Ziemlich reale Realsatire

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    • Ziemlich reale Realsatire

      Achtung Realsatire! Aber leider viel zu real.

      Das Ministerium für Familie, Kinder usw. informiert.

      Liebe Eltern in der Bundesrepublik Deutschland!


      In der letzten Zeit haben uns viele Fragen erreicht zum Thema Beschneidung im Besonderen und Erziehung im Allgemeinen, und wir möchten versuchen, so gut es geht, darauf zu antworten.

      Wie Sie vielleicht wissen, wird Ihnen der Bundestag bald das Recht übertragen, ihrem Sohn die Vorhaut seines Penis amputieren zu lassen. Und zwar aus jedem erdenklichen Grund. Der Gesetzgeber setzt darauf, dass Sie verantwortlich mit diesem Recht umgehen. Damit meint er, dass Sie es aus religiösen Gründen machen sollen, und dass Sie diese Gründe wirklich haben sollten. Denn dann ist das verantwortlich und irgendwie auch vereinbar mit dem Kindeswohl. (Falls Sie Fragen dazu haben sollten, wie genau, fragen Sie den Gesetzgeber. Wir wissen es nicht.) Aber der Gesetzgeber traut sich nicht, das ins Gesetz reinzuschreiben, weil dann jemand kommen könnte und meckern, das sei ja ein religiöses Sonderrecht. Das würde es angreifbar machen, glaubt der Gesetzgeber. Daher schreibt er nichts über Religion und setzt darauf, dass Sie ja nicht auf die Ideekommen, irgendwelche anderen Gründe zu haben. Faktisch ist damit aber jetzt jeder Grund erlaubt. Sie dürfen sich einen aussuchen.


      In den ersten sechs Monaten dürfen Sie es sogar selbst machen, wenn Sie etwas mit einer medizinischen Ausbildung Vergleichbares absolviert haben, oder wenn Sie schon sehr viele Vorhäute abgeschnitten haben. Zum Chirurgen müssen Sie es allerdings nicht gebracht haben, nicht mal zum Arzt. Ja, der Gesetzgeber vertraut Ihnen in diesem Punkt sehr.


      Auf ein paar Dinge möchte ich Sie noch hinweisen, weil viele Leute den Fehler machen, aus solch einem Gesetz logische Folgerungen zu ziehen. Erinnern Sie sich noch an die Sache mit den unregelmäßigen Verben bei Fremdsprachen? Da gibt es keine innere Logik. Die muss man einfach lernen. Hier ist es so ähnlich.

      Denken Sie also daran: Das Einzige, was Sie an Ihrem Sohn chirurgisch verändern dürfen, ist der Penis! Nicht dass Sie auf die Idee kommen, vier Finger, das hat noch keiner, das wäre auch mal chic. Oder wenn Sie sich fragen, wie es so einem Winzling wohl stünde, keine Ohrläppchen oder keine Nase zu haben. Oder vielleicht finden Sie Raumschiff Enterprise gut und möchten die Ohrmuscheln Ihres Kindes etwas zuspitzen? Vergessen Sie's. Sie würden sofort im Knast landen.

      Also nur der Penis. Und am Penis dürfen Sie nur die Vorhaut verändern! Und die dürfen Sie nur abschneiden, sie dürfen den Penis also nicht etwa tätowieren! Oder piercen! (Warum nicht? Fragen Sie den Gesetzgeber!) Das darf der Junge alles erst ab 18. Wenn er selbst entscheiden kann. Das ist dem Gesetzgeber wichtig. Warum? Fragen Sie mich nicht. Ich weiß es nicht.


      Sie fragen sich jetzt, ob Sie wenigstens ein Muster in die Vorhaut reinschneiden dürfen? Vielleicht Fransen?Oder Herzchen? Keine Ahnung. Fragen Sie den Gesetzgeber! Ich glaube, dass das vor allem eine technische Herausforderung wäre. Rechtlich sollte es aber vom Gesetz gedeckt sein. Fragen Sie den Gesetzgeber!

      Vielleicht haben Sie im Laufe der Zeit auch mal Stress mit den Kleinen und würden gern Ihre körperlichen Vorteile ausnutzen, ihnen vielleicht mal eins hinter die Löffel geben oder sie übers Knie legen oder so. Sie verstehen schon.Vergessen Sie's. Denken Sie daran, Ihre Kinder haben Rechte, die Gewalt in der Erziehung wurde in Deutschland im Jahre 2000 gesetzlich abgeschafft. Ja, wir sind ein fortschrittliches Land. Wir sind sehr stolz darauf. Ihr Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung! Bitte denken Sie daran! Der Staat nimmt das sehr ernst! Keine „Klapse“! Keine Ohrfeigen! Und kommen sie nicht damit, dass Sie dabei das Kindeswohl im Auge hätten, wenn Sie Ihr Kind schlagen! Das wäre eine sehr durchsichtige Ausrede. Das haben Eltern über Jahrhunderte immer wieder behauptet. Aber damit ist jetzt Schluss! Keine „Klapse“! Keine Ohrfeigen! Die einzige Form der Gewalt gegen Kinder, die vom Staat legalisiert wird, ist die Vorhautamputation.

      Eine Frage, die uns immer wieder erreicht, beginnt so: „Wir haben eine Tochter. Dürfen wir sie auch beschneiden?“ Die Antwort lautet natürlich: Nein, Nein und abermals Nein! Wie können die Menschen überhaupt auf solch eine Idee kommen?! Es ist wirklich unglaublich, was es für Eltern gibt. Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun! Was das alles im Einzelnen ist, was es nicht miteinander zu tun hat, erfahren Sie von Ihrem Gesetzgeber.

      Sie merken schon, wir wissen auch nicht so genau Bescheid. Aber fragen Sie mal im Bundesjustizministerium nach. Diemachen die Gesetze. Die haben die Antworten. Die wissen Bescheid.

      Mit freundlichen Grüßen!
    • Danke.

      Ich würde vorschlagen, für beschneidungsunentschiedene Eltern eine Sprechstunde à la "Fragen Sie Dr. Sommer" einzurichten. In diesem Zusammenhang hiesse sie natürlich "Fragen Sie Dr. Deusel".
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Jetzt lest das nochmal und stellt euch vor, der Sprecher der "Sendung mit der Maus" spricht diesen Text... :D
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • :thumbsup:
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.