Rechtliche Aspekte

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Angepinnt Jörg Scheinfeld: Der Gesetzgeber war zwar zu mutlos, um das einzig Richtige zu tun und allen Kindern den gleichen Schutz der Intimsphäre zu bestätigen

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Selbstbestimmung

Angepinnt Prof. Dr. Tonio Walter - Gesetz verfassungswidrig wegen Sexismus

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Maria Werner

Angepinnt Beck'sche Kurzkommentare: Kommentar von Prof. Fischer: "Begründungen ... immanent beschränkt"

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Maria Werner

Die Knabenbeschneidung – ein Problem des Strafrechts?

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werner

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