In der Schweiz verboten – Schweiz – Blick
ZÜRICH – Wie sieht die rechtliche Situation aus? Eindeutig! Beschneidung – oder genitale Verstümmelung – von Mädchen ist in der Schweiz verboten.
Zwar wird die Beschneidung im schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) nicht extra erwähnt. Doch diese Prozedur erfüllt klar den Straftatbestand der schweren Körperverletzung nach Artikel 122 des StGB. Darauf steht Zuchthaus bis zu 10 Jahren! Erschwerend kommt hinzu, dass im Fall von minderjährigen Mädchen die Eltern, die die Einwilligung zur Beschneidung geben, sich der Verletzung ihrer Obhutspflicht schuldig machen.
"Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
"Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)
"Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)