SZ-Interview mit dem früheren Verfassungsrichter Wolfgang Nešković

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    • SZ-Interview mit dem früheren Verfassungsrichter Wolfgang Nešković

      Gesetzentwürfe zur Beschneidung - "Auch religiöse Gruppen müssen sich verfassungsrechtlichen Werten beugen" - Politik - sueddeutsche.de
      Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der für die Linke im Bundestag sitzt, hält das Papier der Regierung für verfassungswidrig und unterstützt deshalb den Alternativentwurf. "Ein Kind wird nach unserer Verfassung als Träger eigener Rechte begriffen", sagte Nešković Süddeutsche.de. "Die elterliche Sorge kann nicht so weit gehen, dass es bei einem einsichts- und einwilligungsunfähigen Kind ohne medizinische Gründe zu einem massiven, schmerzhaften Eingriff kommt, der weitgehende und irreversible Folgen hat."
      "Wir haben nichts gegen die Beschneidung", betont der Jurist. "Aber über den Eingriff sollte nicht über den Kopf des Kindes hinweg entschieden werden." Deshalb schlägt der neue Entwurf vor, dass Eltern einwilligen können, wenn der Sohn "das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst" vorgenommen werden soll.
      Zum allgegenwärtigen Antisemitismusvorwurf sagt Nešković:
      Für Wolfgang Nešković sind solche Unterstellungen "abwegig". Der Justiziar setzt sich in seinem Wahlkreis Cottbus/Spree-Neiße dafür ein, dass die jüdische Gemeinde die Cottbuser Schlosskirche erwerben kann, um sie als Synagoge zu nutzen. Doch bei der Beschneidung geht es für ihn um die Verfassung und die Rechte der Kinder. "Auch religiöse Gruppen müssen sich verfassungsrechtlichen Werten beugen", erklärt Nešković.
      "Was die religiösen Schriften vorschreiben, wurde in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder anders ausgelegt", sagt er. "Bis ins zweite Jahrhundert nach Christus haben Juden von Konvertiten nicht verlangt, sich beschneiden zu lassen. Und in der jüdischen Gemeinde in Cottbus zum Beispiel, deren Mitglieder alle aus der ehemaligen Sowjetunion stammen, gibt es unter den praktizierenden Juden ganz wenige, die beschnitten sind."
      Für das Gesetz selbst sieht er langfristig durchaus Chancen, wieder gekippt zu werden:
      Nešković jedenfalls schließt nicht aus, dass es irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Und dass dort die Grundrechte des Kindes einerseits und der Eltern andererseits ähnlich gewichtet werden wie im Bundestag, ist nicht sicher.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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    • Den Abgeordneten und den Gläubigen, muss die Wichtigkeit der Säkularität wieder ins Gedächtnis gerufen werden. Jeder Politiker, verpflichtet sich auf das Grundgesetz. Das gilt für die christlichen, muslimischen und jüdischen Politiker gleichermaßen.

      Self-Edit wegen Chartaverletzung: Pallas

      Ich bin nicht dafür da um irgendjemanden zu gefallen, sondern um den Kindern und ihren Rechten Rechnung zu tragen.
      Ich diskutiere nicht ob falsch oder wahr, ich propagiere nicht, ich lege dar (Arno Holz)
    • Pallas schrieb:

      Self-Edit wegen Chartaverletzung: Pallas
      Autozensur? Hast dich mal so richtig gehen lassen? Tut aber gut, oder? :D
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
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