Staatsanwaltschaft Hof: Beschneidung durch Rabbiner ist keine Straftat

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    • Staatsanwaltschaft Hof: Beschneidung durch Rabbiner ist keine Straftat

      "Die Staatsanwaltschaft lehnt damit nach mehreren Monaten Prüfung die Anzeige eines hessischen Arztes und sechs weitere Anzeigen gegen den Hofer Rabbiner ab...

      Der hessische Arzt, der den Rabbiner angezeigt hatte, hat auf die Entscheidung der Hofer Staatsanwaltschaft mit Enttäuschung reagiert. Er kritisierte, dass der Rabbiner Neugeborene ohne Narkose, nur mit Betäubungssalben, beschneide.

      Der Hofer Rabbiner erklärte dem Bayerischen Rundfunk, er beschneide im Monat etwa vier Kinder und Erwachsene. Bei Säuglingen halte er eine Narkose für gefährlicher als die eigentliche Beschneidung selbst. Deshalb betäube er nur äußerlich mit Salben und Tropfen. Dies hält der Arzt aus Hessen weiterhin für eine Verletzung der Aufklärungspflicht. Außerdem bleibt er beim Vorwurf der schweren Körperverletzung. Gegen die nun veröffentlichte Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hof will er aber nach eigener Aussage nicht weiter vorgehen."

      Staatsanwaltschaft Hof: Beschneidung durch Rabbiner ist keine Straftat | Oberfranken | Nachrichten | BR.de
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      nach mehreren Monaten Prüfung
      Die haben Humor. Untern Stapel legen nennen die "Prüfung". Das war doch klar, dass es so läuft.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Soviel zur "angemessenen und wirkungsvollen" Schmerzbehandlung, die ja ausdrücklich im neuen Gesetz gefordet wird und welches für alle Befürworter des neuen Gesetztes ja "ganz doll" wichtig war.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Kennt jemand den Arzt?

      Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof würde mich interessieren. Denn eines ist jetzt klar: ob man als Nichtarzt wegen einer Beschneidung strafrechtlich belangt wird oder nicht, hängt nur noch von der Religionszugehörigkeit ab. Da wäre eine Diskriminierungsrüge gem Art. 3 GG fällig. Für die Ausbildung interessiert sich die Staatsanwaltschaft ja nicht mal. Es reicht dort aus, dass es sich um einen "Mohel" handelt. So kann sich aber jeder nennen, da weder Begriff noch Berufsstand geschützt sind.

      Wenn es die Möglichkeit gibt, an das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof zu kommen, ich wäre brennend daran interessiert. Kontakt gerne auch über PN.
    • @Pöser Pürger
      Der Name des Gießener Arztes, der zur Zeit seine Doktorarbeit schreibt, wurde in den Zeitungen mit Sebastian Guevara Kamm angegeben. Versuch doch einmal Kontakt zu ihm aufzunehmen.

      Wichtig wäre auch, sich die Homepage des Hofer Rabbiners und Mohels David Goldberg anzuschauen. Unsäglich, was er da unter dem Titel "Gott hat immer Recht" von sich gibt: Rabbiner David Goldberg - Mohel

      Anzeigen gegen Rabbiner wegen Beschneidung - Politik besorgt
      Gesundheit: Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab | ZEIT ONLINE
      Deutsches Ärzteblatt: Arzt aus Hessen zeigt Rabbiner wegen Beschneidungen an
      Jüdische Allgemeine / POLITIK / Beschneidung - »Schädlicher Ritus«
      israelnetz.com/nachrichten/det…lliert-an-merkel/?print=1
    • Die Staatsanwaltschaft Hof hat überhaupt keine Ermittlungen gegen Rabbi Goldberg aufgenommen. Sie stellt fest, dass bei den Beschneidungen von Rabbi Goldberg alle Voraussetzungen des Beschneidungsgesetzes vorliegen. Punkt. Woher sie dies weiss, teilt sie nicht mit.

      Justiz in Bayern -
      Staatsanwaltschaft Hof- Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg


      Im rechtsstaatlichen Ergebnis kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die ganze Diskussion über die Überprügung des Vorliegens des Elternwillens, der adäquaten Aufklärung, der hinreichenden Schmerzlinderung usw. nichts als ein absoluter Fake war. Bei einer Zwangsbeschneidung Minderjähriger wird per se angenommen, dass sie rechtens ist, ohne dass irgendetwas geprüft wird. Ob das bei der Staatsanwaltschaft Hof der Fall war, kann ich natürlich nicht behaupten, weil ich dafür keine Beweise habe. Wie sollte ich auch - ausser durch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung - da dran kommen. Und selbst dann würde die Staatswaltschaft die Anzeige möglicherweise mit der lapidaren Begründung zurückweisen, dass dafür keine Anhaltspunkte vorliegen. Punkt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Was haltet Ihr davon, wenn wir mal in Hof nach dem Aufklärungsfragebogen für die Operation nachfragen. Der Mohel mag zwar die personellen Voraussetzungen erfüllt haben, aber hat der den Eltern auch erklärt, dass ihr Kind bei diesem Eingriff sterben kann, für immer mit sexuellen Einschränkungen leben muss und der Eingriff auch Komplikationen hervorrufen kann.

      Auch ist die Frage, ob die Schmerzen und die aus dem Eingriff resultierenden sexuellen Einschränkungen für das Baby wirklich im Sinne des Kindeswohl geschehen sind. Schließlich kann man bei einem 8 Tage alten Baby psychologisch nicht ausschließen, dass der Verlust der Vorhaut ein schweres Traum auslösen könnte.

      Nachtrag: Habe jetzt mal in Hof per Mail etwas nachgefragt. Wenn ich was höre, werde ich es hier weitergeben.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NoCut ()

    • Ich denke, es ist ziemlich lächerlich anzunehmen, dass Mohel Goldberg diese furchtbaren Eingriffe nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" vornimmt (wie es das neue Gesetz dem Wortlaut nach vorschreibt). Mohel Goldberg scheint kaum etwas über die Schmerzempfindlichkeit eines Babys zu wissen (siehe seine Homepage) und beachtet deshalb auch nicht die Standards, wie sie z.B. von der Deutschen Schmerzgesellschaft eindeutig formuliert worden sind (wenn überhaupt eine Beschneidung bei einem Baby dann mindestens mit der gleichen Anästhesie, auf die ein Erwachsener Anspruch hätte, das heißt: peniler Block). Die Staatsanwaltschaft sollte bei einer genauen Prüfung des Falles Gutachten von anerkannten Kinderschmerztherapeuten wie Prof. Dr. Boris Zernikow einholen. Auch vernachlässigt die Staatsanwaltschaft Hof nach meiner bescheidenen Meinung den generalpräventiven Sinn des Strafrechts und das öffentliche Interesse. Denn wenn sich unsere Gesellschaft an schreiende Babys bei einer Beschneidung gewöhnt, sinkt auch die Hemmschwelle für andere Gewalttaten an Kindern.
    • Das neue Gesetz

      erlaubt, wenn ein Junge nur klein genug ist (bis zu sechs Monaten), aber ausdrücklich Nichtärzten die VA vorzunehmen, wohlwissend, dass diese eben KEINE wirkungsvolle Anästhesie vornehmen dürfen. Also entweder widerspricht sich der Gesetzestext da selbst oder man sieht es gleich so, wie es auch de facto angewandt wird (und wofür das Gesetz ja auch geschrieben wurde - es sollte schließlich alles so bleiben, wie es angeblich schon immer war): es erlaubt die VA bei unter sechs Monate alten Jungen auf Wunsch auch ohne jegliche Betäubung. Schließlich kann man Nichtärzte ja nicht dafür belangen, dass sie nur dass tun, was sie tun dürfen... Dann hat Rabbi Goldberg alles richtig gemacht und wenn es auch noch rückwirkend gilt, sowieso. Bye bye Rechtsstaat, Minderheitenschutz, Kinderrechte...
    • @Pizarro73: Warum widersprichst du dem klaren Wortlaut des Gesetzes? Die Beschneidung ist nur erlaubt, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden soll. Davon gibt es keine Ausnahme. Die Mohalim müssen über eine vergleichbare Befähigung wie Ärzte verfügen. Es muss also alles darum gehen, auf dem Wortlaut des Gesetzes zu bestehen und davon keine Ausnahmen zuzulassen.
    • Was die Objektivität der Staatsanwaltschaft in ein seltsames Licht rückt, ist die Tatsache, dass Dr. Kamm die Klage offenbar vor dem 12.12.12 eingereicht hatte. Wäre zu diesem Zeitpunkt eine Vorhautamputation bereits mit Einwilligung der Eltern als straffrei anzusehen gewesen, hätte man den § 1631 d BGB ja nicht verabschieden brauchen.

      Sicherlich wird man in offenen Fällen das für den "Schuldigen" mildere Recht anwenden, aber gleichzeitig werden hier den Opfern der Beschneidungen rückwirkend auch noch ihre Grundrecht beschnitten. Interessant wird´s übrigens, wenn das BVG den § 1631 d BGB mit sofortiger Wirkung für verfassungswidrig erklären würde. Wird man dann im Sinne der Opfer in allen offenen Fällen noch Anzeigen annehmen?
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Nun ich mache auf die Widersprüche aufmerksam.

      Im Gesetz steht: den Eingriff SOLL ein Arzt machen. Wir sprachen darüber und waren uns nicht einig, ob diese Formulierung schwammig ist. Ich würde Deiner Einschätzung gerne glauben, kann es aber leider nicht - für mich ist es ein Schlupfloch für Haus-VAs z.B. bei Muslimen, hier oder im Urlaub...man will schließlich niemanden kriminalisieren, nur weiter Jungen Verstümmelungen zumuten, ohne das jemand dafür belangt werden kann. Erinnern wir uns: das war das EINZIGE politische ZIEL der Befürworter! (siehe keine Dokupflicht, keine Evaluation - alles was zweifeln lassen könnte, wurde aus dem Weg geräumt) KEIN KLAGEWEG! VÖLLIGE RECHTLOSSTELLUNG! Was soll mich da plötzlich optimistisch stimmen, dass auch nur IRGENDETWAS in diesem Gesetz dem Kindeswohl verpflichtet sein soll? Ich verstehe Dich: Du willst eine Formulierung so interpretieren, dass wir sie im Interesse des Kindeswohls benutzen können. Das wäre super!

      Dann heißt es: ist es der Junge klein genug, kanns auch einer tun, der das gleich kann wie ein Arzt. Sowas gibt es in Deutschland aber gar nicht. Ein Konstrukt. Also ein KLARER Gesetzestext ist für mich was anderes..

      Ich verstehe, worauf Du hinaus willst. Man kann vielleicht rechtlich so argumentieren. Ich hab nix dagegen! Ich bin immer für das, was mehr Erfolg verspricht... :-)... ich WILL NICHT Recht haben :-)...ich will, dass die Verstümmelungen aufhören. Alle, auch die mit Betäubung.

      Es ist aber denke ich genauso möglich, auf die Widersprüche innerhalb des Gesetzes hinzuweisen und es so anzugreifen.
      Das Gesetz ERLAUBT Nichtärzten ausdrücklich, die VA vorzunehmen.
      Dann stellt sich die Frage, von welcher Seite man angreift:

      Du sagst, laut Gesetz dürften nur Ärzte die VA vornehmen. Das Gesetz wurde aber geschrieben, um genau das zu umgehen. Also sage ich: das Gesetz ist falsch, ein Betrug.
      Was bessere Chance verspricht, kann ich nicht beurteilen...fragen wir die klugen Juristen...
    • @Pizarro73:
      An mich gewandt schreibst du: "Du sagst, laut Gesetz dürften nur Ärzte die VA vornehmen." - Das habe ich aber gar nicht gesagt. Bitte, lies einfach, was ich geschrieben habe, und lies vor allem noch einmal das neue Gesetz. Es geht um die "Regeln der ärztlichen Kunst" (§ 1631 d Abs. 1 BGB). Davon macht der Absatz 2 meines Erachtens keine Ausnahme. In dem Mohel-Absatz 2 heißt es sogar ausdrücklich "Beschneidungen gemäß Absatz 1". Nur um die geht es.
      Alles andere sind deine Interpretationen (oder sogar Spekulationen).
    • Wäre die Landesvorsitzende der bayerischen Spaßpartei der Ethikkommission auch nur im Ansatz gefolgt, hätte bei jeder Beschneidung wenigstens ein Arzt eine Lokalanästhesie setzen müssen. So kann man die Regeln der ärztlichen Kunst auch so verstehen, dass diese eingehalten werden, wenn hinterher "nur" die Vorhaut abgeschnitten wurde, aber die Eichel noch weitestgehend unversehrt dranhängt.

      Ich persönlich gehe außerdem davon aus, dass es im Gegensatz zu den Staatsanwälten in Hof bestimmt welche geben wird, welche einen von beiden Elternteilen unterschriebenen Aufklärungsfragebogen als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufklärung über die Amputation fordern werden. Und wenn hier Risiken wie Tod oder Totalamputation als mögliches Risiko wie auch die lebenslänglichen sexuellen Einschränkungen nicht offensichtlich aufgeführt werden, könnte dies schon Staub aufwirbeln.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • "Ärztliche Kunst" und vergleichbare Fähigkeiten werden vom Mohel nur erwartet bezüglich der Beschneidung. D.h. hygiensche Instrumente, Beherrschung der Schnitttechnik, Betäubung. Mehr nicht.

      Die Soll-Bestimmung bezieht sich auf die ärztlich Kunst. Es reicht die Absicht, um die Verwirklichung kommt es dabei gar nicht an.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      "Ärztliche Kunst" wird vom Mohel nur erwartet bezüglich der Beschneidung. D.h. hygiensche Instrumente, Beherrschung der Schnitttechnik, Betäubung. Mehr nicht.
      Ein Mohel darf als Nicht-Mediziner keine ausreichende Betäubung geben. Dessen war sich die Ministerin aber bewusst und deshalb dürfen Babys unter starken Schmerzen beschnitten werden.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Der Mohel müsste also nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" einen Anästhesisten hinzuziehen, sofern er das nicht selbst kann. @Werner: Es handelt sich hier m.E. nicht um eine klassische Soll-Bestimmung, wie du sie hineinliest. Man kann den ganzen Satz auch anders verstehen, weil die Einwilligung der Eltern logischerweise vor der Beschneidung gegeben wird. Und in dem Gesetz geht es ja eben um diese Einwilligungsfähigkeit im Rahmen der Personensorge. DIE wird vom Gesetzgeber nur erlaubt, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.
    • NoCut schrieb:

      werner schrieb:

      Ein Mohel darf als Nicht-Mediziner keine ausreichende Betäubung geben. Dessen war sich die Ministerin aber bewusst und deshalb dürfen Babys unter starken Schmerzen beschnitten werden.
      Ich finde Dir locker vier oder fünf wissenschaftliche Untersuchungen, die zum Schluss kommen, dass Salbe und Zuckerlösung "effektiv" sind. Die deutsche Schmerzgesellschaft bezieht sich auf die AAP und diese wiederum auf diese Untersuchungen. Darauf wurde hier schon mehrfach hingewiesen.
      Ausserdem interessiert sich offensichtlich kein Staatsanwalt für diesen Aspekt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Lieber Benni:

      beinhaltet "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" nicht, dass ein Arzt den Eingriff vornehmen soll? Das ist doch genau dass, was Du fordern willst - dass die betäubungslosen VAs aufhören.
      Eine ebengleiche Befähigung eines anderen gibt es nicht. Das ist auch nicht Spekulation, sondern deutsches Recht. Deswegen sind die Ärzte ja so auf den Barrikaden.
      Ich kenne das Gesetz leider im Wortlaut. Ich weiß auch nicht, warum wir uns mißverstehen, oder was an meinen Aussagen spekulativ sein soll...ich wünschte ja sie wären es...aber was ist denn mit diesem Gesetz beabsichtigt???
      Etwa der Schutz der Kinder oder die Rechtlosstellung?
      Dass sich etwas ändert oder das alles so bleiben kann?
    • was heißt "erlernt"? Du meinst jetzt im Sinne des Erlaubnis-Gesetzes, und wie Stephan Thomae (FDP) sich ausdrückte :"Machen Sie sich keine Sorgen, Herr Kilic, die können das viel besser als Ärzte"?

      Oder erlernt im Sinne von einer anerkannt medizinischen Ausbildung? Wer nimmt die ab? Bisher war nur zu hören, dass der ZdJ die zukünftigen Richtlinien erstellt.
    • "Medizinische Ausbildung" klingt viel zu hochgestochen. Lernen, wie man die Beschneidungsgeräte desinfiziert und mit Salbe umgeht, kann man einem Vormittag. Am Nachmittag schau ich bei drei Beschneidungen zu, und am abend hole ich mir das Zertifikat. Fertig.

      Von den angeblich so gnadenlos qualiätsorientierten Ausbildungsgängen hat man nie wieder irgendetwas gehört. Und man wird davon auch nichts mehr hören. Alles reine Propaganda.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Lieber Pizarro, du fragst:
      "Lieber Benni: beinhaltet "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" nicht, dass ein Arzt den Eingriff vornehmen soll?"

      Nein. Auch eine Krankenschwester setzt eine Spritze, vorausgesetzt, sie tut es "nach den Regeln der ärztlichen Kunst". Eine Röntgen-Assistentin röntgt u.s.w.
      Ein Mohel darf nach § 1631 d Abs. 2 BGB nur beschneiden, wenn er eine vergleichbare Befähigung wie ein Arzt für diesen speziellen Eingriff hat.

      Lieber Werner, du schreibst:
      "Ich finde Dir locker vier oder fünf wissenschaftliche Untersuchungen, die zum Schluss kommen, dass Salbe und Zuckerlösung "effektiv" sind. Die deutsche Schmerzgesellschaft bezieht sich auf die AAP und diese wiederum auf diese Untersuchungen. Darauf wurde hier schon mehrfach hingewiesen."

      Die Deutsche Schmerzgesellschaft tut das aber gar nicht! In der wissenschaftlichen Stellungnahme der "Deutschen Schmerzgesellschaft", zu der auch Prof. Zernikow gehört, steht vielmehr:
      Generell ist die Schmerzempfindlichkeit im Säuglingsalter vermutlich eher höher als bei Erwachsenen. Entsprechende Studien haben gezeigt, dass die Schmerzempfindlichkeit vom Säuglingsalter bis zum Jugendalter abnimmt und erst in diesem Alter das niedrigere Niveau von Erwachsenen erreicht (Andrews et al., 2002; Blankenburg et al.,2010; Blankenburg et al.,2011; Hirschfeld et al., 2012). Nationale und internationale Fachgesellschaften fordern daher Eingriffe an Säuglingen auf das medizinisch unerlässliche Ausmaß zu beschränken und nur unter einer fachgerechten Schmerzbehandlung und Nachsorge durchzuführen, welche mindestens den Standards entsprechen, die für Erwachsene Anwendung finden (Prevention and management of pain and stress in the neonate. American Academy of Pediatrics (2000); Bouwmeester et al., 2003).

      Mögliche Langzeitfolgen von Schmerzen im Säuglingsalter ... (Damit geht der Text weiter. Seite 2 der kompletten Stellungnahme.)

      http://www.dgss.org/news-detail/?tx_ttnews[backPid]=15&tx_ttnews[pointer]=4&tx_ttnews[tt_news]=557&cHash=b9d2497223aa792074e325c9517de71c
      (Nur weil die Deutsche Schmerzgesellschaft sich hier auf eine (richtige) Aussage der AAP aus dem Jahr 2000 bezieht, muss man sie m.E. nicht gleich zum Feind erklären.)
    • ""
      (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine
      medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und
      urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den
      Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht,
      wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das
      Kindeswohl gefährdet wird.

      (2) In den ersten
      sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer
      Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß
      Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne
      Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar
      befähigt sind.

      Also lieber Benni, wenn Deine Definition von "Regeln der ärztlichen Kunst" stimmt, dann dürften laut diesem Gesetzestext auch bei älteren Kindern Nichtärzte den Eingriff (nicht die Betäubung) vornehmen. Denn von Ärzten ist unter (1) NICHT die Rede.
      Aber und (2) steht dann extra was von den anderen Personen - was daraus schließen läßt, dass man unter (1) doch Ärzte meint?!

      Von Betäubung ist in beiden Absätzen nicht die Rede.

      Ist die VA die einzige Operation (nach 1631 legitimiert), die nach deutschem Recht ein Nichtarzt ausführen darf?

      Also ich halte diese Diskussion gerade hier nicht sehr fruchtbar, es scheint mir alles ziemlich widersprüchlich. Nicht zuletzt DAS könnte aber auch beabsichtigt gewesen sein.
    • Ich halte mich nur an das, was ich lese. Die DSG zitiert die AAP. Dort steht:

      "For topical use, a cream containing lidocaine and prilocaine decreases the pain associated with a variety of minor procedures, although it was not effective for heel-lance procedures.For the success of topical analgesia, at least 1 hour must have elapsed between application and the time of the procedure; the analgesia may last 1 to 2 hours.Single applications of this cream have not been shown to cause clinically important methemoglobinemia in and term neonates.

      Die AAP legt sich im übrigen in keiner Weise auf irgendetwas fest, sondern gibt nur SEHR allgemeine Empfehlungen im Sinne von " Schmerz sollte reduziert werden."
      Die ebenfalls zitierte Bourmeester-Studie beschäftigt sich mit Morphium. Das kann der Mohel natürlich nicht.

      Darüber hinaus gab es eine Aussage von Frau L-Schnarrenberger, ein Vertreter der DSG habe ihr am Telefon gesagt, Salbe wäre ausreichend. Beleg kann ich leider momentan nicht finden. Habe ich hier im Forum aber schon mal gepostet.

      Ich habe nichts gegen die DSG. Im Gegenteil. Aber Dr. Zernikov ist auch nicht der Godfather der Schmerzbekämpfung. Im Zweifelsfall wird jeder Richter einen Sachverständigen finden, der ihm hoch und heilig schwört, dass EMLA-Salbe zu einer völligen Gefühllosigkeit führt. Wetten?
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • @Werner.
      Ich halte mich ebenfalls an das, was ich lese, nämlich von der Deutschen Schmerzgesellschaft (siehe oben).

      @Pizarro
      Natürlich erkenne ich, genau wie du, die Widersprüchlichkeit des Gesetzes, so dass es eigentlich gar nicht handhabbar ist. Eben darum halte ich diese Diskussion nicht für fruchtlos, sondern für wichtig. Man muss mit allen Mitteln die Skandalität dieses Gesetzes immer wieder zur Sprache bringen.

      Zu den von dir aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der "Regeln der ärztlichen Kunst" schrieb die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf:
      Bezugspunkt für die Anwendbarkeit der „Regeln der ärztlichen Kunst“ ist daher stets die Berufsausübung des Arztes. In Absatz 1 des Regelungsvorschlages wird dieser Bezugspunkt vom Arztberuf entkoppelt und durch Absatz 2 ausgehebelt: Die Regeln der ärztlichen Kunst können nicht durch Nicht-Ärzte erfüllt werden – auch dann nicht, wenn ein Gesetz dies anordnet.
      Die Bundesärztekammer setzt sich daher aus Gründen der Patientensicherheit und Rechtsklarheit für einen Arztvorbehalt in Absatz 1 ein. (was nicht erfolgt ist)

      Die Schmerzfreiheit entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst (einschließlich etwaiger Anästhesie) zu gewähren und zugleich die Schmerzfreiheit umfänglich sicherstellen zu wollen, ist, wie in Absatz 2 angedacht, nicht umsetzbar.
      Dateien
    • Ich finde es gut, dass wir uns hier auch mal "streiten". :P

      Benni, den Skandal, dass sich der Gesetzgeber um die Meinung von Fachgesellschaften kein kleines bisschen gekümmert hat, haben wir ja schon damals angeprangert.

      Aus meiner Sicht ist das Gesetz nicht widersprüchlich. "Ärztliche Kunst" ist ein dehnbarer Begriff und kann vor Gericht nur im Einzelfall geklärt werden. Dass es dazu erst gar nicht kommt, dafür sorgen offensichtlich die Staatsanwaltschaften.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Werner, du schreibst:
      Aus meiner Sicht ist das Gesetz nicht widersprüchlich. "Ärztliche Kunst" ist ein dehnbarer Begriff und kann vor Gericht nur im Einzelfall geklärt werden. Dass es dazu erst gar nicht kommt, dafür sorgen offensichtlich die Staatsanwaltschaften.
      Dass sich die Staatsanwaltschaften trotzdem damit beschäftigen und dann auch die Gerichte, darum müht sich z.B. NoCut (siehe seine Posts oben). NoCut sieht die Dinge offenbar nicht so pessimistisch und mutlos, sondern kampfbereit. Weiter so NoCut! Ich mache gerne mit. Es hilft doch nicht, wenn wir hier nur klagen und trauern. Wir haben reale Chancen, dieses ungerechte Gesetz irgendwann zu kippen. Zumal die Bevölkerung das genauso sieht.
    • Da die Herrschaften in Berlin teils absichtlich und teils unabsichtlich nicht in der Lage sind konkrete Gesetze zu formulieren, gibt es ja noch die teleologische Auslegung, die nach dem Sinn und Zweck eines Gesetzes fragt. Hier wäre der Gesetzesentwurf praktisch ein Anhaltspunkt:

      "Vorgesehen ist, im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

      In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind." (Quelle BTDS 1711295)

      Und weiter im Text:

      "b) Effektive Schmerzbehandlung
      Da es sich bei der Beschneidung der männlichen Vorhaut um einen Schmerzen verursachenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ist als weitere Voraussetzung für die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung eine effektive Schmerzbehandlung zu fordern – so auch der Deutsche Bundestag (Beschluss vom 19. Juli 2012: „ohne unnötige Schmerzen“), der Deutsche Ethikrat (Pressemitteilung vom 23. August 2012: „qualifizierte Schmerzbehandlung“) und die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (Presseinformation vom 3. August 2012: „nur unter adäquater Schmerzbehandlung“). Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung (vgl. dazu die Ausführungen auf S. 8 f.) und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012; zum Anspruch des Patienten auf eine postoperative Schmerztherapie vgl. Uhlen- bruck, MedR 1993, 296 <297>)."
      (Quelle BTDS 1711295)

      Da in Absatz zwei des Gesetzes Nicht-Ärzte zugelassen werden, wird wohl die Elma-Salbe und ein Schmerzzäpfchen eine "im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung" darstellen. Die "möglichst schonende Durchführung" soll wohl aussagen, dass eigentlich eine Narkose notwendig wäre, aber dass es für einen Säugling "schonender" ist, wenn man ihn qualvolle Schmerzen ertragen lasst, statt ihn zu narkotisieren.

      Das gesamte Gesetz ist aus meiner Sicht zynisch und menschenverachtend. Der Inhalt lässt wohl leider wenig Spielraum für Interpretationen. Einzig die Aufklärungspflicht, könnte ein wunder Punkt werden, wenn hier die mögliche Todesfolge aufgrund einer Beschneidung oder eben Hinweise auf lebenslange sexuelle Einschränkungen nicht erwähnt werden und genau hier würde ich drauf wetten, dass im vorliegenden Fall in Hof keine entsprechende Aufklärung stattgefunden hat und der Eingriff deshalb nicht straffrei bleiben dürfte.

      ________________________________________

      Nachtrag: Zitat Benni "NoCut sieht die Dinge offenbar nicht so pessimistisch und mutlos, sondern kampfbereit."

      Wenn ich was habe, dann ist es Gottvertrauen ;)
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Lieber NoCut, wir stimmen überein. Danke für die Zitate aus der Begründung des Gesetzesentwurfs.
      Mach du mal weiter mit der wahrscheinlich vernachlässigten Aufklärungspflicht, und lass mich den anderen Part übernehmen. Was heutzutage nämlich im Einzelfall eine effektive Schmerzbekämpfung ist, was unnötige Schmerzen sind und was eine (nach den Regeln der ärztlichen Kunst) möglichst schonende Behandlung ist, darüber habe ich mit befreundeten Chirurgen, Anästhesisten und Juristen schon ein bisschen geplaudert ;)
    • @Benni
      Vielleicht hilft Dir dies bei Gesprächen mit Ärzten und Juristen noch weiter:

      "Die Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ist seit langem etabliert und wird bereits in zahlreichen anderen Normen verwendet (vgl. nur § 4 Absatz 2 Satz 2 der Bundesärzteordnung, § 28 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 81a Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung). Mit der Formulierung „durchgeführt werden soll“ wird berücksichtigt, dass die Einwilligung vor dem Eingriff zu erteilen ist."
      Quelle: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf

      Und der letzte Satz könnte dem betreffenden Mohel evtl. zum Verhängnis werden. Da er aber bereits viele Beschneidungen durchgeführt hatte und daher vermutlich auch genau wusste, welche Schmerzen er den Babys dabei zufügt, fällt es mir schwer hier Mitleid mit ihm zu empfinden. Leider habe ich keine Ahnung, wie man rechtlich gegen die Entscheidung eines Staatsanwalts vorgeht bzw. welche Rechtsmittel man hier als "Außenstehender" besitzt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Lieber NoCut, von seiner Homepage entnehme ich, dass er offenbar nicht wusste, was er tat und welche Schmerzen er seinen kleinen Patienten zufügte. Auch das könnte ggf. beweisen, dass er keineswegs über eine vergleichbare Befähigung wie ein Arzt verfügte. Außer mit Ärzten und Juristen habe ich - ich vergass es - auch mit Pharmazeuten gesprochen. Die lächeln. Auf meinem Schreibtisch habe ich eine Tube Emla-Creme mit dem dazugehörigen Beipackzettel liegen. (Weiß nicht, ob Rabbi Goldberg den Beipackzettel überhaupt gelesen hat.) Erfahrungshungrig wie ich bin, habe ich die religiöse Wunder-Salbe voll Gottvertrauen bei mir getestet. (Das Sälbchen ist ja schließlich rezeptfrei!) Ich bin wahrscheinlich eine Ausnahme, denn bei mir wirkt sie überhaupt nicht. Aber Ausnahmen soll's unter den Patienten ja immer geben :)
    • wollte und will mich hier mit niemandem "streiten", sondern nur verstehen, was hier gemeint und geäußert wurde.
      Den Skandal dieses Gesetzes darzustellen - dem würde ich niemals im Wege stehen, dazu hab ich meine Anmerkungen gemacht, und verstehe inhaltlich den Diskussionsverlauf immer noch nicht richtig, aber egal...

      ...macht Ihr mal! ;
    • Danke Pizarro, ich weiß, dass du mir persönlich zustimmst, den Skandal dieses Gesetzes auch außerhalb dieses Forums in allen nur möglichen Instanzen darzustellen und Leute zum Nachdenken zu bringen. Um was es geht? Die Merkwürdigkeit (so wie ich das sehe) des Freispruchs von Herrn Goldberg, für den ein israelischer Staatsminister* sich bei Frau Dr. Angela Merkel höchst persönlich meinte einsetzen zu müssen. Das ist, glaube ich, Thema dieses threads.

      Lieber NoCut, bei einer Staatsanwaltschaft kann man sich m.W. über jede Einstellung eines Verfahrens beschweren und unter Nennung bisher nicht berücksichtigter neuer Sachverhalte und Erkenntnisse um eine Neuaufnahme des Verfahrens zumindest bitten bzw. die Sache erneut zur Strafanzeige bringen. Ein nächster Schritt ist dann ggf. das Klageerzwingungsverfahren, wozu du selber geschädigt sein bzw. ein berechtigtes Interesse haben müsstest (was immer das heißt).

      * Der Innenminister Israels (merkwürdigerweise nicht der Außenminister oder der Ministerpräsident) intervenierte lt. Presseberichten bei der deutschen Bundeskanzlerin prompt wegen dieser Anzeige eines jungen Gießener Arztes: israelnetz.com/nachrichten/det…lliert-an-merkel/?print=1
    • Interessant, wie über das Gesetz hier gestritten wird.

      Da der Bundestag an dem Schnapsdatum, dem 12.12.12, den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung abgelehnt hat, erübrigt sich die Auslegung der Formulierung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst". Nach den Regeln der ärztlichen Kunst dürfte schlechterdings kein gesundes Gewebe entfernt werden. Wer dies dennoch tut, handelt nicht mehr als Arzt, egal ob er nun einer ist oder nicht. Die Regeln der ärztlichen Kunst würden jegliche Amputation gesunder Körperteile verbieten. Das Gesetz ist daher in keiner Weise vereinbar mit dem allgemeinen Bestimmtheitsgrundsatz. Mit diesem Argument wird sich in Zukunft vor Gericht jeder Beschneider herausreden können. Eine vorsätzlich begangene Körperverletzung durch einen Arzt müsste auch strafrechtlich schwerer wiegen, als eine durch einen Nichtarzt. Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne.

      Die geistige Umnachtung des Gesetzgebers zeigt sich bereits darin, dass im Gesetzestext nicht einmal benannt wurde, was denn überhaupt und wieviel davon beschnitten, bzw. abgeschnitten werden darf. Es wird so getan, als ob mit dem Begriff "Beschneidung" nur und nichts anderes als das Abtrennen der Penisvorhaut gemeint sein kann.

      Solange dieser Schadcode in Form des §1631d BGB stehen bleibt, werden sich Richter mit Anwälten und Gutachtern darüber streiten.

      Man muss sich auch noch eines dabei vor Augen halten: zu einer Beschneidung bedarf es nur der Zustimmung eines Elternteils. D.h. ein Elternteil alleine kann das Kind ins Auto packen und zum Beschneiden bringen. Vor Gericht vertreten werden kann das Kind dann aber nur von beiden Elternteilen und für die gilt dann i.d.R. Anwaltspflicht. Von einem Geistlichen kann man sich vor Gericht in keinem Fall vertreten lassen. Die Richter mögen nämlich keine Laien. Es reicht ja schon, wenn Laien das Kind zuvor verschnibbelt haben. Gerichtsgutachter darf dann natürlich nur ein Arzt mit Erfahrung sein. Ist doch klar!
    • Lieber PöserPürger, du schreibst:
      "Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne."

      Dieser Satz ist, glaube ich, unvollständig. Sonst gebe ich dir Recht. JEDE Operation ist doch eine Körperverletzung. Aber die Ärzte machen das halt eben nach bestem Wissen und Gewissen einzig zum Zweck der erhofften Heilung des Patienten, seine Einwilligung und Aufklärung vorausgesetzt.

      Dein Satz sollte daher vielleicht richtiger lauten:
      "Eine medizinisch nicht indizierte Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymaron." - Darin gebe ich dir dann vollkommen Recht.

      Deinen letzten Absatz verstehe ich noch nicht so ganz. Du schreibst, die Gerichte mögen keine Geistlichen als Prozeßbevollmächtigte, weil sie keine juristischen Laien mögen. In den Niederlanden gab es m.W. einen Fall, wo ein jüdische Rabbiner das Kind einer jüdischen Mutter gegen den nicht-jüdischen Vater vertreten hat. Spielst du darauf an? Oder was meinst du genau?
    • Benni schrieb:

      Lieber PöserPürger, du schreibst:
      "Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne."

      Dieser Satz ist, glaube ich, unvollständig. Sonst gebe ich dir Recht. JEDE Operation ist doch eine Körperverletzung. Aber die Ärzte machen das halt eben nach bestem Wissen und Gewissen einzig zum Zweck der erhofften Heilung des Patienten, seine Einwilligung und Aufklärung vorausgesetzt.


      Klar ist jede Operation mit einem Skalpell oder einer scharfen Klinge zunächst eine Körperverletzung. Aber im medizinischen Kontext sollte es nur eine vorübergehende sein. Entscheidend ist der Endzustand, insbesondere der irreversible. Da muss der unmittelbar zu erwartende medizinische Nutzen den unaufschiebbaren Eingriff deutlich überwiegen.

      Benni schrieb:

      Deinen letzten Absatz verstehe ich noch nicht so ganz. Du schreibst, die Gerichte mögen keine Geistlichen als Prozeßbevollmächtigte, weil sie keine juristischen Laien mögen. In den Niederlanden gab es m.W. Fälle, wo jüdische Rabbiner das Kind einer jüdischen Mutter gegen den nicht-jüdischen Vater vertreten haben. Spielst du darauf an? Oder was meinst du genau?
      Naja, ich wollte eigentlich nur die Absurdität der Gegenüberstellung offenlegen. Wenn es um den Körper geht, dürfen Laien ran. Wenn es danach ums Recht geht, dürfen Laien in Deutschland nicht mehr ran. Das ist Zynismus pur. Und dass das so ist, haben (Nazi)-Juristen bestimmt und nicht Mediziner. Die Regelung in den Niederlanden war mir nicht bekannt.