums Computer ein Rechtsbruch begangen, der sich in beiden Fällen auf einen bestimmten Rechner zurückverfolgen lässt.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Vorsicht! Antisemitismus! ;)


      Jennifer, mir graut vor Dir... (frei nach J.W.v.G.)

      Besser? ;)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Josc schrieb:

      Läge nicht eine ähnliche Situation vor, wenn nachgewiesen würde, dass die email von eben jenem Rechner verschickt wurde?


      Die Staatsanwaltschaft darf vom Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich nur dann Auskunft über Verbindungsdaten verlangen, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt (§ 100g StPO). Beleidigung ist keine Straftat von erheblicher Bedeutung. Dieses ganze Rechtsgebiet im Strafrecht ist ziemlich kompliziert (siehe auch dieses Urteilund ich habe mich schon lange nicht mehr mit der Materie beschäftigt, soweit sie die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden betrifft. Meine Spielwiese ist das Zivilrecht (Urheberrecht kann ich echt gut :D ), Strafrechtsfälle überweise ich an Kollegen, die das besser verarzten können. Und ja, die Staatsanwaltschaft darf teilweise weniger als die privaten Abmahner, die in Sachen Urheberrecht unterwegs sind. Und nein, frag bitte nicht nach Licht und Sonnenschein und danach, wieso das so ist und warum das denn so verdammt wenig Sinn macht. Denn das ist eine lange Geschichte. Und die soll ein andermal erzählt werden, aber nicht hier. ;)
    • Verfahren eingestellt

      Wieder einmal in ihrer Polemikkiste rumgekramt hat unsere liebe Jennifer Nathalie Pyka. Noch reicht sie nicht an Polemikgrossmeister Broder heran, aber man muss ihr zugutehalten, dass sie sich mächtig anstrengt.

      Ach ja, eine Sachinformation hat sie zur Abwechslung auch zu bieten.

      "Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es hat sich herausgestellt, dass David S. unschuldig ist.“ (Originalschreiben der Staatsanwaltschaft München I)"

      Ahnungslosigkeit trifft Größenwahn: Eingestellt!
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Hätte der 14-jährige Karlchen Müller einen jüdischen Jura-Professor mit "du kleines dreckiges Stümmelschwänzchen!" beleidigt, heidewitzka - da wäre aber was losgewesen! Antisemitismus! Und das in Deutschland! Stürmt die Bude! Sofort in Handschellen abführen, und ab in U-Haft - ein wenig Fluchtgefahr wird sich schon konstruieren lassen bei so einem!

      "Du kleines dreckiges Vorhautschwänzchen" ist aber genau nichts besser, es wird da auch nicht nur Putzke, sondern gleich eine ganze Volksgruppe (die der genital intakten Männer) beleidigt. Das ist Rassismus. Wenn da zunächst von einem rechtsextremen Hintergrund ausgegangen wird, ist das nicht ungewöhnlich.

      Wegen "erwiesener Unschuld"? Wie wurde die denn "erwiesen"? Ich finde dazu - nichts. Weiß das jemand?

      Die Beleidigung ist angeblich von dem FB Account von David S. erfolgt. Für die Benutzung dieses Accounts trägt S. die Verantwortung. Wenn er diesen Account anderen (In Verstoß zu den Nutzungsbedingungen) zur Verfügung stellt, trägt er selbstverständlich Mitverantwortung, weil er diese Beleidigungen ermöglicht hat. Das nennt man heute "Störer".
      Wenn die Beleidigungen, wie manche vermuten, nicht von S., sondern von einem Erwachsenen kamen (dem S. den Account zur zugänglich gemacht hat) - um so schlimmer! Dann gibt es auch keinen "Jugendlichenrabatt" mehr.
      Wieso wird der Täter nicht ermittelt? Wieso wird S. nicht auf den Zahn gefühlt, wem er den Account überlassen hat?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Lutz Herzer schrieb:

      Da die Hausdurchsuchung wohl mindestens unangemessen war, lässt man offensichtlich die Finger von einander und das ist auch gut so.

      Bei den Hausdurchsuchungen gibt es in der Tat eine inflationäre Entwicklung. Sie werden zur Einschüchterung, als Ersatzstrafen oder einfach zur Gängelung eingesetzt - oder auch in der Hoffnung "vielleicht ganz was anderes zu finden" (Früchte des verbotenen Baumes). Die "Unverletzlichkeit der Wohnung " ist total im Arsch. Ein Witz.
      Es ist aber nie "gut so", wenn eine Straftat (und eine Beleidigung ist eine Straftat, und das war eine schwere Beleidigung) nicht aufgeklärt wird. Wäre es umgekehrt gewesen, wie ich es oben beschrieben hatte - niemand hätte wegen der Hausdurchsuchung bei dem "mutmaßlichen Neonazi" gejammert, jede Wette!

      Weiß nun jemand was zu der "erwiesenen Unschuld"?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • In dem von Matthias Franz herausgegebenen Buch "Beschneidung von Jungen" zitiert Holm Putzke aus dem Protokoll der Hausdurchsuchung und dem weiteren Verlauf des Verfahrens.

      Die Hausdurchsuchung begann wie folgt:

      "Tatsächlich hatte die Mutter die Tür geöffnet und sich den Beschluss zunächst in Ruhe durchgelesen, bevor sie in den ersten Stock ging, um dort ihren Sohn zu holen. Von den im Erdgeschoss wartenden Polizisten wurde dieser sodann zunächst belehrt und über den Tatvorwurf informiert. Anschließend ließen sie sich sein Zimmer zeigen."


      In der Familie war es kein Geheimnis, wie es zu dem Facebook-Eintrag gekommen war. Offensichtlich war auch ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein vorhanden.

      "Weder die Mutter noch den beschuldigten Jungen schien der Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses zu überraschen. Laut des Durchsuchungsberichts sagteder Junge spontan: »Ja, da hat mein Papa nach der Fernsehsendung was bei mir geschrieben!« Eben jener befand sich gerade im Bad, erschien aber kurz darauf. Sichtlich gereizt und »in aufbrausender, fast cholerischer Verfassung« räumte er ein, der Täter gewesen zu sein, berief sich allerdings auf die Meinungsfreiheit. Das nun wiederum war selbst seinem Sohn zu viel, dem das Verhalten seines Vaters – so der Durchsuchungsbericht – »sichtlich unangenehm war« und der seinen Vater belehrte, dass »man seine Meinung schon äußern dürfe, aber nicht beleidigen«."


      Konsequenterweise konnte nur das Schuldeingeständnis des Vaters zur Einstellung des Verfahrens führen.

      "...der Vater – über seinen Verteidiger – zuvor gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt und sein die Durchsuchung auslösendes beleidigendes Verhalten bedauert hatte. Augenscheinlich brachte das Strafverfahren den Beleidiger zur Besinnung. Und weil Maurice Z. seine Täterschaft zugab und sich entschuldigte, war es durchaus vertretbar, das Verfahren schließlich wegen Geringfügigkeit einzustellen."
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.