Gesetz schafft keine Rechtssicherheit

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    • Gesetz schafft keine Rechtssicherheit

      "Findet eine Beschneidung statt, und ein Staatsanwalt klagt an, dann landet – sofern der Richter den neuen Paragrafen für verfassungswidrig erklärt – der Fall beim Bundesverfassungsgericht. Ein unter Umständen jahrelanges Verfahren. Die wirklich endgültige und sofortige Rechtssicherheit, die wir brauchen und auf anderem juristischen Weg bekämen, schafft das Gesetz daher leider nicht.

      Was wäre der andere juristische Weg?
      Drei Bundesländer sind ihn gegangen: Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin. Dort sind die Staatsanwälte angewiesen, bei kunstgerechten, religiös begründeten Beschneidungen nicht anzuklagen. Das ist die Rechtslage schon seit Jahrhunderten, sie wurde nur bestätigt. Diese Weisung im Bundesland geht am schnellsten und wirkt 100-prozentig. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das neue Gesetz hingegen ist nur der zweitbeste Weg, weil er lang und umständlich war. Er hat Juden und Muslime monatelang unnützerweise geängstigt. Mich ärgert das.

      Nur wenn ein Staatsanwalt anklagt, der dann auch noch einen Richter findet, der das Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig erklärt, droht so ein Verfahren. Beide wüssten zwar, dass sie gegen den Willen des Bundestages handeln, aber einen richtigen deutschen Rechthaber bremst das nicht. Deswegen ist jenes »Anklageverbot«, das die Staatsanwaltschaften jener drei Bundesländer bindet, die beste Idee. Wenn Sie in einem der anderen 13 Bundesländer beschneiden wollen und 100-prozentige Sicherheit wünschen, dann fragen Sie Ihre Staatsanwaltschaft. Sie wird Ihnen mitteilen, dass sie nicht anklagen wird. Andernfalls beschneiden Sie lieber in Berlin, Baden-Württemberg oder Hamburg."

      Jüdische Allgemeine / POLITIK / Interview - »Fragen Sie den Staatsanwalt!«
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Er hat Juden und Muslime monatelang unnützerweise geängstigt. Mich ärgert das.
      Mich freut das. Es konnte nur nützen, dass auch Juden und Muslime wahrnehmen mussten, dass Beschneidung nicht von allen als selbstverständlich hingenommen wird. Immerhin sind die jüdischen und muslimischen Beschneidungskritiker, die es ja auch gibt, durch die Debatte gestärkt und besser informiert worden.
      Erwachsen sein ist heilbar !
    • Was vielen in ihrer Fixierung auf das Strafrecht nicht klar ist, ist die Tatsache, dass das "Beschneidungsgesetz" im Bürgerlichen Gesetzbuch, also im Zivilrecht angesiedelt wird.

      Um es zu Fall zu bringen, bräuchte es einen Betroffenen, der bereit wäre, seine Eltern auf Schmerzensgeld zu verklagen. Da die zivilrechtliche Verjährung im Verhältnis Eltern- Kind bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres gehemmt ist ( d.h. erst mit Ende des Jahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird , beginnt die 3-jährige Verjärungsfrist zu laufen ) halte ich es durchaus für denkbar, dass sich da jemand findet...