In der Schweiz verboten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • In der Schweiz verboten

      In der Schweiz verboten – Schweiz – Blick
      ZÜRICH – Wie sieht die rechtliche Situation aus? Eindeutig! Beschneidung – oder genitale Verstümmelung – von Mädchen ist in der Schweiz verboten.

      Zwar wird die Beschneidung im schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) nicht extra erwähnt. Doch diese Prozedur erfüllt klar den Straftatbestand der schweren Körperverletzung nach Artikel 122 des StGB. Darauf steht Zuchthaus bis zu 10 Jahren! Erschwerend kommt hinzu, dass im Fall von minderjährigen Mädchen die Eltern, die die Einwilligung zur Beschneidung geben, sich der Verletzung ihrer Obhutspflicht schuldig machen.
      "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
      "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)
    • dasbuch schrieb:

      Ich denke, und hoffe doch dies wollten Sie nicht?
      Oh nein, das wollte ich auf gar keinen Fall!!! Es muss ein Missverständnis vorliegen - ich entschuldige mich! Ich wusste einfach nicht, was ein " Femistaat" ist, habe es aber zwischenzeitlich recherchiert!
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Bitte erst lesen, dann denken und dann erst posten.
      Werner hat hier eine ausgesprochen hohe Zahl von Posts und Menschenverachtendes konnte ich da noch NIE lesen.

      Vielleicht War das Ironie, ist das möglich?

      Und worin unterscheidet sich die Schweiz in Punkto Beschneidung (von Mädchen oder von Jungen) etwas von Deutschland. In nichts. Dieselbe Heuchelei.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • @ Guy
      Hat sich doch erledigt? Bitte erst abwarten und dann posten?
      Ich habe Werner auch nur, wenn auch etwas böse, gefragt.

      Aber zum Thema.

      Männliches menschliches Leben und Leiden ist nunmal in der Schweiz als auch in Deutschland weniger wert als weibliches Leben und Leiden.

      Das ist ein Grund (wenn nicht DER Grund) warum "Beschneidungen" nur für männliche Kinder erlaubt sein sollen.