Die Debatte geht weiter

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    • Die Debatte geht weiter

      gbs lädt zu einer Diskussion ein: Der Streit um die Knabenbeschneidung -symptomatisch für das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland?

      Termine | Giordano Bruno Stiftung

      "Ziel der Debatte ist es, noch einmal grundlegend über die Konsequenzen nachzudenken, die mit der Legalisierung des Rituals verbunden sind: Ist mit dem Gesetz schon das letzte Wort in Sachen Beschneidung gesprochen? Könnte mit gleicher Begründung auch das Verbot der weiblichen Genitalbeschneidung fallen? Wie kommt es, dass deutsche Politiker in vielen Fällen dazu tendieren, religiöse Interessen stärker zu gewichten als säkulare Rechtsnormen? Ist die politische Entscheidung in der Beschneidungsfrage symptomatisch für das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland?"
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Interessanter Fragenkatalog. Berlin ist leider zu weit für mich.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.