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      Sehr geehrter Herr M,

      wir bitten die entstandene Verzögerung der Beantwortung Ihrer E-Mail zu entschuldigen.

      Im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" hat die Bundesärztekammer gefordert, dass Bezugspunkt für die Anwendbarkeit der "Regeln der ärztlichen Kunst" stets die Berufsausübung des Arztes sein muss und sich für einen Arztvorbehalt eingesetzt (siehe Punkt 2 der Stellungnahme;Bundesärztekammer - Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes). Leider konnten wir uns mit der Forderung nicht durchsetzen.

      Die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung der Beschneidung des männlichen Kindes ist auch eine gesellschaftspolitische Fragestellung. Die Politik hat diese Frage mit der Gesetzesinitiative beantwortet, die mit deutlicher Mehrheit des Deutschen Bundestages sowie der Zustimmung des Bundesrates in der jetzt vorliegenden Form verabschiedet wurde. Das Gesetz ist seit dem 28.12.2012 in Kraft.

      Mit freundlichen Grüßen
      i. A. Dr. Esther Freese
      Leiterin des Büros der Hauptgeschäftsführung
      Vorstandsangelegenheiten

      Bundesärztekammer
      Herbert-Lewin-Platz 1
      10623 Berlin
      Fon 030 - 400 456 409
      Fax 030 - 400 456 380
      [email protected]
      http://www.bundesaerztekammer.de
      Zur Erinnerung, ich habe nach einen möglichen Schadensersatz für Betroffene gefragt und
      nach der Rechtfertigung gegebenenfalls gegen den Willen des zu operierenden zu handeln.
    • Danke für die Übermittlung dieser Mail.

      Dieser Text spricht wirklich Bände, nicht nur für die " Kunst", Textbausteine zu verwenden, sondern für die Rolle der Verbände in der Beschneidungsdebatte.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Dieser Text spricht wirklich Bände, nicht nur für die " Kunst", Textbausteine zu verwenden, sondern für die Rolle der Verbände in der Beschneidungsdebatte.

      Man sollte vielleicht die Möglichkeiten der Ärztekammern nicht überschätzen. Für diese Organisationen stehen die Interessenvertretungen ihrer Berufsstände im Vordergrund. So schnell werden die sich also mit dem Thema Schadensersatz nicht befassen und wenn überhaupt, dann nur aus der Perspektive des Arztes. Dass die sich nicht all zu sehr für Patientenrechte einsetzen, darf man denen nicht übelnehmen. Da wird man andere Organisationen suchen müssen. Kein Arzt wird vom Gesetzgeber dazu gezwungen, eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung durchzuführen und dass es ihm nun erlaubt wird, kümmert die Ärztekammern erstmal wenig. Die haben viel zu viele andere Interessen, als dass sie sich wegen des Beschneidungsparagraphen wertvolle Lobbyarbeit bei 434 Abgeordneten zunichte machen würden.