Staatsanwaltschaft Bonn und das Beschneidungsgesetz

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    • Staatsanwaltschaft Bonn und das Beschneidungsgesetz

      Im September 2012 strahlte die ARD die Sendung 'Gott und die Welt - Streiftfall Beschneidung' aus. In der Sendung wurde u.a. auch die religiöse Beschneidung eines Jungen gezeigt. Die Eltern wurden damals wg. Misshandlung von Schutzbefohlener bei der Staatsanwaltschaft Bonn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat heute das Ermittlungsverfahren eingestellt (siehe Anlage).

      Zum Inhalt des Schreibens möchte ich lieber nichts sagen, aber ich hätte schon gerne von der Staatsanwaltschaft Bonn gewusst, was eigentlich unter Kindesmisshandlung zu verstehen sein soll!

      Reichlich angefressen
      Tobias
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    • ...nicht dadurch zu belegen, dass das Kind während des Eingriffs schreit...
      Na danke, ich fühle mich grad reichlich verarscht. Wie deutlich soll das Kind denn noch seinen Schmerz zum Ausdruck bringen???
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Bei muslimischen, d.h. älteren Kindern geht als ärztliche Kunst unterhalb von Penisblock und/oder Vollnarkose gar nichts, d.h. ausschliesslich in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus. Dass ausserhalb dieser Einrichtungen ein Penisblock gegeben wird, ist nicht nur aus ärztlicher Sicht, sondern aus dem gesichertem Wissen darüber, wie muslimische Beschneidunfsfeste durchgeführt werden, extrem unwahrscheinlich. Dass das im Video keine Arztpraxis zu sehen war, sollte doch wohl ersichtlich sein.
      Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich behaupten würde, die Staatsanwaltschaft wollte gar nicht ermitteln?
      Auf jeden Fall sollte man das nicht so stehen lassen. Beschneidungen auf muslimischen Beschneidungsfesten, bei denen ohne Betäubung beschnitten wird, sind m.E. nach dem neuen Gesetz strafbar.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Beschneidungen auf muslimischen Beschneidungsfesten
      Das wird in D so auch kaum stattfinden.
      Meist wurde der Junge schon vorher medizinisch beschnitten.
      Oder irre ich mich da?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Das wird in D so auch kaum stattfinden.
      Meist wurde der Junge schon vorher medizinisch beschnitten.
      Oder irre ich mich da?
      Dann hätte die Staatsanwaltschaft sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die in dem der Anzeige beigelegten Video gezeigte Beschneidung überhaupt in D stattgefunden hat.
      Die Staatsanwaltschaft hat auf dem Video eine Beschneidung ja erkannt, und sie hat erkannt, dass der Junge schreit wie am Spiess. Das ist für die Staatsanwaltschaft aber kein Grund, die Anwendung " ärztlicher Kunst" in Zweifel zu ziehen. Folglich würde sie es dann auch nicht tun, wenn man ihr ein Video eines in einer Synagoge beschnittenen und schreienden Säuglings schickt. Die Reaktion des Kindes ist für die Staatsanwaltschaft also überhaupt kein Gradmesser. Implizit verlangt sie, dass man ihr den Beschneidungsvorgang von Anfang bis zum Ende zeigt, um zu beweisen, dass keine bzw. keine ausreichende Betäubung stattgefunden hat. Solche Videos wird es aber wohl kaum geben. Wahrscheinlich müsste ein Arzt hinzugezogen werden, der aussagt, dass das Schreien des Kindes auf dem Video eindeutig darauf schliessen lässt, dass es nicht anästhesiert wurde. Warum hat die Staatsanwaltschaft das nicht getan?
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Wie im Mittelalter! Sobald "Religion" (oder das, was manche Menschen dafür halten) ins Spiel kommt, setzt der Verstand aus und alles, was sonst selbstverständlich ist, wird ausgeblendet. Kinder, die wie am Spieß schreien, haben Schmerzen und/oder Angst. Sie sind auch nicht das Eigentum ihrer Eltern, das diese ihrem Glauben folgend "modifizieren" oder lebenslang als der eigenen Gruppe zugehörig markieren können.

      Der Glauben kann beides: Er kann den Menschen frei und unfrei machen. Damit er nicht unfrei wird, gibt es eigentlich Gesetze....
    • Jüdischer Arzt beschnitt den kleinen muslimischen Jungen 2007 im 2. Lebensmonat

      Der Vater des Kindes, Yamen Al-Khalaf (33), Medizin-Student an der Uniklinik Bonn, erzählte in Spiegel-Online vom 13.7.2012:

      "Bei meinem ersten Sohn, er wird bald fünf Jahre alt, war es damals einfacher. Ein befreundeter jüdischer Arzt hat ihn direkt im zweiten Monat beschnitten."
      Streit ber Beschneidungsurteil: "Wir haben die ganze Strae eingeladen" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL

      Am 23.9.2012 zeigte Das Erste in der Reihe "Gott und die Welt" den Film "Streitfall Beschneidung". Darin sind 28 Sekunden aus einem Privatvideo Al-Khalafs zu sehen (12:50 - 13:18 der Sendung). Der Vater soll die Beschneidung seines kleinen Sohnes Ahmed Zaid selbst gefilmt haben. Die Mutter Salma Bourenane-Al litt offensichtlich mit ihrem schreienden Baby mit. Die Beschneidung dürfte in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus stattgefunden haben. Auf dem Beschneidungstisch ist ein Instrument zu sehen, wie es gewöhnlich nur bei jüdischen Beschneidungen verwendet wird, ein sog. Beschneidungsschild (Magen).
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      Vor diesem Hintergrund ist das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bonn vom 21.01.2013 (Az. 112 Js 791/12) genau zu lesen und zu bewerten: " ... dem offenbar von einem Angehörigen an einem unbekannten Ort zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt aufgenommenen Video ist nicht ohne Weiteres zu entnehmen, dass die Beschneidung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde, etwa indem Hygienevorschriften missachtet oder keine Betäubung vorgenommen wurde. Letzteres ist auch nicht dadurch zu belegen, dass das Kind während des Eingriffs schreit."

      Meines Erachtens ein Präzedenzfall für die Frage, ob die Beschneidung eines Neugeborenen überhaupt nach den Regeln der ärztlichen Kunst möglich ist. Als Sachverständige für diese Frage müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich Experten der Deutschen Schmerzgesellschaft wie den Kinder-Schmerztherapeuten Prof. Dr. Boris Zernikow hören.
    • Vielen Dank, Benni, dass Du das von der Staatsanwaltschaft angesprochene Video nochmals ausgegraben und verlinkt hast. Es handelt sich in der Tat um eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus. Der Beschneider verabreicht dem Kind etwas in den Mund mit einer Art "Spritze". Ich würde meinen, es handelt sich um eine Sucrose-Lösung. Diese "Betäubung" hat auf den Säugling offensichtlich keinerlei Wirkung. Das Beschneidungsschild wird nicht benutzt, wenn ich das richtig sehe, sondern eine Schere. Das Schild wird wahrscheinlich nur bei jüdischen Beschneidungen benutzt, oder?
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dieser Beschneidung ein Penisblock angewendet wurde. Hygienisch sieht es ansonsten in der Tat aus.

      Das Video bestätigt, dass bei Säuglingen nur eine sehr eingeschränkte "Betäubung" möglich ist, wenn überhaupt. Das scheint bei der Beschneidung der Stand der "ärztlichen Kunst" zu sein, auf den sich das Gesetz und die Staatsanwaltschaft beziehen. Es wird sich hoffentlich anhand dieses Videos herumsprechen, was dies bedeutet.
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    • @Werner.
      Die Staatsanwaltschaft Bonn wäre m.E. verpflichtet, der Frage der "ärztlichen Kunst" in diesem gravierenden Fall eines nur wenige Wochen alten, völlig wehrlosen Kindes genauer nachzugehen und wissenschaftliche Gutachten zu diesem konkreten Fall einzuholen. Dann könnte sich für die Staatsanwaltschaft durchaus die Frage ergeben, ob der Paragraph 1631 d BGB überhaupt mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Durch eine Richtervorlage könnte das abschließend vom Bundesverfassungsgericht und/oder dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Bezeichnenderweise sieht die Staatsanwaltschaft Bonn die Neuregelung vom 12.12.2012 ja selber als "das mildere Recht" gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschneidung im Jahr 2007 an. Das heißt, sie hätte die angezeigte Tat früher möglicherweise als strafbare Handlung gewertet. Ich finde, die Staatsanwälte sollten jetzt nur einmal ihrem gesunden Menschenverstand folgen. Die Schreie dieses Babys rühren doch wirklich jeden Menschen an, auch die Mutter, wie im Film zu sehen ist. Das öffentliche Interesse an der Klärung dieses Falles ist m.E. ebenfalls gegeben.
    • Die Staatsanwaltschaft Bonn wird vielleicht wissen, warum sie die Anzeige zurückgewiesen hat... ;)

      Man sollte doch vielleicht ein paar Leute auf diesen Thread aufmerksam machen (Prof. Putzke, Prof. Merkel, ProKinderrechte, GBS, Prof. Zernikow usw.).
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    • Da hat die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz gehandelt. Wenn eine Straftat plötzlich zu keiner mehr wird, ist es so, dass laut Gesetz das mildere Gesetz (Straffreiheit) angewendet werden muss.


      Zum Beispiel mussten beim Entfallen des Verbotes der Homosexualität diesbezügliche Strafverfahren eingestellt werden. Wir sind uns einig, dass die Beschneidung von Kleinkindern eine Kindesmisshandlung ist. Da aber das neue Gesetz § 1631d dies ausdrücklich zulässt, ist nur der Beweis das Recht mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat.
    • Manfred schrieb:

      Da hat die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz gehandelt.
      Die Frage war ja, ob die im Gesetz vorgeschriebenen "Regeln der ärztlichen Kunst" eingehalten wurden bzw. ob der Öffentlichkeit klar ist, dass diese Regeln zu keinerlei bzw. keiner wirkungsvollen Schmerzminderung führen. Die Befürworter haben ja immer behauptet, dass dies möglich sei.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • §1631d (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

      Babyfoltern ist ganz offiziell erlaubt. Nichtärzte dürfen gar nicht betäuben. Und wie will man einem Arzt nachweisen, dass er keine lokale Betäubung verabreicht hat? Er kann ja auch behaupten das Kleinkind hätte nur wegen der Fesselung geschrien.
    • @ Manfred
      Das Gesetz ignoriert, dass Säuglinge mindestens genauso Schmerzen empfinden wie Erwachsene, ja sogar noch weit stärker als Erwachsene. Zu den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst gehört es darum heutzutage, dass man Säuglingen und Kleinkindern mindestens die gleichen Standards der Schmerzbehandlung angedeihen lässt wie Erwachsenen bzw. eine Operation, die nicht unbedingt notwendig ist, unterlässt bzw. auf ein späteres Alter verschiebt.
      Wenn das neue Gesetz etwas anderes erlaubt, wird Kindern m.E. ein Teil ihres Menschseins abgesprochen. Das Gesetz erscheint mir auch aus diesem Grund verfassungswidrig zu sein.
    • Auch Foltern ist laut Verfassung verboten, aber das Gesetz verstößt generell gegen die verfassungsmäßig garantierte Unversehrtheit und gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter. Und da nach deutschem Recht nur selbst von einem verfassungswidrigen Gesetz Betroffene und das nur innerhalb eines Jahres klagen können, ist ein langes Leben von verfassungswidrigen Gesetzen die Unmündige betreffen garantiert. Welches Kleinkind kann denn schon gegen Vorenthalten der verfassungsmäßigen Rechte protestieren???
    • Manfred schrieb:

      Da hat die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz gehandelt.
      Damit hat Manfred wohl recht. Nach dem Gesetz ist nur strafbar, wenn überhaupt keine Betäubung angewendet wurde, und der Anzeiger dies nachweisen kann. Ob die Betäubung eine Wirkung hat, ist dem Gesetz egal.
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    • @Manfred:
      Benni hat Recht. Es geht dabei um Folgendes:
      Was Du meinst, Manfred, ist eine Verfassungsbeschwerde. Hierzu ist - wie Du schon richtig sagst - nur ein unmittelbar Betroffener berechtigt.
      Zitat Wikipedia:
      Eine Verfassungsbeschwerde kann grundsätzlich von jedem in Deutschland lebenden Menschen erhoben werden, der sich in seinen Grundrechten selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt fühlt [15]. Es genügt also nicht, dass ein Beschwerdeführer sich über irgendein Unrecht ärgert: Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein und er muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein.
      ...
      Die Verfassungsbeschwerde ist streng fristgebunden: im Regelfall muss sie innerhalb eines Monats nach Erlass des angegriffenen Rechtsaktes, etwa eines letztinstanzlichen Urteils, erhoben und begründet werden, bei Beschwerden gegen Gesetze beträgt die Frist ein Jahr (§ 93 BVerfGG).[17] Bei unklarem Fristenlauf kann sie aus Gründen der Fristwahrung sogar vorsorglich erhoben werden.[18]
      Es gibt in Deutschland aber noch eine andere Möglichkeit, gegen ein Gesetz "vorzugehen", nämlich die sogenannte "Normenkontrollklage".
      Zitat Wikipedia:
      Bei der abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einen Antrag gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht stellen.
      ...
      Bei der konkreten Normenkontrolle legt ein erkennendes Gericht gemäß Art. 100 GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht ein Parlamentsgesetz zur Prüfung vor. Voraussetzung ist, dass es im zu entscheidenden Fall auf die Verfassungsmäßigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes ankommt und das erkennende Gericht von der Unvereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung überzeugt ist. Es trifft dann einen Vorlagebeschluss und setzt das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Eine Richtervorlage gemäss Artikel 100 GG ist wohl theoretisch möglich, praktisch aber extrem unwahrscheinlich, da das Gericht erst selbst eine umfängliche Grundrechtsabwägung vornehmen muss, damit die Vorlage überhaupt vom BVerG angenommen wird. Die Ansprüche an diese Vorlage sind in den letzten Jahren laufend gestiegen.

      nordoer.nomos.de/fileadmin/nor…ufsatz_NordOER_11_7-8.pdf

      Welcher Richter macht sich wohl diese Mühe, zumal es jetzt etliche Alternativmeinungen zu Putzke et.al. gibt, die der Richter wohl miteinbeziehen müsste?

      Aber auch schon im Vorfeld würde sich die Staatsanwaltschaft prüfen müssen, ob sie sich bei einer Anklageerhebung nicht nach §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) strafbar macht, wenn sie nicht stichhaltig nachweisen kann bzw. Anhaltspunkte hat, dass keinerlei(!) Betäubung angewendet worden ist. Jedenfalls argumentiert die Staatsanwaltschaft Bonn in diesem Sinne.

      In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, ob jetzt noch die Anweisungen an die Staatsanwaltschaften aus dem letzten Jahr gelten.

      "Drei Bundesländer sind ihn gegangen: Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin. Dort sind die Staatsanwälte angewiesen, bei kunstgerechten, religiös begründeten Beschneidungen nicht anzuklagen. Das ist die Rechtslage schon seit Jahrhunderten, sie wurde nur bestätigt. Diese Weisung im Bundesland geht am schnellsten und wirkt 100-prozentig."

      Jüdische Allgemeine / POLITIK / Interview - »Fragen Sie den Staatsanwalt!«
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • ...nicht dadurch zu belegen, dass das Kind während des Eingriffs schreit...



      Das hatte sicher gerade Blähungen. Oder Hunger. Kleinkinder haben für gewöhnlich immer just dann Blähungen oder Hunger, wenn ihnen ohne Betäubung mit einem Messer durchs Fleisch geschnitten wird. ;)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"