Offener Brief an Herrn Bundespräsidenten Gauck...

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    • Offener Brief an Herrn Bundespräsidenten Gauck...

      ... zur Unterzeichnung des Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


      Sehr geehrter Herr Bundespräsident,


      in Kürze wird Ihnen das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes zur Unterschrift vorgelegt werden. Dieses wurde während der 213. Sitzung des Bundestages am 12.12.2012 beschlossen und tritt, Ihre Unterschrift vorausgesetzt, am Tag nach der Verkündung in Kraft.

      Als Bundespräsident ist es Ihre Aufgabe, Gesetze sowohl auf ihre formale als auch auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen und dadurch festzustellen, dass ein Gesetz sowohl verfassungsgemäß zustande gekommen ist und den Werten und Regelungen unseres Grundgesetzes entspricht.

      Ich bitte Sie mit diesem Schreiben, diesem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern, da es mit der Werteordnung unseres Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

      GG, Art 2

      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

      Darüber hinaus regelt Artikel 3, Absatz 3 das Verbot von Benachteiligung aufgrund des Geschlechts:

      GG, Art 3

      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

      Die Ihnen vorliegende Gesetzesvorlage stellt damit nun einen schwerwiegenden Verstoß gegen gleich zwei zentrale Werte unseres Rechtsstaates dar, den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit und das Verbot von Diskriminierung auf der Grundlage des Geschlechts. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung der Ausfertigung dieses Gesetzes sind damit gegeben.

      Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 6. März 1992 ratifiziert und sich damit verpflichtet gegen überlieferte, für das Kind schädliche Bräuche vorzugehen. In Artikel 24, Absatz 3 heißt es dazu:

      UN-Kinderrechtskonvention, Art 24 Gesundheitsvorsorge

      (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen.

      Pflicht des Bundestages wäre es somit gewesen, das exakt gegenteilige Gesetz zu beschließen und diesen
      überlieferten und schädlichen Brauch zu unterbinden. Erinnern Sie die Mitglieder des Bundestages durch Verweigerung Ihrer Unterschrift an ihre Pflicht und lassen Sie nicht zu, dass dieses Gesetz in Kraft tritt.

      Schließen möchte ich mit einem Auszug aus der Rede von Herrn MdB Rolf Schwanitz im Zuge der Debatte im Bundestag:

      „Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in meinen Augen ein rechtspolitischer Rückschritt und ein schwerer Rückschlag für die immer noch unzureichend geregelten Rechte der Kinder in Deutschland.

      Der Gesetzentwurf relativiert das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Er legitimiert eine dauerhafte, irreversible und medizinisch nicht notwendige Verletzung des kindlichen Körpers. Er ignoriert die schweren gesundheitlichen Risiken und Folgen, die mit dieser Körperverletzung verbunden sind, und basiert deshalb auf einer fehlerhaften Güterabwägung. Der Gesetzentwurf sichert keine adäquate Schmerzbehandlung des Kindes, er erlaubt den schweren medizinischen Eingriff auch durch nicht hinreichend qualifiziertes, nichtärztliches Personal, eine Regelung, die in Deutschland sowohl dem geltenden Recht als auch den üblichen medizinischen und rechtspolitischen Standards widerspricht.



      Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm hat unlängst in der Süddeutschen Zeitung unter der Fragestellung „Was schuldet der Staat der Religion?“ darauf hingewiesen, dass – ich zitiere – „keiner Religionsgemeinschaft die öffentliche Infragestellung oder Kritik ihrer Glaubensinhalte, ihrer religiösen Praxis und ihrer Ansprüche an die Gläubigen erspart werden“ kann. Ich teile diese Einschätzung ausdrücklich. Es ist dem säkularen Rechtsstaat deshalb nicht erlaubt, die Grundrechte Einzelner wegen der tradierten Praxis von Glaubensgemeinschaften zurückzusetzen.

      Eine solche Zurücksetzung ist auch dann nicht erlaubt, wenn alle Religionsgemeinschaften dies in einer seltenen Eintracht mit großem Nachdruck fordern.

      Die Rechte des Kindes werden im Gesetzentwurf zugunsten der Rechtssicherheit religiöser Gewohnheiten bewusst verleugnet. Dazu ist auch das Parlament nicht legitimiert; denn dies ist mit der Wertestruktur des Grundgesetzes nicht vereinbar. Deshalb kann ich dieses Gesetz nur als unrichtiges Recht, nur als gesetzliches Unrecht begreifen.“

      Sie stellten in Ihrer Antrittsrede folgende Frage, an die ich Sie hiermit erinnern möchte:

      „Wie soll es nun also aussehen, dieses Land, zu dem unsere Kinder und Enkel „unser Land“ sagen?“

      Ich möchte, dass „unser Land“ ein Land wird, in dem auch Jungen den Schutz unseres Grundgesetzes genießen und in dem die Werte der UN-Kinderrechtskonvention verwirklicht sind. Ich denke, auch Sie wünschen sich ein solches Land für unsere Kinder und Enkel.

      Daher denken Sie bitte an die Kinder, die von Ihrer Unterschrift betroffen sein werden, bevor Sie zu Ihrem Füllfederhalter greifen und durch Ihre Unterzeichnung Unrecht in Recht verwandeln, und prüfen Sie sich und Ihre Werte genau.

      Es liegt an Ihnen.


      Mit den besten Grüßen,

      die Unterzeichner
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Den Brief unterschreibe ich gerne mit. Wohl wissend, dass auch dieser vorerst vergebliche Liebesmüh sein wird. Während wir für die Eine Komiker sind, sind wir für den Anderen Vulgärrationalisten. Solche Etikettierungen machen es eben leichter, sich den Argumenten der herabgesetzten Kritiker zu verschließen.

      Zwei Phasen von Guys Motto haben wir jetzt durch: das Lächerlichmachen der Wahrheit, ihre vehemente Bekämpfung. Wir können jetzt zuversichtlich der dritten Phase entgegensehen (auch wenn es noch etwas dauert): dass (fast) alle Menschen selbstverständlich anerkennen, dass die Zwangsbeschneidung verwerflich ist. :)
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Danke, Guy!

      Habe soeben ein Einschreiben von mir mit Deinem Text "eingetütet". Nun wird sich zeigen ob unser Bundespräsident einen Arsch in derr Hose hat - oder halt nicht. Die offensichtlichen Unvereinbarkeiten mit dem Grundgesetz sollten für wirklich jeden erkennbar sein.
    • Ist das von Gauck so gesagt oder nur vom Verfasser des zitierten Artikels hineininterpretiert worden? An den Stellen, an denen er Gauck zitiert, verwendet dieser zumindest nicht den Begriff Beschneidung, sondern äußert, dass er keinen Grund zur Sorge für jüdisches Leben in Deutschland sieht und beklagt einen Übergriff auf einen Rabbiner, der bekanntlich von einem arabischen Jugendlichen ausging. Sollte es jedoch so sein wie der Artikel behauptet und weiterhin in den seit dem jüdischen Neujahrsfest vergangenen drei Monaten keine Einsicht eingekehrt sein, die den Bundespräsidenten von einer Unterschrift unter dieses Gesetz Abstand nehmen lässt, würde aus einem bisher hochgeschätzten Staatsmann mit einer herausragenden Lebensleistung ein zu verachtender Schinderknecht, dem ich nicht mehr die blutbefleckte Hand schütteln möchte. Tiefer könnte ein Abstieg wohl nicht sein.
    • Pensador schrieb:

      Ist das von Gauck so gesagt oder nur vom Verfasser des zitierten Artikels hineininterpretiert worden?
      Immerhin hat Gauck die Beschneidungsgegner als Vulgärrationalisten bezeichnet. Mit dieser Herabsetzung hat er sich als über unabhängiges, auf Ausgleich bedachtes und vorurteilsfreies Staatsoberhaupt nicht gerade qualifiziert.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
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