Über das Mißverständnis scheinbar nutzloser rudimentärer Organe

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    • Im Prinzip ist aber die Vorhaut genauso nutzlos wie das Hirn, wenigstens aus religiöser Sicht. Daher muss die Vorhaut weg und das Hirn darf nicht verwendet werden, weil es sonst kritische Fragen stellt.

      In Bezug auf die Beschneidungsdebatte zeigt der Artikel, wie ahnunglos Mediziner wir Prof. Bornstein & Co. vermutlich aus rückblickender Sicht wohl irgendwann einzuschätzen sein werden.

      Danke für den Artikel.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Nur der Vollständigkeit halber: die Vorhaut ist keineswegs ein rudimentäres Organ, das sich im Laufe der Evolution zurückgebildet hat - im Gegenteil ist entwicklungsgeschichtlich ihre Weiterentwicklung zu beobachten und sie erfüllt ihre Hauptfunktionen (Schutzfunktion, koitale Funktion, sensorische Funktion) in vollem Umfang.

      Wenn also bereits für die rudimentären Organe, die in dem zitierten Artikel gemachten Aussagen gelten, denen ich in vollem Umfang zustimme, dann gilt das a fortiori für die Vorhaut.
    • Danke für den link, Ventus.

      Solange eine Blinddarmentfernung nur von Göttern in Weiss postuliert wird und diese sich vor neuen Evidenz basierten Studien nicht verschliessen, kann ich mit einem solchen Fehlverhalten leben. ;)
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Ohne einen Blinddarm kann man sicherlich auch gut leben, seine Funktion wird dem Artikel nach ja auch nur dann deutlich wenn es zu Problemen kommen sollte, die von der Funktion des Blinddarms abgefedert werden sollten. Mit Blick auf eine Funktionswichtigkeit eines Blinddarms sieht man dieses Organ vlt aus einem anderen Blickwinkel, der allerdings nichts an der operativen Praxis ändern wird, da dieses Organ ja auch nur dann angetastet und entfernt wird, wenn es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommt, also ein Durchbruch droht und im Notfall gerechtfertigt ist um das Leben zu retten. "Nur mal so" wird eine schwere Operation nicht vorgenommen, das wäre zu gefährlich, und man versucht sicherlich einen gereizten Blinddarm ersteinmal anders zu behandeln.
      Eine Übertragung dieser Praxis in Bezug auf das Präputium würde sicherlich schon zu einem Rückgang von "medizinisch indizierten" Zirkumzisionen führen, und konservative Heilmethoden eher angewandt, sofern eine echte medizinische Indikation dazu besteht. Es mag auch bestimmt echte medizinische Indikationen geben, wenn auch selten (nektrotische Haut, möglicherweise andere Gründe) bei denen es indiziert ist Vorhautteile zu entfernen.
      Nur braucht man sich bei der Vorhaut als Arzt sicher nicht so viele Gedanken machen wie beim Blinddarm, da man ja nicht erst einen Zugang schaffen muss um das Gewebe zu entfernen und die Zircumzision ungleich einfacher ist.

      Worum es mir bei dem Geschriebenen im Artikel geht ist, daß ein übliches Argument ist, daß Vorhaut und Blinddarm ja beide vergleichbar ohne Funktion bzw nutzlos wären, und wenn ein Mensch ohne Blinddarm gut lebt, dann ist das nichts anderes für den anderen als mit der Zirkumzision zu leben, oder es wird auch oft verglichen mit Ohrläpchenamputation (oder dem ausreißen von Haaren) als vorsätzliche Körperverletzung, aber eben ohne Funktionsverluste. Ja, das sind alles Körperverletzungen, aber zu werten sind sie doch sehr unterschiedlich. Meine Ohrläppchen haben sicher einen ästetischen Wert, der funktionelle Wert ist mir nicht bekannt, und ist für mich jetzt auch erstmal als jemand der keine Probleme mit seinen Ohrläpchen hat nicht wichtig. Eine Organentfernung als Körperverletzung im interesse des Patienten als akut lebenserhaltende Maßnahme ist zu befürworten.
      Aber ein klitzekleines Stückchen unangetastete Haut und ein kleines Darmhautsäckchen sind eben mehr, als es der darwinistischen Vereinfachung nach zu sein scheint oder bekannt ist und sollten eben gleichsam auch nur unter dem Gesichtspunkt echter! und nicht konstruierter präventiver medizinischer Notwendigkeit angetastet werden.
    • Ich stimme dir im grossen Ganzen völlig zu. Mein posting war kein Widerspruch :)

      Die medizinische Entwicklung geht ja zunehmend in die Richtung der minimal-invasiven Operation. Dh. das Bewustsein, den Körper so wenig wie möglich zu verletzen, hat sich richtigerweise ausgebildet.

      (Übrigens, es ist noch gar nicht so lange her, dass man zB beim Herausschneiden von Fremdkörpern wie Projektilen sehr viel größere Verletzungen in Kauf nahm, als ursprünglich vorhanden waren)

      Ich würde mich freuen, wenn dieses den Körper schonende medizinische Bewustsein tatsächlich auf die Handhabung der Genitalbeschneidung Einfluss haben könnte - und jede Logik-Synapse in mir sagt, sie müsste es. Aber ich fürchte, das ist zu kurz gedacht.

      Ärzten, deren Urteilsvermögen durch religiöse/traditionelle Indoktrination oder finanzielle Einflüsse benebelt ist, werden sich einer solchen Tendenz kaum öffnen können/wollen. Das ist ja leider das perverse an der ganzen Geschichte. Man postuliert: FGM = bad, MGM = super. Unterschiedliche Standards am gleichen menschlichen Körper.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      Die medizinische Entwicklung geht ja zunehmend in die Richtung der minimal-invasiven Operation. Dh. das Bewustsein, den Körper so wenig wie möglich zu verletzen, hat sich richtigerweise ausgebildet.

      Minimal-invasiv in Sachen Beschneidung würde eigentlich täglich Wasser und Seife sowie evtl. ein Kondom bedeuten.

      Leider tendieren aber Mediziner, welche sich für die Beschneidung einsetzen, eher zu maximal-invasiven Eingriffen. Ob solche Mediziner, welche der medizinischen Entwicklung zuwiderlaufen eher als "Medizinmänner / -frauen" zu bezeichnen wären, muss jeder für sich selbst beantworten.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Eigentlich widerspricht sich auch das nicht... Minimalinvasive Operationstechniken erfordern eine erhöhte Qualifikation und Kompetenz des Operateurs, dauern ggf länger und die Liegezeiten sind kürzer. Das sind doch alles Kriterien, die betriebswirtschaftlich gesehen einen höheren Preis des Eingriffs und geringere Kosten in der Nachversorgung rechtfertigen. Für sich haben Kliniken doch, ich kenne leider den genauen Grund nicht genau, vermutlich aber finanzielle, ein Interesse daran, die Patienten so früh wie nur möglich wieder nach Hause zu bringen.
      Bei Phimose wäre bei einem 5 Minuten Gespräch + Salbe natürlich nur ein Patientenquartalsbetrag drin...daher wird dann da so viel wie möglich gemacht um einen anderen Preis zu rechtfertigen scheint mir.