Wieso ein kläglicher Gesetzesentwurf zustande kam

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    • Wieso ein kläglicher Gesetzesentwurf zustande kam

      "Sollte das Bundesverfassungsgericht noch angerufen werden – nicht zuletzt deswegen, weil der rechtliche Schutz der genitalen Unversehrtheit von Knaben gegenüber dem von Mädchen erheblich schlechter gestellt werde – so müsse „man“ halt allenfalls eine „Watschn“ aus Karlsruhe hinnehmen. Aber, damit sei gerade bei diesem Thema nicht zu rechnen, denn angesichts der politischen Dimension der ganzen Debatte würde das BVerfG dann wohl die „judicial restraint“-Karte spielen. Da musste der Nichtjurist dann doch erst einmal nachsehen, was das bedeutet. Im Klartext: Die Rechtsprechung tritt hinter der „freien politischen Gestaltung“ zurück. Und die, das lernt man gerade an diesem Beispiel, arbeitet mit Vorgaben, die nichts mit dem bei uns geltenden Rechtsverständnis zu tun haben."

      Drei Ministerialbeamte vor einem riesigen Problem - Wieso ein kläglicher Gesetzesentwurf zustande kam : literaturkritik.de
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • "Da musste der Nichtjurist dann doch erst einmal nachsehen, was das bedeutet. Im Klartext: Die Rechtsprechung tritt hinter der „freien politischen Gestaltung“ zurück."

      Das leuchtet mir nicht so recht ein. Kann dies jemand für einen Nichtjuristen aufschlüssen?
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      "Da musste der Nichtjurist dann doch erst einmal nachsehen, was das bedeutet. Im Klartext: Die Rechtsprechung tritt hinter der „freien politischen Gestaltung“ zurück."

      Das leuchtet mir nicht so recht ein. Kann dies jemand für einen Nichtjuristen aufschlüssen?
      Ganz laienhaft:
      Der Gesetzgeber kann machen was er will. Ist der Papst in seiner Unfehlbarkeit noch beschränkt durch die Gesetze und Dogmen ALLER seiner Vorgänger, so kann der Gesetzgeber die Verfassung jederzeit ohne Angabe von Gründen so interpretieren wie er lustig ist.
      Gruß
      Hickhack