In Frankreich gibt es also Männer, die leiden!

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    • In Frankreich gibt es also Männer, die leiden!

      "Seit Langem erhalte ich immer wieder Anrufe von Männern, die in ihrer Kindheit beschnitten wurden und mich nun um juristische Hilfe bei einer Klage bitten. Leider aber ist da kaum etwas zu machen, weil einfach die Verjährungsfrist schon verstrichen ist. Das ist ein großes Hindernis."

      dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/1816833/


      Vielleicht sollten die hiesigen Politiker das mal zur Kenntnis nehmen.
    • Auch in Deutschland kann ein Betroffener in keiner Weise Schadensersatz fordern oder Strafanzeige einreichen. Die Beschneidung ist ein Wunsch der Eltern. Als ein solcher darf nur der Betroffene Anzeige stellen. Da ein Kind selber keine Anzeige ohne Erlaubnis der Eltern stellen darf und die Strafbarkeit bis zur Volljährigkeit verjährt, hat man keine Chance. Man hat zwar theoretisch einen Rechtsanspruch kann ihn aber nicht einfordern. Darüber sollten die Zeitungen mal berichten.