Seit Januar 2010 wurden Fälle von massenhaftem Kindesmissbrauch in Deutschland ruchbar. 30 Jahre lang war geschwiegen und vertuscht worden. Nun begannen Opfer zu reden. So ruhmreiche und mächtige Einrichtungen wie das Canisius-Kolleg der Jesuiten in Berlin, das Kloster Ettal, die Regensburger Domspatzen, die katholische Kirche insgesamt, aber auch die reformpädagogische Odenwaldschule wurden auf das Schwerste belastet. Seit Juni 2011 liegt dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf vor, der den Opfern mehr Rechte hinsichtlich der Verjährungsfristen (30 statt drei Jahre) geben soll. Der Missbrauch verjährt jedoch weiter. Das Gesetz liegt seit über 20 Monaten im "Rechtsausschuss" auf Eis! Viele Opfer bleiben weiterhin rechtlos. Fast nichts ist seitens der Politik in den letzten drei Jahren unternommen worden.
Viel schneller reagierte die Politik dagegen bei der unsäglichen Beschneidungsdebatte im Jahr 2012. Am 25. Juni 2012 war das wegweisende Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen veröffentlicht worden. Das Kölner Gericht hatte die religiös motivierte Gewalttat am kindlichen Genital zu Recht als Körperverletzung verurteilt. Prompt ging ein gewaltiger Aufschrei der Religionsgemeinschaften durch unser Land, und es dauerte nur 25 Tage, bis der Bundestag am 20.7.2012 in seiner Sommerpause zusammen kam, um die Dinge "klar zu stellen" und die rituelle Gewalt an Kindern zu legitimieren. Bereits am 12.12.2012 ging das Erlaubnisgesetz über die Bühne.
Beides - die fehlenden Konsequenzen aus dem Missbrauchs-Skandal und das Beschneidungsgesetz - sind eine unsägliche Schande für unsere Gesellschaft! In beiden Fällen verweigert der Gesetzgeber den Kindern als den Wehrlosesten in unserer Gesellschaft den ethisch gebotenen Schutz. Das ist meine Meinung.
Viel schneller reagierte die Politik dagegen bei der unsäglichen Beschneidungsdebatte im Jahr 2012. Am 25. Juni 2012 war das wegweisende Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen veröffentlicht worden. Das Kölner Gericht hatte die religiös motivierte Gewalttat am kindlichen Genital zu Recht als Körperverletzung verurteilt. Prompt ging ein gewaltiger Aufschrei der Religionsgemeinschaften durch unser Land, und es dauerte nur 25 Tage, bis der Bundestag am 20.7.2012 in seiner Sommerpause zusammen kam, um die Dinge "klar zu stellen" und die rituelle Gewalt an Kindern zu legitimieren. Bereits am 12.12.2012 ging das Erlaubnisgesetz über die Bühne.
Beides - die fehlenden Konsequenzen aus dem Missbrauchs-Skandal und das Beschneidungsgesetz - sind eine unsägliche Schande für unsere Gesellschaft! In beiden Fällen verweigert der Gesetzgeber den Kindern als den Wehrlosesten in unserer Gesellschaft den ethisch gebotenen Schutz. Das ist meine Meinung.