Aus der Fallsammlung des Schlichtungsausschusses bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

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    • Aus der Fallsammlung des Schlichtungsausschusses bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

      "Das 5½-jährige Kind, islamischen Glaubens, stellte sich erstmals im August 2008 in einer Urologischen Klinik vor...

      ...als Therapieempfehlung wird aufgrund der rezidivierenden Entzündungen eine radikale Zirkumzision empfohlen. Somit erfolgt die Terminierung zur Zirkumzision innerhalb eines Monats. Im September 2008 erfolgt die Aufklärung über die vorgesehene Maßnahme, nämlich eine vollständige Beschneidung auf einem kommerziell erwerbbaren Standardaufklärungsbogen. Am Folgetag erfolgt unter Narkosebedingungen durch den Oberarzt der Klinik folgende Prozedur.

      Zunächst wird eine stumpfe Präputiolyse mit der Knopfsonde durchgeführt. Hiernach sei die Vorhaut vollkommen reponibel, es bestehe keine Phimose und somit keine Indikation für eine radikale Zirkumzision. Die Mutter wurde telefonisch noch aus dem Operationssaal darüber unterrichtet und eine radikale Zirkumzision wurde nicht durchgeführt. Aus forensischen Gründen wird eine digitale Fotodokumentation durchgeführt.
      Mit dieser Vorgehensweise zeigten sich die Eltern in der Folge nicht einverstanden und bitten um Begutachtung beim Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz."


      Landesärztekammer Rheinland-Pfalz • Landesärztekammer Rheinland-Pfalz • Phimose
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.