jura.uni-halle.de/lehrstuehle_…lles/tagung_beschneidung/
Liebe Freundinnen und Freunde,
unter diesem Link gibt es die Vorträge der damals anwesenden Dozenten.
Zum Teil sind echte Leckerbissen dabei.
Mein Favorit:
"Daraus folgt für die Beschneidungsdebatte: Wenn nicht nachgewiesen ist,
daß eine Beschneidung unvertretbar schwere körperliche oder psychische
Folgen nach sich zieht, dann überwiegt das Interesse der
Religionsfreiheit und des Elternrechts. Da – was die Beiträge auf dieser
Tagung bestätigen – keine belastbaren Studien bekannt sind, die solche
Folgen nach-weisen 26, dürfen die Religionsfreiheit und das
Elternrechtum der vorsorglichen Vermeidung solcher ungewissen Folgen
willen nicht eingeschränkt werden.
[Erst recht genügen nicht die in
der Beschneidungsdebatte irrlichternden Projektionen eigener
Idiosynkrasien auf das vermutungsweise nachempfundene Erleben und Leiden
beschnittener Jungen und Männer. Daß von solchem Leiden in der langen
und breiten Geschichte und Wirklichkeit der jüdischen, muslimischen und
nichtreligiös motivierten Beschneidung, in einer Wirklichkeit, über die
gegenwärtig weltweit mehrere hundert Millionen Männer mitreden können,
so wenig zu hören ist, spricht gegen die Allgemeingültigkeit solcher
Projektionen und macht einen Beweis des Gegenteils anspruchsvoll.]
""
Negativ Beschneidungsbetroffene werden auch von diesem Rechtsprofessor als arme Irre bezeichnet und beleidigt.
Mir fällt es schwer, bei so etwas ruhig und gelassen zu bleiben.
Aber es gibt auch andere Beiträge, es lohnt sich, diese zu lesen.
Liebe Freundinnen und Freunde,
unter diesem Link gibt es die Vorträge der damals anwesenden Dozenten.
Zum Teil sind echte Leckerbissen dabei.
Mein Favorit:
"Daraus folgt für die Beschneidungsdebatte: Wenn nicht nachgewiesen ist,
daß eine Beschneidung unvertretbar schwere körperliche oder psychische
Folgen nach sich zieht, dann überwiegt das Interesse der
Religionsfreiheit und des Elternrechts. Da – was die Beiträge auf dieser
Tagung bestätigen – keine belastbaren Studien bekannt sind, die solche
Folgen nach-weisen 26, dürfen die Religionsfreiheit und das
Elternrechtum der vorsorglichen Vermeidung solcher ungewissen Folgen
willen nicht eingeschränkt werden.
[Erst recht genügen nicht die in
der Beschneidungsdebatte irrlichternden Projektionen eigener
Idiosynkrasien auf das vermutungsweise nachempfundene Erleben und Leiden
beschnittener Jungen und Männer. Daß von solchem Leiden in der langen
und breiten Geschichte und Wirklichkeit der jüdischen, muslimischen und
nichtreligiös motivierten Beschneidung, in einer Wirklichkeit, über die
gegenwärtig weltweit mehrere hundert Millionen Männer mitreden können,
so wenig zu hören ist, spricht gegen die Allgemeingültigkeit solcher
Projektionen und macht einen Beweis des Gegenteils anspruchsvoll.]
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Negativ Beschneidungsbetroffene werden auch von diesem Rechtsprofessor als arme Irre bezeichnet und beleidigt.
Mir fällt es schwer, bei so etwas ruhig und gelassen zu bleiben.
Aber es gibt auch andere Beiträge, es lohnt sich, diese zu lesen.