22.2.2013 in Gießen - Kriminologe Arthur Kreuzer verschafft Gießener Religionen ein gutes Gewissen

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    • 22.2.2013 in Gießen - Kriminologe Arthur Kreuzer verschafft Gießener Religionen ein gutes Gewissen

      Die Gießener Kirchen und Religionsgemeinschaften luden zu einer Veranstaltung über die Beschneidung.
      Der emeritierte Kriminologe Prof. Dr. Kreuzer sagte ihnen, was sie hören wollten.
      Mangelnde Abwägung von Grundrechten, das kann man wohl sagen! Was soll schon das allgemeine Sebstbestimmungsrecht des Menschen und seine körperliche Unversehrtheit bedeuten? Wenn ein Brauch 6.000 Jahre alt ist. (Ironie off). Was mich als evangelischer Theologe besonders aufgeregt hat: dass Kreuzer die Verstümmelungspraktiken der Kopten in Ägypten dafür ins Feld führt, dass auch das Christentum die Beschneidung praktiziere. Genauso hätte er dann sagen müssen, dass dort auch Mädchen und Frauen verstümmelt werden und dies dem Christentum zurechnen können, was aber absurd ist.
      Gießener Anzeiger - Mangelnde Abwägung von Grundrechten
    • Man vergleiche die Berichterstattung des Gießener Anzeige mit dem Wortlaut des Vortrages, den Prof. Kreutzer dort gehalten hat. Das ergibt zwar kein gegenteiliges, aber ein wesentlich differenzierteres Bild.

      arthur-kreuzer.de/ESG_1_2013_Vortragstext_Beschneidung.pdf

      Darin schreibt Prof. Kreutzer u.a.

      "Weiterer Regelungsbedarf besteht im Blick auf nötige Aufklärung betroffener Eltern
      und Verständigungen zwischen Religionsvertretern, erfahrenen Ärzten und
      Rechtsexperten zu Begleitumständen von Beschneidungen neugeborener Jungen.
      Ergebnisse solcher Verständigungen sollten in Merkblättern festgehalten werden, die
      betroffenen Eltern auszuhändigen und von ihnen vor einer Beschneidung für das
      Einverständnis zu unterschreiben sind. Die Aufklärung muss alle relevanten Risiken
      eines Eingriffs angeben, die Art und Wirkung der vor und nach dem Eingriff
      erfolgenden Schmerzbehandlung – namentlich der von nicht-ärztlichen Beschneidern
      vorzunehmenden – beschreiben, den Eingriff bei bekannten oder erkennbaren
      Gegenanzeigen ganz (z. B. Bluter) oder vorübergehend (z. B. Hepatitis, Fieber,
      Infektion) ausschließen oder ihn bei vorliegenden medizinischen Indikationen (z.B.
      Phimose) Ärzten vorbehalten, Vorsorge treffen für eine Kooperation mit einer Klinik im
      Falle einer schweren Komplikation und für die Kooperation mit zu benennenden Ärzten
      bei leichteren Komplikationen (Nachblutungen, Entzündungen), Ratschläge zur
      Nachbehandlung der Wunde durch die Eltern geben und die Standards steriler
      Durchführung des Eingriffs gewährleisten. Sie sollte zugleich Hinweise auf mögliche
      Kostenerstattung durch Kassen enthalten. Nach Durchführung des Eingriffs ist ein
      Protokoll über die Aufklärung und wesentliche Umstände der Durchführung zu
      erstellen und eine Kopie den Eltern zu übergeben."
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Gottesdienstbesucher befassen sich mit Beschneidung

      "Um die Thematik Beschneidung ging es im Gottesdienst in der Licher evangelischen Marienstiftskirche. Zum Thema sprach der Licher Jurist Dr. Arthur Kreuzer. Geleitet wurde der Themengottesdienst von Pfarrerin Barbara Lang...Durch die Verfolgung der Juden sei der Brauch mehr und mehr Zeichen ihres Willens, Dinge zu überstehen, zu bestehen, geworden..Über 110 Besucher nahmen an dem Gottesdienst, der etwa anderthalb Stunden dauerte, teil. Fast die Hälfte der Besucher bestand aus Kindern."


      Gießener Anzeiger - Wie sich ein über 6000 Jahre alter Brauch wandelte
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.