Katja Keul: Die beste Lösung wäre gar kein Gesetz"

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Katja Keul: Die beste Lösung wäre gar kein Gesetz"

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • "Man muss also vielleicht hinnehmen, dass etwas nach unserer Rechtsordnung rechtswidrig ist. Gerade beim Tatbestand der Körperverletzung müssen die Strafverfolgungsbehörden, wenn kein Strafantrag gestellt wurde, die Ermittlungen aber nur aufnehmen, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten."

      Das Kind ist aber nun mal in den Brunnen gefallen (Kölner Urteil). Deshalb gehört der Gedanke, dass kein Strafantrag gestellt wird, in den Bereich des Wunschdenkens. Ob die vorhergehende "Regelung", einfach nicht hinzuschauen, die "Angenehmste" war, wage ich zu bezweifeln. Gerade das Kölner Urteil hat ja gezeigt, wie dünn das Eis war, auf dem man sich bewegt hat.

      Trotzdem vielen Dank für den Hinweis. Immerhin vertieft er noch mal den von Jerzy Montag aufgeworfene Frage der Strafverfolgung.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Montags Beitrag war natürlich zumindest da unzutreffend, wo er meinte, dann würde man alle Eltern und Ärzte kriminalisieren, die bis dahin ihre Kinder hattten beschneiden lassen. Als Rechtspolitiker hätter er auch ohne Google wissen müssen:
      Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde = nullum crimen, nulla poena sine lege...
    • Ich frage mich, ob Frau Kaul den Gesetzentwurf des BMJ kennt. So wie ich mich überhaupt frage, warum in der Debatte kaum auf die Grundlogik des Gesetzentwurfs eingegangen wird. Die hat Siegfried Willutzki in seiner Stellungnahme für den Rechtsausschuss recht klar dargestellt (so klar, dass man den Eindruck kriegt, dass der Gesetzentwurf auf seinem Mist gewachsen ist): Die körperliche Unversehrtheit von Kindern steht vollständig den Eltern zur Disposition. Die einzige Grenze, die es dabei gibt, ist eine Kindeswohlgefährdung, die Willutzki aber wegen des vermeintlich geringen Schadenspotentials von Beschneidungen nicht als gegeben ansieht.

      Warum redet niemand darüber, ob das so der geltenden Rechtslage entspricht und ob die Rechtslage ggf. zu ändern wäre? Gibt es wirklich so wenige Personen (Juristen, Fachpolitiker, Menschen aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe), die dazu eine Meinung haben? Mir scheint das eine Position zu sein, deren Bedeutung über die Frage von Beschneidungen hinausreicht.
    • panther schrieb:

      Wer liegt denn jetzt bitte schön voll daneben?
      Je nach Standpunkt beide. Die Abwägung ist ja doch grundsätzlich diskussionsfähig im Rechtsstaat. Nur wenn das Verfassungsgericht den Daumen senkt/hebt, müssen wir uns in unseren Handeln (!) danach richten. Denken dürfen wir aber trotzdem immer weiter...
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.