Aus der Grauzone...

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    • Die Angehörigen der Heilberufe, also auch die Ärztin/der Arzt, sind
      rechtlich nicht verpflichtet, dem Jugendamt oder einer sonstigen
      Behörde oder Einrichtung von einer Kindeswohlgefährdung Mitteilung zu
      machen.
      Man sollte sich noch einmal bei reiflicher Überlegung vor Augen führen, was hier demnächst ratifiziert wird. Es ist menschlich gesehen ziemlich erschütternd, wie weit die Menschenrechte trotz der technischen Errungenschaften, der medizinischen Erkenntnisse und Bildung noch von der Moderne entfernt sind. Sich gar zurückentwickeln durch solche Beschlüsse. Von der Geburt bis zur Adoleszenz erfahren die Kinder in streng religiösen Kreisen eine Indoktrinierung mit geimpften Glaubensgrundsätzen zur Erhaltung der Identitiät von Dritten - bis sie sich schließlich im jungen Erwachsenenalter eigenständig entwickeln dürfen. Doch bis dahin, haben sie unter diesem Aspekt noch keine eigene Persönlichkeit entwickeln können. Sie wurde ihnen in die Wiege gelegt. Es ist jedoch Teil der Geschichte, dass Religionen schon immer wussten was andere Menschen zu denken haben. Im Falle der Beschneidung, erleben wir dies leider auch in physischer Form. Dies ist schon ein starkes Stück in einem Rechtsstaat. Noch dazu in Verbindung mit einem irreversiblen invasiven Eingriff ohne Indikation.
      Ich diskutiere nicht ob falsch oder wahr, ich propagiere nicht, ich lege dar (Arno Holz)