Herzlichen Dank an werner und Josc. Die beiden waren so fleißig, den Katechismus der Katholischen Kirche zu studieren. Dabei haben sie entdeckt, dass sich viele deutsche Bischöfe in der Beschneidungsdebatte offenbar in direktem Widerspruch zur Lehre des "Heiligen Stuhls" befinden, was die Sittenwidrigkeit von Amputationen und Verstümmelungen betrifft. Um nichts anderes geht es doch bei der medizinisch nicht indizierten Beschneidung / Zirkumzision von nichteinwilligungsfähigen Jungen.
Im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997 heißt es unter Nr. 2297:
Im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997 heißt es unter Nr. 2297:
Und im kürzeren Kompendium des Katechismus lautet die Zusammenfassung:Achtung der körperlichen Unversehrtheit
2297. Entführungen und Geiselnahmen verbreiten Schrecken und üben durch Drohung auf die Opfer unzulässigen Druck aus; sie sind moralisch unzulässig. Terrorismus, der willkürlich bedroht, verwundet und tötet, ist ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die christliche Liebe. Folterung, die körperliche oder seelische Gewalt anwendet, um Geständnisse zu erpressen, Schuldige zu bestrafen, Opponenten Angst einzujagen oder Haß zu befriedigen, widerspricht der Achtung vor der Person und der Menschen würde. Außer wenn streng therapeutische Gründe dafür sprechen, verstoßen direkt gewollte Amputationen, Verstümmelungen oder Sterilisationen unschuldiger Menschen gegen das sittliche Gesetz [Vgl. DS3722]
Katechismus der Katholischen Kirche - IntraText
Herzlichen Dank an werner und Josc für diesen tollen Fund. Ihr handelt als Beschneidungsgegner also m. E. rechtgläubig, die Bischöfe und Katholiken, die das Beschneidungsgesetz unterstützt haben, dagegen nicht.477. Welche Handlungen stehen im Widerspruch zur Achtung der körperlichen Unversehrtheit der menschlichen Person?
2297-2298: Solche Handlungen sind: Entführungen und Geiselnahmen, Terrorismus, Folterung, Vergewaltigungen, direkte Sterilisation. Nur aus streng therapeutischen Gründen sind Amputationen und Verstümmelungen einer Person sittlich zulässig.
Katechismus der Katholischen Kirche - Kompendium