Eine Frage an die Rechtsexperten im Forum:
Ist nicht jeder, der eine kleine Tochter hat, in der Lage das neue Gesetz vor das BVG zu bringen? Man braucht doch nur zu behaupten, das man die kleine beschneiden will. Und zwar ohne Angabe von Gründen, weil das weder im Gesetz für Jungs noch im Gesetz für Mädchen relevant ist. Da die Beschneidung von Jungs nun erlaubt ist, ist die Tochter aufgrund ihres Geschlechts "benachteiligt", was verfassungswidrig ist.
Man klagt also gegen das Verbot für Mädchen, zwingt aber das BVG sich mit beiden Gesetzen zu beschäftigen, weil sich die Verfassungswidrigkeit aus der Kombination ergibt.
Ist nicht jeder, der eine kleine Tochter hat, in der Lage das neue Gesetz vor das BVG zu bringen? Man braucht doch nur zu behaupten, das man die kleine beschneiden will. Und zwar ohne Angabe von Gründen, weil das weder im Gesetz für Jungs noch im Gesetz für Mädchen relevant ist. Da die Beschneidung von Jungs nun erlaubt ist, ist die Tochter aufgrund ihres Geschlechts "benachteiligt", was verfassungswidrig ist.
Man klagt also gegen das Verbot für Mädchen, zwingt aber das BVG sich mit beiden Gesetzen zu beschäftigen, weil sich die Verfassungswidrigkeit aus der Kombination ergibt.