5.3.2013 in Münster - Staatsrechtler kritisiert Kölner Richter: „Elternrecht gilt auch für Beschneidung“

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    • 5.3.2013 in Münster - Staatsrechtler kritisiert Kölner Richter: „Elternrecht gilt auch für Beschneidung“

      Ein echter Spezialist, offensichtlich:

      Zum Erstaunen der Zuhörer hob Wittreck, der auch studierter katholischer Theologe ist, nicht so sehr auf Artikel vier, Absatz eins des Grundgesetzes über die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ab. Sondern er sah zwei Grundrechte im Widerstreit: das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Artikel zwei und das Erziehungsrecht der Eltern in Artikel sechs, Absatz zwei des Grundgesetzes, das den Eltern ein weitgehendes Recht über das Wohl ihrer Kinder einräumt.

      und das hier habe ich so schon anderweitig gelesen, fast wörtlich:

      Im Übrigen griffen Eltern, die ihre Kinder in Ballett unterwiesen oder Leistungssport in frühen Jahren treiben ließen, womöglich sehr viel mehr in deren Wohl ein, als durch den Akt der einmaligen Beschneidung, der allerdings fachgerecht ausgeführt werden müsse. Das sei im Kölner Fall nicht geschehen.
      Allenthalben die gleichen Sprachelemente. Ich möchte nicht glauben, dass man sich hier abspricht, um mit denselben Argumentationskrücken auf die Öffentlichkeit einzuprügeln.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Hickhack schrieb:

      Quelle? Datum?
      Staatsrechtler kritisiert Kölner Richter : „Elternrecht gilt auch für Beschneidung“ - Sendenhorst - Westfälische Nachrichten

      "...Im Übrigen griffen Eltern, die ihre Kinder in Ballett unterwiesen oder Leistungssport in frühen Jahren treiben ließen, womöglich sehr viel mehr in deren Wohl ein,...
      Immer wieder dieselbe platte Argumentationsstrategie: ein Übel soll zur Rechtfertigung eines anderen Übels herhalten.

      ...als durch den Akt der einmaligen Beschneidung, der allerdings
      fachgerecht ausgeführt werden müsse. Das sei im Kölner Fall nicht
      geschehen."
      ein einmalig doofes Argument. Die Beschneidung ist einmalig, das stimmt. Die Beschnittenheit ist jedoch lebenslänglich und irreversibel. Welchen IQ braucht man eigentlich, um in Deutschland Professor zu werden?
    • Abgesehen davon, dass der Redakteur der Zeitung grosse Teile der Debatte verschlafen haben muss, wenn er dieses Statements als "weitere" Facette und als "Bereicherung" betrachtet, fragt man sich wieder einmal, wie die Vergleiche so laufen. Ballettunterricht und Leistungssport dienen eben wie VA auch der Veredelung des Körpers. Dieses Kriterium trifft auch auf intimchirurgische Schönheitsoperationen bei Frauen zu, wobei im Islam nicht zuviel korrigiert werden sollte. Letzteres könnte übrigens gut in die Leitlinien der Gesellschaft für Intimchirurgie einfliessen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.