Müller-Gemmeke: eine der schwierigsten Entscheidungen

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    • Müller-Gemmeke: eine der schwierigsten Entscheidungen

      Beate Müller-Gemmeke: Persönliche Erklärung – Beschneidung von Jungen

      Meine Positionierung bedeutet nicht, dass ich die Beschneidung aus
      religiösen Gründen befürworte – im Gegenteil. Ich hoffe darauf, dass die
      jüdischen und die muslimischen Religionsgemeinschaften eine offene
      Diskussion über den alten Brauch der Beschneidung führen und ihre
      Traditionen kritisch reflektieren. Denn auch Religionen und deren
      Ausübung ändern sich kontinuierlich. Ein solcher Wandel kann man den
      Religionsgemeinschaften aber nicht „von außen“ aufzwingen, schon gar
      nicht durch das Strafrecht. Gerade wenn es um Glaubensfragen geht,
      müssen sich Veränderungen innerhalb der Religionsgemeinschaften
      entwickeln. Die Debatte in der Gesellschaft und im Deutschen Bundestag
      zur Beschneidung kann die Diskussion innerhalb der
      Religionsgemeinschaften nicht ersetzen, aber anstoßen.

      Frau Müller-Gemmeke kapiert offensichtlich nicht, dass sie auch Beschneidung aus nicht-religiösen Gründen legalisiert hat. Offensichtlich ist das von einem MdB schon zuviel verlangt.

      Weiterhin hätte sie sich den letzten Absatz, soz. das humanistische Feigenblatt, sparen können. Wer ein Dogma (auch innerhalb einer Religionsgemeinschaft) angreift oder für ungültig erklärt, sagt damit durch die Blume auch immer, dass sich die anderen Leidensgenossen umsonst geplagt haben. Im konkreten Fall:

      Aussage: "Man kann das Bündnis mit Gott auch ohne Beschneidung schließen"

      Antwort: "Hä? Seit wann? Und wofür haben wir uns dann geplagt?"

      Ohne Zwang "von außen" (sei es durch Gesetze, Wissenschaften oder Humanismus) ändert sich nichts bei den Religionen.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • Exakt.

      Aber ich meine zu erkennen, dass sie vom Gesetz nicht überzeugt ist und sich daher den Sachverhalt simplifiziert für sich schön redet.

      Ist das menschlich? Ja, es zeigt zumindest ansatzweise, dass Sie noch ein funktionierendes Gewissen hat. Ist es redlich, grade für einen mitbestimmenden Spitzenpolitiker, nicht seiner persönlichen Überzeugung zu folgen? Definitv nein!
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Liebe Beate!

      Sehr verstört habe ich Deine Erklärung zu Deiner
      Zustimmung zur völligen Legalisierung von Vorhautamputationen an Jungen
      aus jeglichem Grund und, wenn sie nur klein genug sind, auch ohne
      Betäubung, zur Kenntnis genommen.

      Du schreibst, im Alter von 14
      sei es für manche Religionen "schlicht zu spät" - ist das irgendein
      stichhaltiges Argument? Eine von Menschen traditionell willkürlich
      gesetzte Altergrenze - um ein Grundrecht außer Kraft zu setzen?

      Hast
      Du die Stellungnahme von Obberrabbiner Metzger gelesen, WARUM sie auf
      dem frühen Alter bestehen? Er schreibt wörtlich: weil sonst die Gefahr
      bestünde, selbstbestimmt würden sie den Eingriff nicht mehr vornehmen
      lassen!

      Es ist also offenkundig: es geht darum, die physische
      Überlegenheit zu nutzen, um eine Amputatioen vorzunehmen, die in einer
      fairen, gleichberechtigten Begegnung mit großer Wahrscheinlichkeit
      ABGELEHNT würde!

      Ich bin selbst betroffen und bin schlicht entsetzt über die Naivität Deiner Argumentation.

      Du siehst ALLES nur aus Erwachsenenperspektive!

      Die Betroffenen sind die KINDER!

      Du hast zugestimmt, dass weiter Jungen und Männer lebenslang in ihrer Sexualität beeinträchtigt leben müssen.

      Du
      hast zugestimmt, dass weltweit der Kampf gegen weibliche
      Genitalverstümmelung in den Formen, die nachweislich nicht gravierender
      oder gar bedeutend weniger gravierend sind als Vorhautamputationen,
      kräftig erschwert wird!

      Du hast zugestimmt, dass männliche Geschlechtsorgane weniger schützenswert sein sollen als weibliche.

      Aus der Nummer kommst Du nicht raus.

      Weißt Du wie es ist, wenn man nur unter Schmerzen masturbieren kann?
      Weißt
      Du wie es ist, wenn die Eichel so abstumpft, dass man mit einer
      Zahnbürste über sie schrubben kann, ohne etwas zu empfinden?
      Weißt Du
      wie es ist, wenn man lebenslang spürt, dass einem Elementares genommen
      wurde? Man nicht Herr über den eigenen Körper war?

      Für jeden
      weiteren Fall, der auf der erschreckenden Liste von Komplikationsfällen
      der Kinder- und Jugendärzte erscheinen wird, trägst Du politische
      Mitverantwortung.

      Die Regeln der ärztlichen Kunst sind nichts
      weiteres als ein Feigenblatt. Bei mir wurde auch alles nach ärztlicher
      Kunst verstümmelt, wie bei vielen von uns, die sich jetzt erstmals an
      die Öffentlichkeit trauen, um bei Überwindung großer Scham von ihrer
      Verletztheit und ihren Problemen zu berichten.

      Du kannst Deine Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.
      Aber Dich informieren!

      www.mogis-verein.de
      www.beschneidung-von-jungen.de
      www.beschneidungsforum.de

      Du
      hast den Eltern Rechtssicherheit verschafft, ihre Söhne als ihr
      Eigentum zu betrachten und ihr Genital zur Verfügungsmasse je nach Gusto
      und Glauben gemacht.
      Die Jungen hingegen hast Du völlig rechtlos dagegen gestellt.


      Grüne Grüße aus Nürnberg!

      XY, KV Nürnberg
    • Erwachsene sind die Betroffenen

      Pizarro73 schrieb:

      Du siehst ALLES nur aus Erwachsenenperspektive!

      Die Betroffenen sind die KINDER!
      Ich bin inzwischen zu der Überzeugung gelangt, die in der ganzen Kampagne der Kinderschutz zu sehr in den Vordergrund gestellt wurde. Die Politiker konnten sich leicht herausreden, indem sie dafür sorgten, dass eine Betäubung stattfindet und ein Arzt schneidet. Damit war für diese das Kapitel Kinderschutz zu Recht erledigt. Kinder haben in dem fraglichen Alter noch keinen Sex und sind daher nicht weiter beeinträchtigt.



      Betroffen ist der erwachsene Mann und zwar in seinem sexuellen Lustempfinden, evtl. in seiner ganzen Persönlichkeit und vielleicht noch dessen Sexpartnerin. Genau dieser Punkt ist es aber, weshalb schon mal alle etablierten Religionen für die Sache nicht nur kein Verständnis haben, sondern im Grunde ganz froh über Beeinträchtigungen sind, weil jede Religion ebenso wie jedes totalitäre säkulare Regime sexualfeindlich ist. Es gibt natürlich religiöse Menschen, die die Sexualität bejahen, sie sind aber innerhalb der Religionsgemeinschaften eher die Ausnahme.

      Vom aufgeklärten Judentum hatte ich bisher den Eindruck, dass es der Sexualität positiver gegenübersteht als das Christentum. Aus dieser Richtung kommt ja wohl auch aktuell eine starke Kritik an der Beschneidung (s.“Oh Boy“). Diese Gruppe gilt es zu stärken. Die Gieses und Göhring-Eckardts dieser Welt kann man vergessen.

      Also: Schluss mit dem sentimentalen Kindergesäusel, der Besch…(nittene) ist der Mann und das ist schlecht für ihn. In diese Richtung muss die Aufklärung jetzt gehen. (Was im Übrigen auch die ursprüngliche Intention dieses Forums war!)
    • Götz schrieb:

      Die Politiker konnten sich leicht herausreden, indem sie dafür sorgten, dass eine Betäubung stattfindet und ein Arzt schneidet. Damit war für diese das Kapitel Kinderschutz zu Recht erledigt.
      Für die Politiker vielleicht. Für mich noch lange nicht. "Herausreden" ist die richtige Bezeichnung. Hat aber "leider" nicht funktioniert. Salbe als ärztliche Kunst zu verkaufen, ist einfach nur lächerlich.

      Götz schrieb:

      weil jede Religion ebenso wie jedes totalitäre säkulare Regime sexualfeindlich ist. Es gibt natürlich religiöse Menschen, die die Sexualität bejahen, sie sind aber innerhalb der Religionsgemeinschaften eher die Ausnahme.
      Das habe ich auch hier im Forum schon mal ganz anders gelesen. Judentum und Islam gelten demnach als grundsätzlich sexualfreundlich. Knackpunkt ist, dass das dies ausschliesslich für eheliche Beziehungen gilt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Das habe ich auch hier im Forum schon mal ganz anders gelesen. Judentum und Islam gelten demnach als grundsätzlich sexualfreundlich. Knackpunkt ist, dass das dies ausschliesslich für eheliche Beziehungen gilt.
      Das stimmt nur, wenn man Sexualität auf (ehelichen) Verkehr reduziert. Tatsächlich gehört zu Sexualität aber unendlich viel mehr, z. B. die Freude daran, sich in Gesellschaft von Menschen des anderen Geschlechts zu befinden, einen schönen Körper zu sehen u.v.a.m. Hier sind Islam und Judentum zumindetens in ihren orthodoxeren Ausprägungen grundsätzlich sexualfeindlich.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • Götz schrieb:

      Ich bin inzwischen zu der Überzeugung gelangt, die in der ganzen Kampagne der Kinderschutz zu sehr in den Vordergrund gestellt wurde. Die Politiker konnten sich leicht herausreden, indem sie dafür sorgten, dass eine Betäubung stattfindet und ein Arzt schneidet. Damit war für diese das Kapitel Kinderschutz zu Recht erledigt. Kinder haben in dem fraglichen Alter noch keinen Sex und sind daher nicht weiter beeinträchtigt.

      Hallo Götz,
      du hast recht, dass die Spätfolgen in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz gekommen sind. Auch die Beschneidungsgegner haben viel zu wenig darauf hingewiesen , dass es nicht nur um den Vorgang selbst geht, sondern um das gesamte Leben des Beschnittenen, insbesondere das sexuelle.

      Aber der Gegensatz zwischen Erwachsenen und Kindern, den du hier aufbaust, ist kontraproduktiv. Um Zwangsbeschneidungen bei Erwachsenen müssten wir nicht diskutieren, da gäbe es weder Politiker noch Religionsfunktionäre, die Erlaubnis dafür fordern würden.

      Es sind fehlende bzw missachtete Kinderrechte, die Zwangsbeschneidungen überhaupt erst ermöglichen. Es geht um die Missachtung der Menschenrechte im Kindesalter, deren Folgen den ganzen Menschen während der gesamten Lebenszeit beeinträchtigen. Es geht auch nicht nur um sexuelle, sondern ebenso um psychische Folgen, die auch schon beim Kind auftreten. So eine Verletzung im Kindesalter ist auch ein Bruch des Urvertrauens. Ich kenn jetzt keine Studien über den Zusammenhang von paranoidem Verhalten und Beschneidung, aber es erscheint mir sehr logisch.
      Erwachsen sein ist heilbar !
    • B.O.Bachter schrieb:

      Ohne Zwang "von außen" (sei es durch Gesetze, Wissenschaften oder Humanismus) ändert sich nichts bei den Religionen.
      So ist es. Ich habe den Verdacht, dass einige in unserem Land in der Debatte um die Knabenbeschneidung die Gelegenheit sehen, den Religionen bzw. den Kirchen eine noch stärkere Stellung in der Gesellschaft zu verschaffen. Warum sonst haben die christlichen Kirchen so vehement das Beschneidungsritual verteidigt, obwohl Bischof Huber die Beschneidung in seiner Reformationstagspredigt diese für Christen als Sünde bezeichnet hat? Auf den Punkt gebracht hat es ein christlicher Politiker in der Bundestagsdebatte am 12.12.12 als er es begrüßte, dass das Religiöse in unserer Gesellschaft wieder an Bedeutung gewinne. Zurück zum Gottesstaat?
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • R(h)einwein schrieb:

      B.O.Bachter schrieb:

      So ist es. Ich habe den Verdacht, dass einige in unserem Land in der Debatte um die Knabenbeschneidung die Gelegenheit sehen, den Religionen bzw. den Kirchen eine noch stärkere Stellung in der Gesellschaft zu verschaffen.
      M.E. ist dieser Schuss gesellschaftlich gesehen nach hinten losgegangen. Die Religionsvertreter haben wegen ihrer zum Teil abenteuerlichen Argumentation erheblich an Glaubwürdigkeit eingebüsst. Ob das auch auf die Gläubigen Wirkung gehabt hat, wird man sehen.Ich bin gespannt auf die nächsten Umfragen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Die Religionsvertreter haben wegen ihrer zum Teil abenteuerlichen Argumentation erheblich an Glaubwürdigkeit eingebüsst.
      Das ist der eine Punkt, aber das ist noch nicht alles: Vor der Beschneidungsdebatte war mir nicht klar, was für ein grausames Ritual von dem Judentum und dem Islam tatsächlich noch im 21. Jahrhundert und mitten in einer aufgeklärten Gesellschaft praktiziert wird. Und so wird es vielen Menschen in diesem Land gehen.
    • Schriftverkehr mit Frau Müller-Gemmeke...

      To: [email protected]
      Subject: Ihr Statement zum Beschneidungsgesetz

      Sehr geehrte Frau Beate Müller-Gemmeke!

      Ihre Aussage zum Beschneidungsgesetz:

      Meine Positionierung bedeutet nicht, dass ich die Beschneidung aus [i]religiösen Gründen befürworte – im Gegenteil. Ich hoffe darauf, dass die jüdischen und die muslimischen Religionsgemeinschaften eine offene Diskussion über den alten Brauch der Beschneidung führen und ihre Traditionen kritisch reflektieren. Denn auch Religionen und deren Ausübung ändern sich kontinuierlich. Ein solcher Wandel kann man den Religionsgemeinschaften aber nicht „von außen“ aufzwingen, schon gar nicht durch das Strafrecht. Gerade wenn es um Glaubensfragen geht, müssen sich Veränderungen innerhalb der Religionsgemeinschaften entwickeln. Die Debatte in der Gesellschaft und im Deutschen Bundestag zur Beschneidung kann die Diskussion innerhalb der Religionsgemeinschaften nicht ersetzen, aber anstoßen.[/i]

      Nein.
      Sie befürworten die Beschneidung generell. Oder wissen Sie nicht für welches Gesetz Sie gestimmt haben? Von religiöser Begründung steht nichts im Gesetz.
      Ganz im Gegenteil. Auf den 26 Seiten Erklärung zum Gesetz steht, dass aus jedem beliebigen Grund an männlichen Kindern eine Genitalverstümmelung vorgenommen werden kann.

      Artikel 136 GG WRV regelt, dass die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden.

      Daher kann die körperliche Unversehrtheit eines Kindes nicht durch die Religionsfreiheit der Eltern beschränkt werden.

      Daher wurde ein generelles Genitalverstümmelungsrecht von Jungen im Rahmen des elterlichen Erziehungsrechtes eingeführt.

      Man liest ja im Internet viele Postings wie dieses:

      „Also ich habe meinen Sohn mit 13 high&tight beschneiden lassen. Auch das Frenulum wurde vollständig beschnitten. Er ist sehr stramm beschnitten und hatte vorher die gleichen Probleme wie dein Sohn. Soweit ich das beurteilen kann, dämmt diese Art der Beschneidung die Selbstbefriedigung um etwa 90% ein. Zumindest war das bei meinem Sohn so. Bevor er beschnitten wurde onanierte er mehrmals täglich, heute vielleicht einmal die Woche oder auch weniger. (bin ja nicht dabei und kann nur Indizien beurteilen) Erlaubt? Alle Juden und Moslems lassen in Deutschland ihre Jungen beschneiden. Die zahlen keine Strafe oder sitzen im Knast. Musst es ja nicht an die große Glocke hängen. Suche einen diskreten Arzt oder Ärztin der das gut per Freihandbeschneidung wie gewünscht durchführt und Phimose auf den Schein schreibt. Dann zahlt auch die Kasse. Um den gewünschten Effekt zu erreichen, innere und äußere Vorhaut sowie das Frenulum in einer hohen, engen Beschneidung komplett entfernen lassen.
      Viel Erfolg und liebe Grüsse
      Ines “



      Dank Abgeordneter wie Sie braucht Ines in Zukunft keine anonymen Postings mehr zu schreiben. Sie darf zwar ihren Sohn wegen masturbieren nicht körperlich züchtigen, hat aber nun das Recht ihren Sohn deswegen beliebig aber fachmännisch genitalverstümmeln zu lassen, dass er lebenslange sexuelle Probleme hat!

      Und die Anhörung Betroffener wurde ja verwehrt. Ihnen genügte die Anhörung derTäter.

      Weil wir das seit 4000 Jahren so machen, muss das auch im 21. Jahrhundert noch so sein.


      Schämen Sie sich nicht einem solchen Gesetz zugestimmt zu haben?

      Oder haben Abgeordnete kein Gewissen sondern müssen nur Lobbys dienen?

      Muss immer gegen die schwächsten entschieden werden, weil sich Kinder nicht wehren können?

      Im Gegensatz zu Ihnen habe ich schon vor Jahren Kontakt mit Betroffenen aufgenommen. Und es sind zigtausende in Deutschland die unter der Beschneidung ihrer Sexualität leiden.

      Eine derartige Misshandlung ist für viele schlimmer als gewöhnlicher sexueller Missbrauch, - es ist ja ein Leben lang irreversibel - und endet für manch Betroffenen mit Selbstmord. Von Studien über psychische Folgen wollten die Gesetzesmacher schon gar nichts wissen, weil sie keine kennen wollten. Die Studie von Ramos u. Boyle (2002) „Ritual and Medical Circumcision among Filipino boys: Evidence of Post- traumatic Stress Disorder“ gibt darüber Auskunft dass 50% der mit Anästhesie beschnittenen Kinder eine posttraumatische Belastungsstörung davontragen, und das in einem Land, indem man im Gegensatz zu Deutschland als Unbeschnittener nicht als Mann gilt.

      Dank Abgeordneter wie Sie, kann die Genitalverstümmelung von männlichen Kindern ja nun munter weiter gehen. Mit der Aushebelung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit haben Sie der Demokratie einen schlechten Dienst erwiesen.

      E. R.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • werner schrieb:

      M.E. ist dieser Schuss gesellschaftlich gesehen nach hinten losgegangen. Die Religionsvertreter haben wegen ihrer zum Teil abenteuerlichen Argumentation erheblich an Glaubwürdigkeit eingebüsst.
      Das kann ich nur hoffen. Strafe muss sein.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • "Auf den 26 Seiten Erklärung zum Gesetz steht, dass aus jedem beliebigen Grund an männlichen Kindern eine Genitalverstümmelung vorgenommen werden kann."

      Haben wir die sich daraus ergebenden Horrorszenarien eigentlich schon genügend herausgestellt?Und: wie ist die implizite Zulassung "unlauterer" bzw. gar krimineller Motivationen juristisch zu werten?

      Die Öffentlichkeit ist ja fast ausschliesslich mit religiös motivierter Beschneidung befasst. Die Zulassung auch anderer Motive soll ja vor allem die Tatsache vernebeln, dass es sich um ein religiöses Sondergesetz handelt. Aber auch die Rücksichtnahme auf den Hygienefanatismus mancher amerikanischer Soldaten kann eine Rolle gespielt haben.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • das finde ich jetzt schon seltsam, dass Du Dir ein Zitat von mir raussuchst, das nennst um damit klar zu machen, dass angeblich was in der Debatte gefehlt hat, dass ich in dem Schreiben ein paar Zentimeter weiter unten behandele.

      Wir haben immer darauf hingewiesen, dass es um die Amputation an sich gilt! Und die Folgen für die Sexualität auch dann eintreten, wenn man unter Betäubung quasi "sauber" verstümmelt wird. Das ist schlimm genug, ich habe das so erlebt.

      Was natürlich trotzdem sein kann: dass dies in der Öffentlichkeit nicht präsent genug ist. Da hast Du sicher Recht.
    • @Werner: Der Arzt darf nach dem neuen Gesetz den Grund der Beschneidung gar nicht fragen. Und in den 26 Seiten Beitext zum Gesetz werden alle möglichen Gründe genannt:

      Ines würde also sagen können zur Hygiene (steht im Beiblatt; sie meint aber Sexualhygiene) und aus gesundheitlichen Gründen (damit sind die im Begleittext aufgelisteten dubiosen amerikanischen Studien gemeint). Und somit dient die Genitalverstümmelung dem Kindeswohl auch wenn sich anstatt des Sohnes nur Ines dabei wohl fühlt.
    • Manfred schrieb:

      @Werner: Der Arzt darf nach dem neuen Gesetz den Grund der Beschneidung gar nicht fragen.
      Ja, sehe ich auch so. Aber gerade deshalb sind ja unlauteren Motiven Tür und Tor geöffnet. Am Anfang war ja mal die Rede davon, dass Gläubige eine Bescheinigung ihrer Glaubensgemeinschaft vorlegen müssen. Das war dann wegen "Gesinningsschnüffelei" ziemlich schnell weg vom Tisch.
      Jetzt wird nach den Motiven überhaupt nicht mehr gefragt. Wir wissen aber, was für Motive es gibt, wie Du ja auch beschreibst. Soll sich das Kind dagegen überhaupt nicht wehren können?
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Wir wissen aber, was für Motive es gibt, wie Du ja auch beschreibst. Soll sich das Kind dagegen überhaupt nicht wehren können?
      Es war zwar in einem Abänderungsantrag zum Gesetz die Rede davon, dass der Kindeswille berücksichtigt werden muss, der wurde aber niedergestimmt. Schließlich sollten die lieben Eltern doch bei Ihrer "Religionsausübung!!!" durch aufsässige Kinder nicht gestört werden ...
    • Kinder und Erwachsene

      @Pizarro

      Ich habe durchaus gesehen, dass Du in Deinem Beitrag (ebenso wie die meisten in diesem Forum) auf die Folgen für die Erwachsenen hingewiesen hast. Ich wollte Dir auch nicht widersprechen, sondern eher in dasselbe Horn tuten. Meine Anmerkung bezog sich vielmehr auf die Reden der Abgeordneten in der Bundestagsdebatte.