Beschneidung, die aktuelle Rechtslage

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    • Beschneidung, die aktuelle Rechtslage

      Vortrag von dem Verfassungsrechtswissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Robbers. Dieser Vortrag wurde gegeben anläßlich des vom Rabbinat organisierten Lerntags zur Beschneidung, der am 23. Sep. 2012 in der Israelitischen Kultusgemeinde München statt fand (33 Minuten).
      ariefolger.wordpress.com/2012/…-die-aktuelle-rechtslage/
      Im wesentlichen enthält dieser Vortrag m.E. nichts Neues. Ich poste hier den Link, weil Prof. Robbers die juristischen Argumente der Beschneidungsbefürworter überblicksartig Revue passieren lässt, die man sonst nur vereinzelt findet.
      Fazit des Vortrags: Bis zum Kölner Urteil war die Rechtslage unbestritten pro Beschneidung (Sozialadäquanz). Der Kölner Richter hat durch eine Minderheitenmeinung die Rechtslage verunsichert. Prof. Robbers ist gegen das neue Gesetz, weil die Beschneidung eigentlich keine besondere " Erlaubnis" bräuchte. Er hält es für völlig ausgeschlossen, dass das Verfassungsgericht die Beschneidung verbieten könnte.
      Sehr lustig ist sein "Argument" gegen das Aufschieben der Beschneidung bis zur Volljährigkeit: dann dürfe man Kindern auch nicht das Sprechen beibringen, sondern dürfe sie erst mit 18 fragen, ob sie sprechen lernen wollen.
      Nachdem ich diesen Vortrag angehört habe, meine ich zu wissen, von wem Heribert Prantl die Ansicht hat, dass die ganze Debatte von Anfang an "Unsinn" war.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.