Ein echter Spezialist, offensichtlich:
und das hier habe ich so schon anderweitig gelesen, fast wörtlich:
Zum Erstaunen der Zuhörer hob Wittreck, der auch studierter katholischer Theologe ist, nicht so sehr auf Artikel vier, Absatz eins des Grundgesetzes über die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ab. Sondern er sah zwei Grundrechte im Widerstreit: das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Artikel zwei und das Erziehungsrecht der Eltern in Artikel sechs, Absatz zwei des Grundgesetzes, das den Eltern ein weitgehendes Recht über das Wohl ihrer Kinder einräumt.
und das hier habe ich so schon anderweitig gelesen, fast wörtlich:
Allenthalben die gleichen Sprachelemente. Ich möchte nicht glauben, dass man sich hier abspricht, um mit denselben Argumentationskrücken auf die Öffentlichkeit einzuprügeln.Im Übrigen griffen Eltern, die ihre Kinder in Ballett unterwiesen oder Leistungssport in frühen Jahren treiben ließen, womöglich sehr viel mehr in deren Wohl ein, als durch den Akt der einmaligen Beschneidung, der allerdings fachgerecht ausgeführt werden müsse. Das sei im Kölner Fall nicht geschehen.
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)