Kirchliches Arbeitsrecht und Beschneidung

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    • Kirchliches Arbeitsrecht und Beschneidung

      Im Februar 2011 pflichtete SZ-Redakteur Heribert Prantl mit Nachdruck einer Entscheidung des ECHR bei, dass das kirchliche Arbeitsrecht gegen die Menschenrechte verstosse.

      "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg schaut sich das alles sehr genau an. Im September vergangenen Jahres hatte er die Kündigung eines Kirchenmusikers wegen einer außerehelichen Beziehung für menschenrechtswidrig erklärt... Die Richter dort sind ... nicht bereit, das umfassende, Arbeitnehmer so oft diskriminierende Sonderarbeitsrecht zu akzeptieren, das in Deutschland im Bereich der kirchlichen Wohlfahrt praktiziert wird. Die Straßburger Linie entwickelt sich so: Der normale Angestellte soll nicht darunter leiden, dass in Deutschland viele Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser nicht vom Staat, sondern von Kirchen betrieben werden. Kirchen sind zwar religiöse Tendenzbetriebe. Sie müssen sich aber auch an die rechtlichen Tendenzen halten. Davon hängt die Zukunft ihrer Wohlfahrt ab."

      Kündigung - Wer bei der Kirche arbeitet, fällt vom Glauben ab - Karriere - Süddeutsche.de

      Dass Prantl nur eineinhalb Jahre später genauso vehement dafür eintritt, dass die Verletzung der körperlichen Unversehrheit von Säuglingen und Kleinkindern (also ein weit erheblicherer Eingriff als das Arbeitsrecht) nichts mit Menschenrechtswidrigkeit, sondern mit "Religionsfreiheit" zu tun habe, finde ich einfach nur widerlich.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.